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DGAP-HV: Aves One AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Aves One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.08.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Aves One AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aves One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.08.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-07-04 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aves One AG Hamburg - ISIN: DE000A168114 - WKN: A16811 - 
Einberufung der Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein 
zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am 
Dienstag, den 13. August 2019, 9.00 Uhr, in der Handwerkskammer 
Hamburg, 
Holstenwall 12, 20355 Hamburg. 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Aves One AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   sowie des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und 
   dem Bericht des Vorstands mit den 
   erläuternden Angaben gemäß §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine 
   Beschlussfassung nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt 
   ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der 
   Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche 
   vorstehende Unterlagen sind auf 
 
   www.avesone.com 
 
   unter der Rubrik Investoren / Finanzberichte 
   zugänglich und werden während der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 und für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH 
   & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 und zum 
   Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2020, die vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu 
   wählen. 
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.015.053,00 und 
ist eingeteilt in 13.015.053 Stückaktien, die je eine Stimme 
gewähren. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
III. Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihre 
Berechtigung durch einen vom depotführenden Institut erstellten 
Nachweis über ihren Aktienbesitz am Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, hier des *23. 
Juli 2019, 00:00 Uhr *nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der 
Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der 
Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse vor 
Ablauf des *6. August 2019, 24:00 Uhr *zugehen: 
 
Aves One AG 
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG 
Schlossplatz 7 
73033 Göppingen 
Telefax: +49 (7161) 969317 
E-Mail: bgross@martinbank.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend 
beschriebenen Weise erbracht hat. Veräußerungen oder 
sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts derjenigen Personen, die am 
Nachweisstichtag Aktionär waren. Entsprechendes gilt für den 
Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst 
nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind im Verhältnis 
zur Gesellschaft aus diesen Aktien nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
eine Dividendenberechtigung. 
 
IV. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung durch die Aktionäre, die 
persönlich in der Hauptversammlung erscheinen, selbst oder 
durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. 
 
Soweit die Vollmacht nicht an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere nach § 135 AktG 
gleichgestellte Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für den Nachweis 
der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung 
an die E-Mail-Adresse 
 
hv@avesone.com 
 
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den 
Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter darf 
das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
Weisungen ausüben. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen für den 
Stimmrechtsvertreter können nur vor der Hauptversammlung bis 
spätestens *12. August 2019, 12:00 Uhr* und nur durch Telefax 
oder E-Mail an die folgende Adresse 
 
Aves One AG 
Große Elbstraße 61 
22767 Hamburg 
Telefax: +49 (40) 696528359 
E-Mail: hv@avesone.com 
 
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter 
 
https://www.avesone.com/de/aves_investoren_hauptversammlung.php 
 
abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, 
§ 131 Abs. 1 AktG 
1. *Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
   AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft 
schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) mindestens 
30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum *13. 
Juli 2019, 24:00 Uhr* unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
Aves One AG 
-Vorstand- 
Große Elbstraße 61 
22767 Hamburg 
E-Mail: hv@avesone.com 
 
Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der 
Antragsteller hat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in 
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass er 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag hält. Aktienbesitzzeiten Dritter 
kommen nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - 
unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie sind außerdem 
unverzüglich im Internet unter 
 
https://www.avesone.com/de/aves_investoren_hauptversammlung.php 
 
zugänglich. 
 
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den 
in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den 
dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der 
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 
spätestens zum *29. Juli 2019, 24:00 Uhr* der Gesellschaft 
einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
Begründung an die folgende Adresse übermittelt hat: 
 
Aves One AG 
Große Elbstraße 61 
22767 Hamburg 
Telefax: +49 (40) 696528359 
E-Mail: hv@avesone.com 
 
Bei der Berechnung der Frist sind der Tag des Zugangs und der 
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Zugänglich zu 
machende Anträge von Aktionären werden einschließlich des 
Namens des Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung sowie 
etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter 
 
https://www.avesone.com/de/aves_investoren_hauptversammlung.php 
 
zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 
126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht 
begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, 
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der 
Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, 
wenn sie dort mündlich gestellt werden. 
 
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns der 
Gesellschaft und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen 
absehen. 
 
Gemäß § 15 Abs. 6 der Satzung kann der Versammlungsleiter 
das Frage- und Rederecht der Aktionäre angemessen beschränken. 
Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der 
Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf 
der Versammlung oder für die Aussprache zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten sowie die Rede- und Fragezeit generell 
oder für den einzelnen Redner festzusetzen. 
 
VI. Informationen zum Datenschutz 
 
Die Aves One AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten 
von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten 
(z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von 
jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). 
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der 
Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine 
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die 
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung 
erforderlich ist. Die Aves One AG ist rechtlich verpflichtet, 
eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht 
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien 
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von 
personenbezogenen Daten können Aktionäre sich nicht zur 
Hauptversammlung anmelden. 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Aves One AG verantwortlich. 
Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: 
 
Aves One AG 
Vorstand 
Große Elbstraße 61 
22767 Hamburg 
Telefax: +49 (40) 696528359 
E-Mail: hv@avesone.com 
 
Personenbezogene Daten, die Aktionäre der Gesellschaft 
betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. 
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, 
sofern diese von der Aves One AG zur Erbringung von 
Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um 
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, 
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister 
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die 
Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft 
ist zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, 
personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder 
Gerichten zu übermitteln. 
 
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden 
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre 
veröffentlicht. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts 
während der Hauptversammlung können andere 
Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem 
Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre der Gesellschaft 
erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden je 
nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) 
nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann 
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist 
im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen 
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung 
erforderlich. 
 
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die 
personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf 
Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie 
das Recht, die Berichtigung sie selbst betreffender unrichtiger 
Daten und die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung 
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten 
personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche 
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 
Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre 
und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung 
sämtlicher von ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen 
Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer 
Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an hv@avesone.com. 
 
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei 
einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Aves One AG erreichen Sie unter 
folgender Adresse: 
 
OSYSON GmbH 
 
Max-Planck-Straße 7-9 
 
27721 Ritterhude 
 
E-Mail: hv@avesone.com 
 
Hamburg, im Juli 2019 
 
*Aves One AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-07-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Aves One AG 
             Große Elbstraße 61 
             22767 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 696528 350 
Fax:         +49 40 696528 359 
E-Mail:      ir@avesone.com 
Internet:    http://www.avesone.com 
ISIN:        DE000A168114 
WKN:         A16811 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Hamburg, Hannover, Freiverkehr in Berlin, 
             Düsseldorf, Stuttgart, London 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
836413 2019-07-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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