Nationalrat billigt Stärkung von Aktionärsrechten sowie
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019
Wien (APA-ots) - Um mehreren EU-Richtlinien nachzukommen, wurde im
Nationalrat heute neben der Novellierung des Börsegesetzes auch mit
Stimmenmehrheit das umfassende EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019
beschlossen, das aufgrund von Formalfehlern in der ursprünglichen
Version mit einem Abänderungsantrag angenommen wurde.
Gesellschaften können durch die EU-konforme Anpassung des
Börsegesetzes ihre Aktionäre künftig identifizieren ("Know your
Shareholder") und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen,
Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen, sofern
diese mindestens 0,5% an Aktien oder Stimmrechten halten. Damit
einher gehen Informationsverpflichtungen für Unternehmen, etwa die
Offenlegung der Mitwirkungspolitik und der Anlagestrategie, zum
Zwecke der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen
Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit dem Börsegesetz wurde die Umsetzung mehrerer
EU-Richtlinien gebilligt, die ein breites Spektrum umfassen. Sie
betreffen unter anderem Besteuerungsstreitigkeiten zwischen
Mitgliedstaaten, ferner die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug
gegen finanzielle Interessen der Union, das öffentliche Angebot von
Wertpapieren sowie die Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Zudem sollen mit dem Gesetzespaket die
Beanstandungen der Europäischen Kommission wegen der unzureichenden
Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie ausgeräumt werden.
Dass das 150 Seiten umfassende EU-Finanzanpassungsgesetz kurzfristig
und in Form eines §27-Antrags im Finanzausschuss von den ehemaligen
Koalitionspartnern ÖVP und FPÖ vorgelegt wurde, missfiel SPÖ und
JETZT, trotz grundsätzlicher Befürwortung der Stoßrichtung. Viele
grundlegende Elemente des Pakets befürwortete der SPÖ-Finanzsprecher
Kai Jan Krainer, einige wiederherum lehnte er ab. Mit dem Verlangen
nach getrennter Abstimmung brachte er somit sowohl die jeweiligen
Standpunkte der SPÖ-Fraktion als auch die Komplexität der Materie zum
Ausdruck. Reinhold Einwallner (SPÖ) wie auch Bruno Rossmann (JETZT)
machten die Festlegung eines Schwellenwerts im Börsegesetz zum Thema.
Obwohl sie die Zielsetzung der Novelle grundsätzlich unterstützen,
kritisierten beide, dass der Anteilswert von 0,5% - ab dem die
Unternehmen mit ihren Anlegern kommunizieren können - im Erstentwurf
nicht enthalten war und erst nach der Begutachtung hinzugefügt wurde.
Dieser obere Rahmen ist für die Abgeordneten aufgrund der laut
Richtlinie möglichen Schwelle zwischen 0,1% und 0,5% nicht
nachvollziehbar und würde an der grundsätzlichen Zielsetzung
vorbeigehen, weil die Kleinanleger damit nicht erreicht werden.
Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte die Dringlichkeit, die EU-Richtlinie
sowie die Verordnungen schnellstmöglich in nationale Gesetze
umzuwandeln. Für den Kapitalmarkt brauche es Transparenz, Kontrolle,
und Fairness sowie ein strenges Auge auf die Bereiche Geldwäsche und
Steuerhinterziehung. Dem werde mit der Umsetzung Rechnung getragen.
Der ÖVP-Finanzsprecher betonte, dass die verschiedenen Elemente des
umfassenden Gesetzespakets bereits in unterschiedlicher Konstellation
das Begutachtungsverfahren durchlaufen haben. Es handle sich daher um
keine Schnellschüsse, sondern um eine wohlüberlegte
Richtlinien-Umsetzung, so Kopf. ÖVP-Fraktionskollege Laurenz
Pöttinger zeigte sich über die Novelle des Börsegesetzes in zweierlei
Hinsicht erfreut, weil kein Golden Plating und durch Festlegung des
Schwellenwerts auch kein unnötiger Verwaltungsaufwand betrieben
werde. Für die zirka 10.000 betroffenen Unternehmen werde dadurch
eine bessere Rechtssicherheit geschaffen, zeigte sich Pöttinger
überzeugt. FPÖ-Mandatar Hermann Brückl brachte seine Zustimmung zum
EU-Finanzanpassungsgesetz zum Ausdruck, einer "sehr technokratischen
Materie". Sie schaffe Transparenz, Effizienz, Sicherheit und mehr
Fairness. (Fortsetzung Nationalrat) fan
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OTS0164 2019-07-03/14:33
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