Bei der Verbraucherklage für Hunderttausende Dieselfahrer sind mögliche Ansprüche von ausländischen Autokäufern unklar. Es sei fraglich, ob die mit der Musterfeststellungsklage verbundenen Ziele auch Schadenersatzforderungen aus dem Ausland klären könnten, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Dem Gericht zufolge liegen bereits zahlreiche Anmeldungen von Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland vor. Eine genaue Zahl wurde nicht genannt.
Mit der Musterfeststellungsklage klagt der Bundesverband der
Verbraucherzentralen (vzbv) stellvertretend für betroffene
Dieselfahrer gegen Volkswagen
In ihrem Beschluss wiesen die Richter zudem daraufhin, dass einige der Feststellungsziele der Kläger zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten. Die Musterfeststellungsklage habe zum Ziel, lediglich konkrete Fragen zu klären, die für die Verbraucheransprüche maßgeblich seien. Beide Parteien können sich bis Mitte August zu den den Hinweisen Stellung nehmen. Die Verhandlung soll am 30. September in Braunschweig beginnen./bch/DP/fba
ISIN DE0007664039
AXC0185 2019-07-04/16:14