Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Pauschaltouristen, die sich in ihrer Hotelanlage verletzen. Im Streit mit dem Reiseveranstalter um finanziellen Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ausländischen Bauvorschriften auseinandersetzen. Darum haben sich die Gerichte im Prozess zu kümmern, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Dienstag. (Az. X ZR 166/18)
Das Urteil hilft einem Mann, der fast 7000 Euro von Tui
Das Oberlandesgericht Celle, das seine Klage abgewiesen hatte, muss den Fall nun noch einmal verhandeln. Die Richter dort waren der Ansicht gewesen, dass die Scheibe mit zwei Warnaufklebern ausreichend markiert gewesen war. Das entbindet sie laut BGH aber nicht von der Pflicht, die Einhaltung der spanischen Bauvorschriften zu prüfen.
Hätte die Tür eigentlich aus bruchsicherem Glas sein müssen, würden zwei kleine Aufkleber das Problem nicht aus der Welt schaffen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Bacher. Dann müsste der Hinweis für den Hotelgast, dass hier eine Gefahr besteht, deutlich größer sein./sem/DP/stw
ISIN DE000TUAG000 GB00B1VYCH82
AXC0230 2019-06-25/16:49