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Dow Jones News
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DGAP-HV: Consulting Team Holding -2-

DJ DGAP-HV: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2019 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 22.08.2019 in Hildesheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-07-02 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim 
WKN: A1YDBQ 
ISIN: DE000A1YDBQ4 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
am Donnerstag, 22. August 2019, 13 Uhr im Van der Valk 
Hotel, 
Markt 4 (GPS: Jakobistraße), 31134 Hildesheim 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Consulting Team Holding AG zum 31. 
   Dezember 2018, des Lageberichtes sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss zum 31.Dezember 
   2018 in seiner Sitzung am 06. Juni 2019 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher nicht 
   vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen, die 
   auch bei der Hauptversammlung ausliegen 
   werden, können ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung in den Geschäftsräumen der 
   Consulting Team Holding AG, Osterstraße 
   39 a, 31134 Hildesheim eingesehen werden. Auf 
   Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
   den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 325.151,70 wie 
   folgt zu verwenden 
 
   Ausschüttung einer Dividende  EUR 251.250,00 
   in Höhe von EUR 0,03 je Aktie 
   auf die 8.375.000 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Einstellung in die            EUR 73.901,70 
   Gewinnrücklage 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 27. August 
   2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp 
   Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum 
   Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting 
   Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
8.375.000,00 und ist eingeteilt in 8.375.000 
Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechtes* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die 
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem 
depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres 
Anteilbesitzes an diese Adresse per Post, E-Mail, oder 
Fax übermitteln: 
 
Consulting Team Holding AG 
Osterstraße 39 a 
31134 Hildesheim 
Fax: +49 (0) 5121 2899999 
E-Mail: info@ct-holding.de 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 
 
*1. August 2019 (00:00 Uhr MESZ)* 
(Nachweisstichtag (Record Date) 
 
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der 
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 
 
15. August 2019 (24:00 Uhr MESZ) 
 
unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform 
und können in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine 
Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können 
insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben 
und veräußert werden. Auch im Fall der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 
20. November 2018 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, 
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht nach § 10 Abs. 2 der Satzung 
durch einen bevollmächtigten anderen Aktionär oder von 
einem zur Verschwiegenheit verpflichteten 
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder 
Notar ausüben lassen. 
 
Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts 
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese 
werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der 
erteilten Weisungen ausüben. 
 
Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen durch den Aktionär. 
 
Ein Vollmachtformular erhalten Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der 
Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
unter anderem dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch 
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per 
Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse: 
 
Consulting Team Holding AG 
Osterstraße 39 a 
31134 Hildesheim 
Fax: +49 (0) 5121 2899999 
E-Mail: info@ct-holding.de 
 
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden 
oder durch persönliches Erscheinen auf der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Ablauf 
des 21. August 2019 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der 
Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail 
an die genannte Adresse zu übermitteln. Gleiches gilt 
für die Änderung und den Widerruf erteilter 
Vollmachten und Weisungen. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (dies entspricht 418.750 Stückaktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage 
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
Ablauf des 28. Juli 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. 
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
Consulting Team Holding AG 
Vorstand 
Osterstraße 39 a 
31134 Hildesheim 
Fax: +49 (0) 5121 2899999 
E-Mali: info@ct-holding.de 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung 
und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei 
Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich 
an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der 
Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 7. 
August 2019 (24:00 Uhr MESZ), eingegangen sein. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Consulting Team Holding AG 
Vorstand 
Osterstraße 39 a 
31134 Hildesheim 
Fax: +49 (0) 5121 2899999 
E-Mali: info@ct-holding.de 
 
Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem 
Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden 
Sie per Brief informiert. 
 
*Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im 
Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der 
Hauptversammlung* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinne des 
Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere 
Name, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, 
Aktienanzahl, Besitzart der Aktie sowie gegebenenfalls 
Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär 
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft verarbeitet 
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der 
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die 
Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden 
Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der 
Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter: 
Consulting Team Holding AG, Osterstraße 39 a, 
31134 Hildesheim, Telefon: +49 (0)5121 289990, 
info@consulting-team.de. 
 
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfolgt zu dem 
Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung (z. B. Prüfung der 
Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und 
Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. 
 
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft 
diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs 
bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den 
aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso 
wird die Gesellschaft Gegenanträge von Aktionären bei 
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den 
aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens 
des Aktionärs bekannt machen. 
 
Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach 
§ 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sie unter Angabe 
des Namens, des Wohnorts, der Aktienanzahl und der 
Besitzart in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. 
Diese Daten können von anderen Aktionären und 
Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung 
und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen 
werden (§ 129 Abs. 4 AktG). 
 
Da die Erhebung und Verarbeitung der Daten der 
Aktionäre und Aktionärsvertreter gesetzlich 
vorgeschrieben ist, kann und darf die Consulting Team 
Holding AG eine Teilnahme an der Hauptversammlung ohne 
Bereitstellung der Daten nicht ermöglichen. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist Art. 6 (1) c) DSGVO in 
Verbindung mit §§ 67, 118 ff. AktG. Für die im 
Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten 
beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei 
Jahre. 
 
Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Auskunft 
über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung ihrer 
personenbezogenen Daten, Löschung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie Einschränkung der 
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. 
Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der 
Verarbeitung können ggf. gesetzliche Pflichten der 
Gesellschaft entgegenstehen. 
 
Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und 
Aktionärsvertreter an den Datenschutzbeauftragten der 
Gesellschaft wenden. Darüber hinaus besteht ein 
Beschwerderecht bei der zuständigen 
Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. 
 
Hildesheim im Juni 2019 
 
*Consulting Team Holding Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-07-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft 
             Osterstraße 39 a 
             31134 Hildesheim 
             Deutschland 
Fax:         +49 5121 2899999 
E-Mail:      info@ct-holding.de 
Internet:    http://www.ct-holding.de 
ISIN:        DE000A1YDBQ4 
WKN:         A1YDBQ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
834917 2019-07-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 02, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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