Der Bundesgerichtshof prüft an diesem
Donnerstag (ab 9.00 Uhr) einen weiteren Markenrechtsstreit zwischen
dem Internet-Versandhändler Amazon
Der Mittelständler selbst bietet seine Produkte nicht über Amazon an. Er sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke "Ortlieb" (Az. I ZR 29/18). Ob noch am Donnerstag ein Urteil fällt, ist ungewiss.
In den Vorinstanzen bekam der Mittelständler aus Franken Recht: Mit der Verlinkung auch auf Konkurrenzangebote werde die "Lotsenfunktion" der Marke ausgenutzt. Mit einer ähnlichen Klage blieb der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb dagegen vor wenigen Wochen vor dem Oberlandesgericht München erfolglos. Demnach darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen./skf/DP/fba
ISIN US0231351067 US02079K1079
AXC0014 2019-07-04/05:50