Der parallele Ausbau des schnellen Internets durch verschiedene Netzbetreiber wird eingeschränkt. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Unzumutbarkeits-Klausel für staatlich geförderte Ausbauprojekte. Sie soll verhindern, dass ein bis dahin untätiges Telekommunikationsunternehmen preiswert seine Glasfaserkabel mitverlegt, wenn eine Konkurrenzfirma dafür die Straße aufgräbt.
Ein solches Vorgehen gilt als Missbrauch einer erst drei Jahre alten Regelung, die den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze eigentlich fördern sollte. Demnach besteht bei Bauarbeiten grundsätzlich die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastruktur zu ermöglichen, wenn ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, etwa zur Verlegung von Abwasserkanälen. Diese Möglichkeit nutzten Netzbetreiber allerdings, um die Ausbauarbeiten der Konkurrenz für die eigenen Zwecke zu nutzen und dadurch Geld zu sparen - das wird nun gesetzlich unterbunden./ax/DP/he
ISIN DE0005545503 ES0178430E18 DE0005557508 GB00BH4HKS39 DE000A1J5RX9
AXC0271 2019-06-27/21:30