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DGAP-News: Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest (deutsch)

Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest

EQS Group-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest

27.06.2019 / 21:40


Pressemeldung Reinach (Aargau), 27. Juni 2019 Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest * Angebotspreis wurde auf CHF 21,00 je Aktie festgesetzt * Handelsstart vorrausichtlich am 28. Juni 2019 im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange * Bruttoemissionserlös aus der Ausgabe von 7.300.000 neuen Aktien von rund CHF 153,3 Millionen * Gesamtemissionsvolumen von rund CHF 168,6 Millionen inklusive Mehrzuteilung von 10 Prozent des Basisangebots * Marktkapitalisierung von rund CHF 363,3 Millionen bei einem Kurs von CHF 21,00 * Streubesitz von rund 46,4 Prozent bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption Die Aluflexpack AG hat gemeinsam mit ihrer Alleinaktionärin, der Montana Tech Components AG ("Montana"), und Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG den Angebotspreis auf CHF 21,00 je Aktie festgesetzt. Insgesamt wurden 7.300.000 neue Aktien ausgegeben. "Wir sind sehr zufrieden", sagt Igor Arbanas, CEO der Aluflexpack AG. "Konsequente und erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie in den letzten Jahren und vielversprechende Aussichten überzeugten die Investoren. Durch den Börsengang erhalten wir jetzt wichtige Mittel, um unseren Wachstums- und Erfolgskurs nahtlos fortsetzen zu können. Auch wenn mit dem Börsengang ein neues Kapitel für das Unternehmen beginnt, werden wir weiter auf die bewährten Eckpfeiler unseres Erfolges setzen: Fokus auf unsere Kunden und deren Zufriedenheit, kontinuierliche Weiterentwicklung der Organisation, Innovation und Ausbau der technologischen Infrastruktur." Die Gesellschaft wird den Bruttoemissionserlös in Höhe von rund CHF 153,3 Millionen (rund EUR 136,7 Millionen) aus der Ausgabe der neuen Aktien vorwiegend für den Ausbau der Produktionskapazitäten in Europa, die Automatisierung der Produktion und zielgerichtete Unternehmenskäufen verwenden. Zudem werden zur Vorfinanzierung dieser Wachstumsinitiativen bereits gewährte Gesellschafterdarlehen mit Mitteln aus dem Emissionserlös zurückgezahlt. Das gesamte Platzierungsvolumen einschließlich der Mehrzuteilung von 730.000 Altaktien aus dem Bestand der Montana beträgt rund CHF 168,6 Millionen (rund EUR 150,4 Millionen). Der Streubesitz wird bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption rund 46,4 Prozent betragen. Die Marktkapitalisierung liegt bei einem Aktienkurs von CHF 21,00 bei rund CHF 363,3 Millionen (rund EUR 324,0 Millionen). Für das Unternehmen sowie für Herrn Igor Arbanas, CEO der Aluflexpack AG, Herrn Johannes Steurer, CFO der Aluflexpack AG und Herrn Martin Ohneberg, Verwaltungsratspräsident der Aluflexpack AG, gilt ein Lock-up von 12 Monaten, für den bestehenden Mehrheitseigentümer ein Lock-up von 24 Monaten. Die Aktien der Aluflexpack AG werden voraussichtlich ab dem 28. Juni 2019 im International Reporting Standard an der SIX Swiss Exchange unter der International Securities Identification Number (ISIN) CH0453226893, der Valorennummer (Valor) 45322689 sowie dem Börsenkürzel AFP gehandelt. Der Börsengang wurde von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ("Berenberg") als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner begleitet. Die Zürcher Kantonalbank ("ZKB") wurde als Joint Bookrunner und die Raiffeisen Centrobank als Co-Lead Manager mandatiert. Medienkontakte Dynamics Group AG Andreas Durisch / Thomas Balmer adu@dynamicsgroup.ch / tba@dynamicsgroup.ch +41 43 268 32 32 Über die Aluflexpack AG: Die Aluflexpack AG (Aluflexpack) ist eine 100%-ige Tochter der Montana Tech Components AG. Die Aluflexpack stellt flexible Verpackungslösungen für Endmärkte wie Coffee/Tea, Pharmaceuticals, Pet Food, Confectionery und Dairy her. Fundiertes Know-How, Service-Flexibilität und Innovationskraft sind Grundlage für langjährige Kundenbeziehungen, sowohl mit lokal agierenden Unternehmen als auch mit internationalen Grossunternehmungen. Die Aluflexpack mit Hauptsitz in Reinach (AG), Schweiz, verfügt neben einem Produktionsstandort in der Schweiz, Frankreich und der Türkei auch über vier Produktionsstandorte in Kroatien. Der Mitarbeiterstand belief sich zum 31. März 2019 auf ca. 1.150 Mitarbeiter. www.aluflexpack.com Disclaimer / Information on Stabilization Measures The information contained herein is not for release, directly or indirectly, in or into the United States of America, Canada, Australia, Japan or any other jurisdiction where to do so would be unlawful. This document (and the information contained herein) does not contain or constitute an offer of securities for sale, or solicitation of an offer to purchase securities, in Canada, Australia or Japan or any other jurisdiction where such an offer or solicitation would be unlawful. In particular, this document is not an offer of securities for sale in the United States. Securities may not be offered or sold in the United States absent registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act"), or an exemption from registration. The securities referred to herein have not been and will not be registered under the Securities Act. No public offering of the securities has been or will be made in the United States. This communication is not being distributed to, and must not be passed on to, the general public in the United Kingdom. This announcement is made to and is directed only at persons in the United Kingdom having professional experience in matters relating to investments who fall within the definition of "investment professionals" in Article 19(5) or are high net worth companies, unincorporated associations etc falling within Article 49(2), in each case of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, and to those persons to whom it can otherwise lawfully be distributed (all such persons together being referred to as "relevant persons"). This communication and the securities referred to herein are, and will be made, available only to, and any invitation, offer or agreement to subscribe, purchase or otherwise acquire such securities will be engaged in only with, such relevant persons. No other person should rely or act upon it. This communication is not intended for distribution to and must not be passed on to any retail client. Statements contained herein may constitute "forward-looking statements". Forward-looking statements are generally identifiable by the use of the words "may", "will", "should", "plan", "expect", "anticipate", "estimate", "believe", "intend", "project", "goal" or "target" or the negative of these words or other variations on these words or comparable terminology. Forward-looking statements involve a number of known and unknown risks, uncertainties and other factors that could cause Aluflexpack AG's or its industry's actual results, levels of activity, performance or achievements to be materially different from any future results, levels of activity, performance or achievements expressed or implied by such forward-looking statements. Aluflexpack AG does not undertake publicly to update or revise any forward-looking statement that may be made herein, whether as a result of new information, future events or otherwise. This communication is not an issuance or listing prospectus or a similar document in the sense of article 652a, article 752 and/or article 1156 of the Swiss Code of Obligations or articles 27 et seq. of the Listing Rules of the SIX Swiss Exchange and was not reviewed by any competent authority. Any offer of securities of Aluflexpack AG will be made solely by means of, and on the basis of, an offering memorandum that will contain detailed information about the Company and its management as well as risk factors and financial statements. Any person considering the purchase of any securities of Aluflexpack AG must inform itself independently based solely on such offering memorandum (including any supplement thereto). Investors are furthermore advised to consult their bank or financial adviser before making any investment decision. In connection with the initial public offering of Aluflexpack AG, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (or any of its affiliates or any third person acting on its behalf) will act as stabilization agent (the "Stabilization Agent"). The Stabilization Agent may, in accordance with the applicable legal provisions (in particular Article 126 of the Swiss Financial Market Infrastructure Ordinance), effect transactions with a view to relieving a potential selling pressure by supporting the market price of the shares of Aluflexpack AG at a level higher than that which might otherwise prevail in the open market (the "Stabilization Measures"). Such Stabilization Measures can be taken from the commencement of the trading in the shares on the SIX Swiss Exchange and must be brought to an end no later than 30 calendar days after that date. The Stabilization Agent does not have an obligation to take Stabilization Measures. Therefore, there can be no assurance that Stabilization Measures are effected. Such Stabilization Measures, if commenced, may be discontinued at any time without prior announcement. Stabilization Measures may lead to a higher trading volume or market price of the Shares than would otherwise prevail. Furthermore, the trading volume or market price may temporarily attain a level that is not sustainable in the long-term. Haftungsausschluss / Information zu Stabilisierungsmassnahmen Die hierin enthaltenen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt in den oder für die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder eine andere Rechtsordnung, in der dies gesetzeswidrig wäre, veröffentlicht werden. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Kanada, Australien oder Japan oder einem anderen Rechtsraum, in dem ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, und kann nicht als solches ausgelegt werden. Insbesondere stellt dieses Dokument kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. In den Vereinigten Staaten dürfen Wertpapiere nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung gemäss dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder eine Freistellung von der Registrierung vorliegt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäss dem Securities Act registriert. Es erfolgte und erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung ist nicht für die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich bestimmt und darf nicht an diese weitergegeben werden. Diese Ankündigung ist nur für Personen im Vereinigten Königreich bestimmt, die Berufserfahrung in Investmentangelegenheiten besitzen und unter die Definition von "Investment Professionals" gemäss Artikel 19 (5) fallen, oder für vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereine usw., die unter Artikel 49 (2) fallen, jeweils Bezug nehmend auf die Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäss dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services und Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005), und für solche Personen, an die es anderweitig rechtmässig verteilt werden kann (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung und die hierin genannten Wertpapiere werden nur solchen relevanten Personen bereitgestellt und jede Einladung, jedes Angebot und jede Vereinbarung zum Bezug, Kauf oder sonstigen Erwerb dieser Wertpapiere erfolgt nur an diese Personen. Keine andere Person sollte sich darauf beziehen oder auf dessen Grundlage handeln. Eine Weitergabe oder Verbreitung dieser Mitteilung an Privatkunden ist nicht zulässig. Hierin enthaltene Feststellungen können "Zukunftsprognosen" darstellen. Zukunftsprognosen sind im Allgemeinen durch die Verwendung von Wörtern wie "kann", "wird", "sollte", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "Projekt", "Ziel" oder "Vorgabe" oder das Negativ dieser Wörter oder andere Variationen dieser Wörter oder eine vergleichbare Terminologie erkennbar. Zukunftsprognosen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens oder seiner Branche wesentlich von den in solchen Zukunftsprognosen genannten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, hierin enthaltene Zukunftsprognosen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren. Dieses Dokument ist keine Publikation und kein Prospekt im Sinne von Artikel 652a, Artikel 752 und/oder Artikel 1156 des schweizerischen Obligationenrechts oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG und wurde nicht von einer zuständigen Behörde geprüft. Jedes Angebot von Wertpapieren des Unternehmens erfolgt ausschliesslich unter Verwendung von und auf der Grundlage eines Emissionsprospekts, das detaillierte Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftsführung sowie Risikofaktoren und Finanzberichte enthält. Jede Person, die den Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in Betracht zieht, muss sich einzig auf der Grundlage eines solchen Emissionsprospekts (einschliesslich etwaiger Nachträge) eigenständig informieren. Anlegern wird ferner empfohlen, vor einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Aluflexpack AG wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine von ihr beauftragte Drittperson) als Stabilisierungsagent auftreten (der "Stabilisierungsagent"). Der Stabilisierungsagent kann nach Massgabe der anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Artikel 126 der schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturverordnung) Stabilisierungsmassnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Aluflexpack AG auf einem höheren Niveau zu stützen, als dies andernfalls auf dem offenen Markt der Fall wäre, und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken (die "Stabilisierungsmassnahmen"). Solche Stabilisierungsmassnahmen können ab dem Zeitpunkt der Kotierung der Aktien an der SIX Swiss Exchange vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt eingestellt werden. Der Stabilisierungsagent ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmassnahmen zu ergreifen. Es kann daher nicht zugesichert werden, dass Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden. Sofern Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne Ankündigung eingestellt werden. Die Stabilisierungsmassnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis oder das Handelsvolumen der Aktien der Aluflexpack AG höher ist, als dies ansonsten der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus könnte der Marktpreis oder das Handelsvolumen vorübergehend eine nicht längerfristig aufrechtzuerhaltende Höhe erreichen.
Ende der Medienmitteilung
832591 27.06.2019 AXC0273 2019-06-27/21:40
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