Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
München (pta030/26.06.2019/16:35) - Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE vom 12. Dezember 2018: Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 2. August 2019 In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 der elumeo SE hat der Versammlungsleiter, Herr Wolfgang Boyé, die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA nicht zur Hauptversammlung zugelassen und damit die Rede- und Stimmrechte der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA bei der elumeo SE ca. 26,23 % des Grundkapitals ausgeschlossen. Hiergegen hat die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA unter dem 14. Januar 2019 Anfechtungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung für den 2. August 2019 bestimmt. Die Klage richtet sich u.a. gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, mit der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der elumeo SE ohne Berücksichtigung der Stimmen der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA geändert wurde. Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Entwicklung der elumeo SE im Jahr 2018 - die durch die kürzlich veröffentlichten Konzernzahlen bestätigt wurden - hatte die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, um die wirtschaftlichen Fehlleistungen in der Hauptversammlung aufzuarbeiten und einen wirtschaftlichen Neustart der elumeo SE unter einer neuen Leitung zu ermöglichen. Herr Wolfgang Boyé, der unter TOP 3 der Hauptversammlung selbst zur Abwahl als Verwaltungsratsmitglied anstand, hatte jedoch der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte keinen Zugang zur Hauptversammlung gewährt, so dass diese von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen konnte. Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA ist davon überzeugt, dass dieser Ausschluss aus der Hauptversammlung zu Unrecht erfolgt ist und hat deswegen die Klage erhoben. Mit der erfolgreichen Klage wird bestätigt, dass die entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung rechtswidrig ergangen waren und damit nichtig sind. Damit wäre insbesondere die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats rechtswidrig und sämtliche nach der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 bis heute gefassten Beschlüsse des Verwaltungsrats wären möglicherweise nichtig mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft. Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA wird durch Herrn Rechtsanwalt Roderich Schaetze, SCHAETZE Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schäfflerstraße 8, 80333 München vertreten.
(Ende)
Aussender: SWM Treuhand AG Adresse: Nördliche Münchner Straße 23, 82031 München Land: Deutschland Ansprechpartner: Roderich Schätze Tel.: +49 89 2040026-20 E-Mail: schaetze@schaetze.com
ISIN(s): - (Sonstige) Börsen: -
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1561559700588
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJune 26, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)
München (pta030/26.06.2019/16:35) - Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE vom 12. Dezember 2018: Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 2. August 2019 In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 der elumeo SE hat der Versammlungsleiter, Herr Wolfgang Boyé, die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA nicht zur Hauptversammlung zugelassen und damit die Rede- und Stimmrechte der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA bei der elumeo SE ca. 26,23 % des Grundkapitals ausgeschlossen. Hiergegen hat die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA unter dem 14. Januar 2019 Anfechtungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung für den 2. August 2019 bestimmt. Die Klage richtet sich u.a. gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, mit der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der elumeo SE ohne Berücksichtigung der Stimmen der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA geändert wurde. Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Entwicklung der elumeo SE im Jahr 2018 - die durch die kürzlich veröffentlichten Konzernzahlen bestätigt wurden - hatte die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, um die wirtschaftlichen Fehlleistungen in der Hauptversammlung aufzuarbeiten und einen wirtschaftlichen Neustart der elumeo SE unter einer neuen Leitung zu ermöglichen. Herr Wolfgang Boyé, der unter TOP 3 der Hauptversammlung selbst zur Abwahl als Verwaltungsratsmitglied anstand, hatte jedoch der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte keinen Zugang zur Hauptversammlung gewährt, so dass diese von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen konnte. Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA ist davon überzeugt, dass dieser Ausschluss aus der Hauptversammlung zu Unrecht erfolgt ist und hat deswegen die Klage erhoben. Mit der erfolgreichen Klage wird bestätigt, dass die entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung rechtswidrig ergangen waren und damit nichtig sind. Damit wäre insbesondere die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats rechtswidrig und sämtliche nach der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 bis heute gefassten Beschlüsse des Verwaltungsrats wären möglicherweise nichtig mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft. Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA wird durch Herrn Rechtsanwalt Roderich Schaetze, SCHAETZE Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schäfflerstraße 8, 80333 München vertreten.
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