Wird bei einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Veräußerer ein Wohnrecht hat und die Erwerberin ihm gegenüber eine Pflegeverpflichtung, der Veräußerer stirbt aber kurze Zeit nach Vertragsschluss, dann steht den Erben keine Zahlung zum Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene ...Den vollständigen Artikel lesen ...