DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-07-03 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden unsere Aktionäre
hiermit zu unserer 125. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, 29. August 2019,
um 11:00 Uhr, im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover,
stattfinden wird.
I. _Tagesordnung_
1. *Vorlage*
* *des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018,*
* *des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018,*
* *des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis
31.12.2018), jeweils
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1
HGB, sowie*
* *des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis
31.12.2019)*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss der
Gesellschaft hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
auferlegt wurde.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung
ehemaliger Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des
Vorstands hatte die Hauptversammlung der
Gesellschaft mit Beschluss vom 16. August
2018 die Beschlussfassung über die
Entlastung der im Dezember 2017
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herrn
André Neiß und Herrn Wilhelm
Lindenberg für das Geschäftsjahr 2017
vertagt. Diese Vertagung erfolgte vor dem
Hintergrund, dass der Aufsichtsrat eine
Prüfung in Auftrag gegeben hatte, ob sich
diese ehemaligen Mitglieder des Vorstands
während ihrer Amtszeit möglicherweise
pflichtwidrig verhalten haben und dieses
Verhalten zu einem Schaden der
Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung
ist noch nicht abgeschlossen. Die
Beschlussfassung über die Entlastung der
vorgenannten ehemaligen
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr
2017 soll daher nochmals vertagt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Entlastung der aus dem Vorstand im
Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder,
namentlich Herrn André Neiß und Herrn
Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr
2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2019 zu vertagen.
6. *Beschlussfassung über die Abberufung
eines Aufsichtsratsmitglieds*
Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der
Gesellschaft ist das Amt eines
Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat
der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur
Regionsversammlung oder zur
Regionsverwaltung oder zum Betrieb der
Gesellschaft verknüpft, sofern dieses
Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer
solchen Funktion in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt wurde. Das
Aufsichtsratsmitglied Frau Brigitte
Nieße ist am 25. September 2018 aus
der Regionsversammlung ausgeschieden, was
ihre Abberufung als Mitglied des
Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
erfordert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb
vor, das von der Hauptversammlung gewählte
Aufsichtsratsmitglied Frau Brigitte
Nieße gemäß § 103 Abs. 1 AktG
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 29. August 2019 als
Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen.
7. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Frau Swantje Michaelsen soll als
Nachfolgerin von Frau Brigitte Nieße
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt
sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1
AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des
Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat
besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen
zehn Mitglieder von der Hauptversammlung
als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind
(§ 8 Abs. 1 der Satzung). Wird ein
Aufsichtsratsmitglied anstelle eines
ausscheidenden Mitglieds gewählt, so tritt
dieses für die Dauer der restlichen
Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen
(§ 8 Abs. 6 Unterabs. 3 Satz 1 der
Satzung).
Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen
und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das
Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen, wenn nicht
gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite
der Anteilseigner- oder
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung
widerspricht. In Zusammenhang mit dem
gegenständlichen Wahlvorschlag an die am
29. August 2019 stattfindende
Hauptversammlung hat die Seite der
Arbeitnehmervertreter gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots
widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit
auf der Seite der Anteilseignervertreter
als auch auf der Seite der
Arbeitnehmervertreter jeweils mit
mindestens drei Frauen und mindestens drei
Männern zu besetzen. Der Seite der
Anteilseignervertreter und der Seite der
Arbeitnehmervertreter gehören aktuell
jeweils drei Frauen und sieben Männer an.
Die Wahl von Frau Swantje Michaelsen als
Nachfolgerin von Frau Brigitte Nieße
genügt damit den Anforderungen des
Mindestanteilsgebots.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Swantje
Michaelsen, Geschäftsstellenleitung ADFC
Hannover, wohnhaft in Hannover, mit
Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 29. August 2019 für
den Rest der ursprünglichen Amtszeit von
Frau Brigitte Nieße, d.h. bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, zum neuen
Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Frau Swantje Michaelsen nimmt keine
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien wahr.
II. _Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_
Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in
26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine
Stimmrechte.
III. _Teilnahme an der Hauptversammlung_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur
berechtigt, wer uns seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis).
1. Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein
in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher
oder englischer Sprache durch das
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July 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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