Ein Vermieter, der seinem Mieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigt, muss konkret nachweisen können, dass er diese auch wirklich zeitnah selbst nutzen bzw. jemandem aus seiner Familie überlassen möchte. Im konkreten Fall hat das Amtsgericht München die Klage gegen einen rollstuhlpflichtigen Mieter ...Den vollständigen Artikel lesen ...