Searchlight Capital Partners gibt seine Absicht bekannt, ein freiwilliges Kaufangebot zum Preis von 3,85 Euro in bar je Stammaktie von Latécoère vorzulegen. Dieser Betrag entspricht dem Aktienpreis bei der Übernahme einer 26-prozentigen Beteiligung an Latécoère vom 26. Juni 2019. Hiermit wird folgender Aufpreis angeboten:
34,1 gegenüber dem jüngsten Aktienkurs von Latécoère (Schlusskurs vom 28. Juni 2019) und
29,9 %, 22,2 und 23,7 gegenüber dem 1-monatigen, 3-monatigen und 6-monatigen VWAP, jeweis zum 28. Juni 2019 berechnet.
Das Kaufangebot wird gegebenenfalls im 3. Quartal 2019 bei der französischen Börsenaufsichtsbehörde (AMF) eingereicht, nachdem der Verwaltungsrat von Latécoère auf der Grundlage des Berichts eines von Latécoère damit beauftragten unabhängigen Sachverständigen und der beratenden Stellungnahme der Personalvertretungsorgane von Latécoère gemäß den geltenden französischen Bestimmungen eine begründete Stellungnahme zu dem geplanten Angebot abgegeben hat.
Das Angebot unterliegt des Weiteren diversen aufsichts- und verwaltungsrechtlichen Zustimmungen, darunter das US-amerikanische CFIUS-Verfahren und die Zustimmung des Wirtschaftsministeriums zu ausländischen Investitionen in Frankreich sowie die Zustimmung von zuständigen Kartellbehörden, insbesondere in Deutschland.
Searchlight Capital Partners beabsichtigt, zum Abschluss seines Kaufangebots ein sogenanntes Squeeze-out-Verfahren durchzuführen, sofern die gesetzlichen und statuarischen Bedingungen dafür erfüllt sind.
Searchlight Capital Partners besitzt derzeit rund 26 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmrechte von Latécoère.
Gemäß den anwendbaren französischen Bestimmungen unterliegt das Kaufangebot zudem auch der gesetzlichen Annahmeschwelle von 50 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte von Latécoère.
Nach Gesprächen mit Latécoère in Zusammenhang mit dem vorläufigen Kaufangebot bringt Searchlight Capital Partners seine vollumfängliche Unterstützung des Geschäftsleitungsteams und der Strategie des Unternehmens zum Ausdruck.
Haftungsausschluss
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In den Unterlagen in Zusammenhang mit dem geplanten Kaufangebot, die der französischen Börsenaufsichtsbehörde (AMF) vorgelegt werden und deren Zustimmung unterliegen, sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufangebots enthalten. Investoren und Aktionären wird dringend nahegelegt, die Unterlagen in Verbindung mit dem Kaufangebot sowie etwaige zugehörige Änderungen derselben zu lesen, sobald diese vorliegen, da sie wichtige Informationen über Searchlight Capital Partners, Latécoère und die geplante Transaktion enthalten.
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