Bern (ots) - Die seit Januar 2019 geltenden Kriterien für die
Zuständigkeiten für brennbare Abfälle aus Unternehmen bewähren sich
nicht und erhöhen die Bürokratie für Städte und Gemeinden stark. Im
Rahmen der Vernehmlassung zu einer Revision der Abfallverordnung des
Bundes (VVEA) schlagen der Schweizerische Städteverband, der
Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband
Kommunale Infrastruktur deshalb einen pragmatischen Lösungsansatz
vor, der sowohl Grossbetrieben wie auch den Gemeinwesen
entgegenkommt.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Teilliberalisierung des Marktes
für brennbare, haushaltähnliche Abfälle aus Unternehmen: Firmen mit
mehr als 250 Vollzeitstellen sind für die Sammlung und Entsorgung
ihrer haushaltähnlichen Abfälle neu selber zuständig, nicht mehr das
Gemeinwesen. Dies führt dazu, dass sich einzelne Betriebsfilialen mit
wenigen Mitarbeitenden mit privaten Entsorgern um die korrekte
Entsorgung kümmern oder mit der Gemeinde einen Vertrag abschliessen
müssen. Die bisher einfachste Lösung, der Kauf eines Gebührensacks
und das Bezahlen der kommunalen Grundgebühr für die Benutzung der
Sammelstellen, ist für solche Betriebe nicht mehr zulässig.
Zudem müssen Städte und Gemeinden systematisch und wiederkehrend
die Struktur von Konzernen und deren Organisation der
Abfallentsorgung erfassen und auswerten, um beurteilen zu können, ob
die Betriebsabfälle zu ihrem Monopolauftrag gehören oder nicht. Da
sich Firmenstrukturen laufend ändern, wird dies für die Städte und
Gemeinden zur Daueraufgabe. Für den Schweizerischen Städteverband,
den Schweizerischen Gemeindeverband und den Schweizerischen Verband
Kommunale Infrastruktur ist diese Lösung praxisfremd, der
administrative Aufwand enorm und daher nicht akzeptabel.
Vollzeitstellen auf Gemeindegebiet als Kriterium
Die Kommunalverbände schlagen daher in ihren Stellungnahmen zur
laufenden Revision der Abfallverordnung VVEA vor, dass für die
Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Anzahl Vollzeitstellen eines
Unternehmens auf Gemeindegebiet gelten. Somit dürften
Betriebsfilialen auch wieder Kehrichtgebührensäcke der Städte und
Gemeinden benützen. Unternehmen mit konzernweit einheitlicher
Abfallbewirtschaftung und insgesamt mehr als 250 Vollzeitstellen
sollen sich jedoch selber um die Entsorgung der Abfälle kümmern
dürfen, wenn sie dies bei den betroffenen Gemeinden beantragen.
Mit einer Motion erwirkte alt Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI) 2006
ursprünglich eine sehr weitgehende Liberalisierung der
Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe und damit die Aufhebung
des Entsorgungsmonopols des Staates. Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO),
Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, stellte 2011 mit einer
weiteren Motion einen Mittelweg sicher: Siedlungsabfälle aus Klein-
und Mittelbetrieben bis 249 Vollzeitstellen fallen weiterhin unter
das Entsorgungsmonopol des Staates. Ausgenommen von der Diskussion
sind betriebsspezifische Produktionsabfälle: Solche Abfälle galten
abfallrechtlich schon immer als «übrige Abfälle» und liegen damit in
der Verantwortung des Inhabers.
Originaltext: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100017932
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100017932.rss2
Kontakt:
- Nationalrat Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn, Präsident
Schweizerischer Städteverband, 079 415 58 88
- Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband, 079 373
52 18
- Christoph Niederberger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband
SGV, 078 654 64 06
- Alex Bukowiecki Gerber, Geschäftsführer Schweizerischer Verband
Kommunale Infrastruktur SVKI, 079 244 77 87
Zuständigkeiten für brennbare Abfälle aus Unternehmen bewähren sich
nicht und erhöhen die Bürokratie für Städte und Gemeinden stark. Im
Rahmen der Vernehmlassung zu einer Revision der Abfallverordnung des
Bundes (VVEA) schlagen der Schweizerische Städteverband, der
Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband
Kommunale Infrastruktur deshalb einen pragmatischen Lösungsansatz
vor, der sowohl Grossbetrieben wie auch den Gemeinwesen
entgegenkommt.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Teilliberalisierung des Marktes
für brennbare, haushaltähnliche Abfälle aus Unternehmen: Firmen mit
mehr als 250 Vollzeitstellen sind für die Sammlung und Entsorgung
ihrer haushaltähnlichen Abfälle neu selber zuständig, nicht mehr das
Gemeinwesen. Dies führt dazu, dass sich einzelne Betriebsfilialen mit
wenigen Mitarbeitenden mit privaten Entsorgern um die korrekte
Entsorgung kümmern oder mit der Gemeinde einen Vertrag abschliessen
müssen. Die bisher einfachste Lösung, der Kauf eines Gebührensacks
und das Bezahlen der kommunalen Grundgebühr für die Benutzung der
Sammelstellen, ist für solche Betriebe nicht mehr zulässig.
Zudem müssen Städte und Gemeinden systematisch und wiederkehrend
die Struktur von Konzernen und deren Organisation der
Abfallentsorgung erfassen und auswerten, um beurteilen zu können, ob
die Betriebsabfälle zu ihrem Monopolauftrag gehören oder nicht. Da
sich Firmenstrukturen laufend ändern, wird dies für die Städte und
Gemeinden zur Daueraufgabe. Für den Schweizerischen Städteverband,
den Schweizerischen Gemeindeverband und den Schweizerischen Verband
Kommunale Infrastruktur ist diese Lösung praxisfremd, der
administrative Aufwand enorm und daher nicht akzeptabel.
Vollzeitstellen auf Gemeindegebiet als Kriterium
Die Kommunalverbände schlagen daher in ihren Stellungnahmen zur
laufenden Revision der Abfallverordnung VVEA vor, dass für die
Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Anzahl Vollzeitstellen eines
Unternehmens auf Gemeindegebiet gelten. Somit dürften
Betriebsfilialen auch wieder Kehrichtgebührensäcke der Städte und
Gemeinden benützen. Unternehmen mit konzernweit einheitlicher
Abfallbewirtschaftung und insgesamt mehr als 250 Vollzeitstellen
sollen sich jedoch selber um die Entsorgung der Abfälle kümmern
dürfen, wenn sie dies bei den betroffenen Gemeinden beantragen.
Mit einer Motion erwirkte alt Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI) 2006
ursprünglich eine sehr weitgehende Liberalisierung der
Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe und damit die Aufhebung
des Entsorgungsmonopols des Staates. Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO),
Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, stellte 2011 mit einer
weiteren Motion einen Mittelweg sicher: Siedlungsabfälle aus Klein-
und Mittelbetrieben bis 249 Vollzeitstellen fallen weiterhin unter
das Entsorgungsmonopol des Staates. Ausgenommen von der Diskussion
sind betriebsspezifische Produktionsabfälle: Solche Abfälle galten
abfallrechtlich schon immer als «übrige Abfälle» und liegen damit in
der Verantwortung des Inhabers.
Originaltext: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100017932
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100017932.rss2
Kontakt:
- Nationalrat Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn, Präsident
Schweizerischer Städteverband, 079 415 58 88
- Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband, 079 373
52 18
- Christoph Niederberger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband
SGV, 078 654 64 06
- Alex Bukowiecki Gerber, Geschäftsführer Schweizerischer Verband
Kommunale Infrastruktur SVKI, 079 244 77 87
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