Ein Tempolimit zur Bekämpfung illegaler Autorennen auf bestimmten Autobahnabschnitten ist nur dann rechtmäßig, wenn auf der entsprechenden Strecke auch wirklich die Gefahr von illegalen Rennen besteht. Eine Privatperson, die gegen ein Tempolimit von 130 auf einem Streckenabschnitt geklagt hatte, hat ...Den vollständigen Artikel lesen ...