Der BGH hat entschieden, dass Banken in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen dürfen. Dies ist auch der Fall, ohne dass dem Kunden zugleich durch eine sogenannte Freipostenregelung eine bestimmte ...Den vollständigen Artikel lesen ...