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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2019 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05 
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, den 07. August 2019, um 10:00 Uhr 
(MESZ), 
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. 
OG, 
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der elumeo 
   SE und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin) 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär 
   wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift 
   erteilt. Ferner werden die genannten Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der 
   Aktionäre ausliegen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen, da der 
   Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden 
   Direktoren vorgelegten Jahres- und 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2018 damit gemäß Art. 9 
   Absatz 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das 
   Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (nachfolgend auch "*SE-VO*") in Verbindung mit § 
   47 Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu 
   lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden geschäftsführenden 
   Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelentlastung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 
   sowie für die gegebenenfalls beauftragte 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 und der 
   Quartalsmitteilungen 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Berlin, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
   und - jeweils sofern beauftragt - gegebenenfalls 
   für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 und der 
   Quartalsmitteilungen 2019 zu wählen. 
5. *Wahl von Herrn Ingo Stober zum weiteren 
   Verwaltungsratsmitglied* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Ingo Stober, 
   Berlin, geschäftsführender Direktor der elumeo SE, 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt, in den Verwaltungsrat zu wählen. 
   Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann 
   eine kürzere Dauer der Amtszeit bestimmen. 
 
   Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird mitgeteilt, 
   daß Herr Stober keinem gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- 
   oder ausländischen Kontrollgremium von 
   Wirtschaftsunternehmen angehört. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Zusammensetzung des Verwaltungsrats* 
 
Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG wird darauf 
hingewiesen, daß sich der Verwaltungsrat der 
Gesellschaft gemäß Art. 43 Abs. 2 SE-VO und Art. 43 
Abs. 3 SE-VO in Verbindung mit § 23 SEAG und § 24 Abs. 1 
SEAG nur aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre 
zusammensetzt, die von der Hauptversammlung gewählt 
werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
gebunden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende, 
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu diesem Zweck ist ein 
in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 17. Juli 2019, 
00:00 Uhr (MESZ), ("*Nachweisstichtag*") zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b 
BGB) spätestens bis zum 31. Juli 2019, 24:00 Uhr MESZ, 
unter folgender Anschrift, Telefaxnummer bzw. 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur 
als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass 
gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig 
handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung 
er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur 
Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. 
Ebenso führt ein Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, 
ist aufgrund dieser Aktien nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
* _Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden 
auf die elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) 
ii), Art. 10 und Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit 
sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts 
anderes ergibt._ 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bei 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären oder ein Kreditinstitut, andere von § 135 
AktG erfasste Institute oder Personen oder eine Person 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 27, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs 
und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch 
während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen 
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und 
gegenüber der Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person 
oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die 
Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr 
Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die 
Erklärung zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die 
folgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse 
gerichtet werden: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme 
des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der 
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht 
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, 
ist die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b BGB) der 
Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 
135 AktG nicht etwas anderes ergibt (siehe unten). 
 
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann 
an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. 
Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen 
zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. 
die vollständige Firma und den Wohnort bzw. die 
Geschäftsanschrift des Aktionärs anzugeben. Bitte geben 
Sie auch den Namen und die Anschrift des 
Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte 
übersandt werden kann. 
 
Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch 
die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis 
weder nach der Satzung noch nach dem ausdrücklichen 
Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine 
Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 
Absatz 3 Satz 3 AktG findet bei diesen 
Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine 
Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen 
Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der 
Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 
AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 
oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nachprüfbar 
festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden 
Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu 
erfragen. 
 
Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch 
die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte 
Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte 
er sich zudem vorher beim Vollmachtsempfänger 
erkundigen, ob dieser in der Hauptversammlung der elumeo 
SE vertreten bzw. anwesend sein wird. 
 
Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung 
anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere 
Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit 
diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellte Institutionen oder Personen 
Untervollmachten an Personen, die nicht ihre 
Angestellten sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 AktG 
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 AktG 
oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nur erteilen, 
wenn die Vollmacht dies gestattet. 
 
Formulare, welche für die Erteilung und für den Widerruf 
von Vollmachten verwendet werden können, erhalten die 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten 
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende 
Formulare sind zudem auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von 
der Gesellschaft angebotenen Formulare besteht nicht. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte 
zurückweisen. 
 
*Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre 
Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren 
Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, Herrn Karsten 
Jentzsch, Berlin, und Herrn Florian Spatz, Berlin, 
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall muss sich der 
Aktionär frist- und ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag nachweisen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
stimmen aufgrund der Bevollmächtigung durch die 
Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen 
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ab. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegen bei 
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der elumeo 
SE. Bei nicht eindeutiger Weisung müssen sich die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu dem 
betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das 
Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld 
der Hauptversammlung nicht bekannt ist (z.B. bei 
Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen 
werden sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der 
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche 
Weisung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
entgegen. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie 
der Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht bedürfen 
zumindest der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die 
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten können ein unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Herunterladen bereitstehendes 
Vollmachts-/Weisungsformular verwenden. Das 
Vollmachts-/Weisungsformular kann auch kostenfrei bei 
der Gesellschaft angefordert werden. Eine Verpflichtung 
zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen 
Formulars zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus 
organisatorischen Gründen bis spätestens 06. August 
2019, 16:00 Uhr (MESZ), zumindest in Textform (§ 126b 
BGB) an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Übergabe der Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 
50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht 275.000 Stückaktien) oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz 2 SEAG für 
Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen 
Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Absatz 2 SEAG 
entspricht dabei inhaltlich der Regelung des§ 122 Absatz 
2 Satz 1 AktG. 
 
Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem 
solchen Verlangen eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit 
des genannten Mindestbesitzes von Aktien ist gemäß 
§ 50 Absatz 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für 
ein Tagesordnungsergänzungsverlangen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 07. Juli 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
elumeo SE 
- Der Verwaltungsrat - 
z.Hd. Frau Dr. Susanne Ries 
Erkelenzdamm 59/61 
10999 Berlin 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 27, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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