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DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-07-03 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden unsere Aktionäre 
hiermit zu unserer 125. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, 29. August 2019, 
um 11:00 Uhr, im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, 
stattfinden wird. 
 
I.    _Tagesordnung_ 
 
      1. *Vorlage* 
 
         * *des festgestellten Jahresabschlusses 
           zum 31. Dezember 2018,* 
         * *des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2018,* 
         * *des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 
           31.12.2018), jeweils 
           einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
           HGB, sowie* 
         * *des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2018* 
      2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
         für diesen Zeitraum zu erteilen. 
      4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 
         31.12.2019)* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
         seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
         vor, die Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum 
         Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
         für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
         Der Finanz- und Prüfungsausschuss der 
         Gesellschaft hat in seiner Empfehlung 
         erklärt, dass diese frei von 
         ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
         ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
         beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
         Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
         auferlegt wurde. 
      5. *Beschlussfassung über die Entlastung 
         ehemaliger Mitglieder des Vorstands für 
         das Geschäftsjahr 2017* 
 
         Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des 
         Vorstands hatte die Hauptversammlung der 
         Gesellschaft mit Beschluss vom 16. August 
         2018 die Beschlussfassung über die 
         Entlastung der im Dezember 2017 
         ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herrn 
         André Neiß und Herrn Wilhelm 
         Lindenberg für das Geschäftsjahr 2017 
         vertagt. Diese Vertagung erfolgte vor dem 
         Hintergrund, dass der Aufsichtsrat eine 
         Prüfung in Auftrag gegeben hatte, ob sich 
         diese ehemaligen Mitglieder des Vorstands 
         während ihrer Amtszeit möglicherweise 
         pflichtwidrig verhalten haben und dieses 
         Verhalten zu einem Schaden der 
         Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung 
         ist noch nicht abgeschlossen. Die 
         Beschlussfassung über die Entlastung der 
         vorgenannten ehemaligen 
         Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 
         2017 soll daher nochmals vertagt werden. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Entlastung der aus dem Vorstand im 
         Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder, 
         namentlich Herrn André Neiß und Herrn 
         Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr 
         2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 
         für das Geschäftsjahr 2019 zu vertagen. 
      6. *Beschlussfassung über die Abberufung 
         eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der 
         Gesellschaft ist das Amt eines 
         Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat 
         der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur 
         Regionsversammlung oder zur 
         Regionsverwaltung oder zum Betrieb der 
         Gesellschaft verknüpft, sofern dieses 
         Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer 
         solchen Funktion in den Aufsichtsrat der 
         Gesellschaft gewählt wurde. Das 
         Aufsichtsratsmitglied Frau Brigitte 
         Nieße ist am 25. September 2018 aus 
         der Regionsversammlung ausgeschieden, was 
         ihre Abberufung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 
         erfordert. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
         vor, das von der Hauptversammlung gewählte 
         Aufsichtsratsmitglied Frau Brigitte 
         Nieße gemäß § 103 Abs. 1 AktG 
         mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 29. August 2019 als 
         Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen. 
      7. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
         Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Frau Swantje Michaelsen soll als 
         Nachfolgerin von Frau Brigitte Nieße 
         in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
         gewählt werden. 
 
         Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt 
         sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 
         AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des 
         Gesetzes über die Mitbestimmung der 
         Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat 
         besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen 
         zehn Mitglieder von der Hauptversammlung 
         als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind 
         (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Wird ein 
         Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
         ausscheidenden Mitglieds gewählt, so tritt 
         dieses für die Dauer der restlichen 
         Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen 
         (§ 8 Abs. 6 Unterabs. 3 Satz 1 der 
         Satzung). 
 
         Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der 
         Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen 
         und zu mindestens 30 % aus Männern 
         zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das 
         Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat 
         insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
         gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite 
         der Anteilseigner- oder 
         Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
         widerspricht. In Zusammenhang mit dem 
         gegenständlichen Wahlvorschlag an die am 
         29. August 2019 stattfindende 
         Hauptversammlung hat die Seite der 
         Arbeitnehmervertreter gegenüber dem 
         Aufsichtsratsvorsitzenden der 
         Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots 
         widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit 
         auf der Seite der Anteilseignervertreter 
         als auch auf der Seite der 
         Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
         mindestens drei Frauen und mindestens drei 
         Männern zu besetzen. Der Seite der 
         Anteilseignervertreter und der Seite der 
         Arbeitnehmervertreter gehören aktuell 
         jeweils drei Frauen und sieben Männer an. 
         Die Wahl von Frau Swantje Michaelsen als 
         Nachfolgerin von Frau Brigitte Nieße 
         genügt damit den Anforderungen des 
         Mindestanteilsgebots. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Swantje 
         Michaelsen, Geschäftsstellenleitung ADFC 
         Hannover, wohnhaft in Hannover, mit 
         Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 29. August 2019 für 
         den Rest der ursprünglichen Amtszeit von 
         Frau Brigitte Nieße, d.h. bis zur 
         Beendigung der Hauptversammlung, die über 
         die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
         beschließt, zum neuen 
         Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
         Frau Swantje Michaelsen nimmt keine 
         Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien wahr. 
II.   _Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
      Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 
      26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
 
      Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
      beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine 
      Stimmrechte. 
III.  _Teilnahme an der Hauptversammlung_ 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur 
      berechtigt, wer uns seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis). 
 
      1. Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein 
         in Textform erstellter besonderer 
         Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher 
         oder englischer Sprache durch das 

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