Weil die Schweiz das ausgehandelte Rahmenabkommen nicht unterzeichnet hat, wird die Schweizer Börsenregulierung seit heute nicht mehr als gleichwertig anerkannt. Im Klartext heißt das, dass Marktteilnehmer aus der EU nicht mehr ohne weiters an der Zürcher Börse (Six Swiss Exchange) handeln können. Als Gegenmaßnahme verbietet der Schweizer Bundesrat seinerseits den Handel von Schweizer Aktien in der ...Den vollständigen Artikel lesen ...