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DGAP-Adhoc: PAION AG: PAION und Europäische Investitionsbank unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung über EUR 20 Mio. (deutsch)

PAION UND EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK UNTERZEICHNEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNG ÜBER EUR 20 MIO.

DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Finanzierung
PAION UND EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK UNTERZEICHNEN
FINANZIERUNGSVEREINBARUNG ÜBER EUR 20 MIO.

28.06.2019 / 15:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PAION UND EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK UNTERZEICHNEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNG ÜBER EUR 20 MIO. Aachen, 28. Juni 2019 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben heute eine Finanzierungsvereinbarung über ein Darlehen mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 20 Mio. unterzeichnet. Das unbesicherte Darlehen wird garantiert durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Es steht in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung und kann in insgesamt drei Tranchen abgerufen werden, wobei eine Auszahlung jeweils an bestimmte Bedingungen wie z. B. die Erreichung operativer Meilensteine gebunden ist. PAION plant, die erste Tranche in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung in Anspruch zu nehmen. Jede Tranche hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird ab dem vierten Jahr getilgt. Die Verzinsung entspricht den marktüblichen Konditionen für risikoreiche Fremdkapitalfinanzierung innovativer Unternehmen (Venture Debt); sie besteht aus einer Barzinskomponente, einer gestundeten endfälligen Zinskomponente und einer erfolgsabhängigen Komponente. PAION wird die Mittel primär für das EU-Phase-III-Programm einschließlich der Einreichung des Marktzulassungsantrags in der Indikation Allgemeinanästhesie, der Einreichung des Marktzulassungsantrags in der Indikation Kurzsedierung und für das weitere Entwicklungsprogramm mit Remimazolam in Europa verwenden. Die MC Services AG agierte als Berater der Transaktion für PAION. Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Dr. Wolfgang Söhngen, CEO der PAION AG, kommentierte: 'Wir haben mit drei Zulassungsanträgen für Remimazolam sehr wichtige Meilensteine zusammen mit unseren Mitarbeitern, Kooperationspartnern und Lizenznehmern erreicht. Es ist deshalb für uns ein großer Vertrauensbeweis der EIB und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, uns in den Juncker-Plan zur Finanzierung innovativer F&E-Unternehmen aufzunehmen. Es ermöglicht uns, das europäische Entwicklungsprogramm von Remimazolam nicht nur in der Allgemeinanästhesie, sondern auch in der Kurzsedierung umzusetzen. Wir freuen uns darauf, Remimazolam Ärzten und Patienten so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.' ### Über die Europäische Investitionsbank Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Einrichtung der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der EU. Sie vergibt langfristige Mittel für solide Projekte, die den Zielen der EU entsprechen. Investitionsoffensive für Europa Die Investitionsoffensive für Europa, der sogenannte 'Juncker-Plan', gehört zu den obersten Prioritäten der Europäischen Kommission. Ihr Ziel ist es, Investitionen anzukurbeln, um Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum zu fördern. Zu diesem Zweck werden neue und vorhandene Finanzierungsmittel intelligenter genutzt und Investitionshindernisse beseitigt. Gleichzeitig werden Investitionsvorhaben stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und durch technische Hilfe unterstützt. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bildet das Kernstück des Juncker-Plans. Er stellt Garantien für Erstverluste, sodass die EIB mehr Projekte finanzieren kann, die oftmals auch mit höheren Risiken verbunden sind. Der EFSI hat bereits konkrete Ergebnisse erzielt. Die Projekte und Vereinbarungen, deren Finanzierung im Rahmen des EFSI genehmigt wurde, werden voraussichtlich Investitionen von knapp EUR 410 Milliarden mobilisieren und 952.000 kleinen und mittleren Unternehmen in den 28 EU-Ländern zugutekommen. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Investitionsoffensive für Europa sind hier abrufbar. Über Remimazolam Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, das positive Ergebnisse in klinischen Phase-III-Studien gezeigt hat. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des Patienten wieder rasch beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden in klinischen Studien bei rund 2.400 Probanden und Patienten gezeigt. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt. PAION hat die klinische Entwicklung von Remimazolam für Kurzsedierungen in den USA abgeschlossen. Der US-amerikanische Lizenznehmer Cosmo Pharmaceuticals hat den Zulassungsantrag in der Kurzsedierung in den USA im April 2019 eingereicht und ist verantwortlich für alle weiteren Entwicklungsaktivitäten in den USA. In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma den Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2018 eingereicht. In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell im November 2018 die Marktzulassung in der Kurzsedierung beantragt. In Europa hat PAION eine Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie im Juli 2018 gestartet. Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie und basierend auf den positiven Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf der Intensivstation (für mehr als 24 Stunden nach der Operation) eine weitere mögliche attraktive Indikation für eine Weiterentwicklung in Europa durch PAION selbst und in den verpartnerten Territorien durch die Lizenznehmer. Remimazolam ist verpartnert in den USA (Cosmo Pharmaceuticals), Japan (Mundipharma), China (Yichang Humanwell), Kanada (Pharmascience), Russland/GUS, der Türkei und der MENA-Region (R-Pharm) sowie Südkorea (Hana Pharm). In allen anderen Märkten außerhalb der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. Über PAION Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, für das PAION die klinische Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA abgeschlossen und der dortige Lizenznehmer Cosmo Pharmaceuticals den Marktzulassungsantrag im April 2019 eingereicht hat. In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma den Zulassungsantrag für Remimazolam in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2018 eingereicht. In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell den Zulassungsantrag für Remimazolam in der Kurzsedierung im November 2018 eingereicht. In Europa konzentriert sich PAION aktuell auf die Entwicklung von Remimazolam in der Allgemeinanästhesie, prüft aber ebenfalls die Beantragung einer Marktzulassung in der Kurzsedierung auf Basis des US-Entwicklungsprogramms. Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist Teil des längerfristigen Entwicklungsplans für Remimazolam. PAIONs Vision ist es, ein anerkannter 'PAIONeer' in der Sedierung und Anästhesie zu werden. PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge (Vereinigtes Königreich). Kontakt PAION AG Ralf Penner Vice President Investor Relations/Public Relations PAION AG Martinstraße 10-12 52062 Aachen Tel. +49 241 4453-152 E-Mail r.penner@paion.com www.paion.com Disclaimer: Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
28.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: PAION AG Martinstr. 10-12 52062 Aachen Deutschland Telefon: +49 (0)241-4453-0 Fax: +49 (0)241-4453-100 E-Mail: info@paion.com Internet: www.paion.com ISIN: DE000A0B65S3 WKN: A0B65S Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 832047 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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