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DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Delticom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-07-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807 
WKN: 514680 Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Diese findet am Montag, den 12. 
August 2019, um 11:00 Uhr in den Räumen der *Deutsche 
Messe Technology Academy GmbH* 
*Pavillon 36* auf dem 
*Messegelände* 
*30521 Hannover* statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018, 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2018 
   erzielten Bilanzgewinns und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
   Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018 am 25. Juni 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. Der Jahresabschluss, der 
   Lagebericht, der Konzernabschluss, der 
   Konzernlagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns und der Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein 
   Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt 
   nicht gefasst. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 15.936.301,23 keine Dividende, 
   auszuschütten, sondern den Bilanzgewinn in 
   voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2018 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fuhrberger 
   Straße 5, 30625 Hannover, zum 
   Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung 
   der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2014) und 
   über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2019) 
   sowie über die teilweise Aufhebung des bedingten 
   Kapitals I/2014 und die Schaffung eines neuen 
   bedingten Kapitals I/2019; Satzungsänderung* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. 
   April 2014 unter Tagesordnungspunkt 9 wurde der 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, 
   beziehungsweise der Aufsichtsrat an Stelle des 
   Vorstands soweit Optionsrechte an 
   Vorstandsmitglieder gewährt werden, ermächtigt, 
   bis zum 28. April 2019 einmalig, mehrmalig oder 
   - soweit ausgegebene Optionsrechten verfallen 
   oder sonst erlöschen - wiederholt Optionsrechte 
   zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000 neuen 
   nennbetragslosen auf den Namen lautenden 
   Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des 
   Vorstands der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der 
   Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und 
   Mitglieder der Geschäftsführung von mit der 
   Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben. 
 
   Von dieser Ermächtigung wurde teilweise durch 
   Ausgabe von 142.332 Optionsrechten Gebrauch 
   gemacht. Diese Optionsrechte sind noch nicht 
   ausübbar, weil die Wartezeit noch nicht 
   abgelaufen ist. 
 
   Zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber der 
   Optionsrechte wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 540.000 bedingt 
   erhöht (bedingtes Kapital I/2014). Das bedingte 
   Kapital I/2014 besteht derzeit noch in voller 
   Höhe. 
 
   Dem Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit 
   gegeben werden, Mitarbeiter der Gesellschaft und 
   verbundener Unternehmen sowie Geschäftsführer 
   verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu 
   motivieren und langfristig an die Gesellschaft 
   zu binden. Ebenso sollen dem Aufsichtsrat auch 
   in Zukunft Aktienoptionen als ein möglicher 
   Bestandteil variabler Vorstandsvergütung zur 
   Verfügung stehen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) *Teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur 
      Gewährung von Aktienoptionsrechten 
      (Aktienoptionsprogramm 2014)* 
 
      Die durch Beschluss der Hauptversammlung 
      vom 29. April 2014 unter 
      Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung 
      zur Gewährung von Aktienoptionsrechten 
      (Aktienoptionsprogramm 2014) wird, soweit 
      die Ermächtigung noch nicht ausgenutzt 
      wurde, aufgehoben. 
   b) *Ermächtigung zur Gewährung von 
      Aktienoptionsrechten 
      (Aktienoptionsprogramm 2019)* 
 
      Der Vorstand mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats, beziehungsweise der 
      Aufsichtsrat an Stelle des Vorstands 
      soweit Optionsrechte an 
      Vorstandsmitglieder gewährt werden, wird 
      ermächtigt, bis zum 11. August 2024 
      einmalig, mehrmalig oder - soweit 
      ausgegebene Optionsrechten verfallen oder 
      sonst erlöschen - wiederholt Optionsrechte 
      zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000 
      neuen nennbetragslosen auf den Namen 
      lautende Stückaktien der Gesellschaft an 
      Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, 
      an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an 
      Arbeitnehmer und Mitglieder der 
      Geschäftsführung von mit der Gesellschaft 
      verbundenen Unternehmen nach Maßgabe 
      der nachfolgenden Bestimmungen zu 
      gewähren. 
 
      *aa) Kreis der Bezugsberechtigten* 
 
      Von den Optionsrechten zum Bezug von 
      insgesamt bis zu 540.000 Aktien dürfen 
      Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis 
      zu 150.000 Aktien an die Mitglieder des 
      Vorstands der Gesellschaft (Gruppe A), zum 
      Bezug von insgesamt bis zu 150.000 Aktien 
      an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe 
      B), zum Bezug von insgesamt bis zu 120.000 
      Aktien an Mitglieder der Geschäftsführung 
      von mit der Gesellschaft verbundenen 
      Unternehmen (Gruppe C) und zum Bezug von 
      insgesamt bis zu 120.000 Aktien an 
      Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft 
      verbundenen Unternehmen (Gruppe D) 
      ausgegeben werden. 
 
      Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der 
      Gewährung der Optionen in einem 
      ungekündigten Arbeits- bzw. 
      Dienstverhältnis zur Gesellschaft 
      (betreffend Gruppen A und B) bzw. zu einem 
      mit der Gesellschaft verbundenen 
      Unternehmen (betreffend Gruppen C und D) 
      stehen. 
 
      Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten 
      und die Zahl der Optionsrechte für jeden 
      Bezugsberechtigten werden im Fall der 
      Gruppe A durch den Aufsichtsrat und im 
      Fall der Gruppen B, C und D durch den 
      Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      sowie - nur betreffend Gruppen C und D - 
      mit der ggf. rechtlich erforderlichen 
      Zustimmung von Gremien bei dem jeweiligen 
      verbundenen Unternehmen festgelegt. 
 
      Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht 
      nicht. 
 
      *bb) Laufzeit, Wartezeit, 
      Ausübungszeiträume, Sperrfristen* 
 
      Die Optionsrechte haben jeweils eine 
      Laufzeit von maximal 10 Jahren ab dem Tag 
      des Entstehens des jeweiligen 
      Optionsrechts ("*Ausgabetag*"). 
 
      Die Bezugsberechtigten können die 
      Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer 
      Wartezeit von vier Jahren, beginnend am 
      Ausgabetag, ausüben. 
 
      Die Optionsrechte dürfen ferner nur 
      jeweils in einem Zeitraum von sechs Wochen 
      nach Veröffentlichung eines 
      Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß 
      §§ 115, 117 Nr. 2 des 
      Wertpapierhandelsgesetzes, eines 
      freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts 
      für das dritte Quartal entsprechend den 
      Vorgaben von §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 
      Abs. 3 und 4, 117 Nr. 2 des 
      Wertpapierhandelsgesetzes oder einer 
      Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 
      53 Abs. 1 Börsenordnung für die 
      Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte 
      Quartal oder eines 
      Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 
      114, 117 Nr. 1 des 
      Wertpapierhandelsgesetzes ausgeübt werden 

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