DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Delticom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.08.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-07-05 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807
WKN: 514680 Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden
hiermit unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen
Hauptversammlung ein. Diese findet am Montag, den 12.
August 2019, um 11:00 Uhr in den Räumen der *Deutsche
Messe Technology Academy GmbH*
*Pavillon 36* auf dem
*Messegelände*
*30521 Hannover* statt.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2018, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018,
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2018
erzielten Bilanzgewinns und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2018 am 25. Juni 2019 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher. Der Jahresabschluss, der
Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und der Bericht
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind
der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein
Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht gefasst.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 15.936.301,23 keine Dividende,
auszuschütten, sondern den Bilanzgewinn in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2018 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fuhrberger
Straße 5, 30625 Hannover, zum
Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung
der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von
Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2014) und
über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von
Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2019)
sowie über die teilweise Aufhebung des bedingten
Kapitals I/2014 und die Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals I/2019; Satzungsänderung*
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.
April 2014 unter Tagesordnungspunkt 9 wurde der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
beziehungsweise der Aufsichtsrat an Stelle des
Vorstands soweit Optionsrechte an
Vorstandsmitglieder gewährt werden, ermächtigt,
bis zum 28. April 2019 einmalig, mehrmalig oder
- soweit ausgegebene Optionsrechten verfallen
oder sonst erlöschen - wiederholt Optionsrechte
zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000 neuen
nennbetragslosen auf den Namen lautenden
Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der
Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und
Mitglieder der Geschäftsführung von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben.
Von dieser Ermächtigung wurde teilweise durch
Ausgabe von 142.332 Optionsrechten Gebrauch
gemacht. Diese Optionsrechte sind noch nicht
ausübbar, weil die Wartezeit noch nicht
abgelaufen ist.
Zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber der
Optionsrechte wurde das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 540.000 bedingt
erhöht (bedingtes Kapital I/2014). Das bedingte
Kapital I/2014 besteht derzeit noch in voller
Höhe.
Dem Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit
gegeben werden, Mitarbeiter der Gesellschaft und
verbundener Unternehmen sowie Geschäftsführer
verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu
motivieren und langfristig an die Gesellschaft
zu binden. Ebenso sollen dem Aufsichtsrat auch
in Zukunft Aktienoptionen als ein möglicher
Bestandteil variabler Vorstandsvergütung zur
Verfügung stehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
beschließen:
a) *Teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur
Gewährung von Aktienoptionsrechten
(Aktienoptionsprogramm 2014)*
Die durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. April 2014 unter
Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung
zur Gewährung von Aktienoptionsrechten
(Aktienoptionsprogramm 2014) wird, soweit
die Ermächtigung noch nicht ausgenutzt
wurde, aufgehoben.
b) *Ermächtigung zur Gewährung von
Aktienoptionsrechten
(Aktienoptionsprogramm 2019)*
Der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, beziehungsweise der
Aufsichtsrat an Stelle des Vorstands
soweit Optionsrechte an
Vorstandsmitglieder gewährt werden, wird
ermächtigt, bis zum 11. August 2024
einmalig, mehrmalig oder - soweit
ausgegebene Optionsrechten verfallen oder
sonst erlöschen - wiederholt Optionsrechte
zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000
neuen nennbetragslosen auf den Namen
lautende Stückaktien der Gesellschaft an
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an
Arbeitnehmer und Mitglieder der
Geschäftsführung von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen zu
gewähren.
*aa) Kreis der Bezugsberechtigten*
Von den Optionsrechten zum Bezug von
insgesamt bis zu 540.000 Aktien dürfen
Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis
zu 150.000 Aktien an die Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft (Gruppe A), zum
Bezug von insgesamt bis zu 150.000 Aktien
an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe
B), zum Bezug von insgesamt bis zu 120.000
Aktien an Mitglieder der Geschäftsführung
von mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmen (Gruppe C) und zum Bezug von
insgesamt bis zu 120.000 Aktien an
Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen (Gruppe D)
ausgegeben werden.
Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der
Gewährung der Optionen in einem
ungekündigten Arbeits- bzw.
Dienstverhältnis zur Gesellschaft
(betreffend Gruppen A und B) bzw. zu einem
mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmen (betreffend Gruppen C und D)
stehen.
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten
und die Zahl der Optionsrechte für jeden
Bezugsberechtigten werden im Fall der
Gruppe A durch den Aufsichtsrat und im
Fall der Gruppen B, C und D durch den
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
sowie - nur betreffend Gruppen C und D -
mit der ggf. rechtlich erforderlichen
Zustimmung von Gremien bei dem jeweiligen
verbundenen Unternehmen festgelegt.
Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht
nicht.
*bb) Laufzeit, Wartezeit,
Ausübungszeiträume, Sperrfristen*
Die Optionsrechte haben jeweils eine
Laufzeit von maximal 10 Jahren ab dem Tag
des Entstehens des jeweiligen
Optionsrechts ("*Ausgabetag*").
Die Bezugsberechtigten können die
Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer
Wartezeit von vier Jahren, beginnend am
Ausgabetag, ausüben.
Die Optionsrechte dürfen ferner nur
jeweils in einem Zeitraum von sechs Wochen
nach Veröffentlichung eines
Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß
§§ 115, 117 Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes, eines
freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts
für das dritte Quartal entsprechend den
Vorgaben von §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2,
Abs. 3 und 4, 117 Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes oder einer
Konzernquartalsmitteilung im Sinne von §
53 Abs. 1 Börsenordnung für die
Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte
Quartal oder eines
Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§
114, 117 Nr. 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes ausgeübt werden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -2-
("*Ausübungszeiträume*").
Darüber hinaus ist eine Ausübung innerhalb
folgender Sperrfristen nicht möglich:
* innerhalb von zwei Wochen vor dem Ende
eines Geschäftsjahres der Gesellschaft
und
* von dem Tag, an dem die Gesellschaft
ein Angebot an ihre Aktionäre zum
Bezug neuer Aktien oder von
Schuldverschreibungen mit Wandel- oder
Optionsrechten im Bundesanzeiger
veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem
die Aktien der Gesellschaft erstmals
an der Frankfurter Wertpapierbörse
oder einer anderen Börse "ex
Bezugsrecht" notiert werden.
Im Übrigen sind die aus den
Vorschriften betreffend den Insiderhandel
und den geschlossenen Zeitraum bei
Eigengeschäften von Führungskräften in der
Verordnung EU Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch und
sonstigen Rechtsvorschriften folgenden
Ausübungsbeschränkungen zu beachten.
Die Optionsrechte verfallen nach Ablauf
der Laufzeit entschädigungslos.
*cc) Ausübungspreis, Erfolgsziel*
Jedes Optionsrecht berechtigt nach
Maßgabe der festzulegenden
Optionsbedingungen zum Bezug einer
nennbetragslosen auf den Namen lautenden
Stückaktie der Gesellschaft. Der bei
Ausübung des Optionsrechts zum Bezug einer
Aktie zu zahlende Ausübungspreis
entspricht dem ungewichteten Durchschnitt
der Schlusspreise der Aktie der
Gesellschaft an den fünf
Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag des
jeweiligen Optionsrechts.
"*Schlusspreis*" ist, im Hinblick auf
jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) der Frankfurter
Wertpapierbörse in der Schlussauktion
ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein
solcher Schlusskurs an dem betreffenden
Handelstag nicht ermittelt wird, der
letzte im fortlaufenden Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte
Preis der Aktie der Gesellschaft.
In jedem Fall ist jedoch mindestens der
geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9
Abs. 1 des Aktiengesetzes als
Ausübungspreis zu zahlen.
Voraussetzung für die Ausübung eines
Optionsrechts ist, dass der ungewichtete
Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie
der Gesellschaft an den fünf
Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des
jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem die
Option ausgeübt wird, mindestens 130 % des
Ausübungspreises beträgt (Erfolgsziel).
Sofern diese Voraussetzung für einen
bestimmen Ausübungszeitraum vorliegt, ist
die Ausübung während dieses
Ausübungszeitraums unabhängig von der
weiteren Kursentwicklung der Aktie der
Gesellschaft möglich.
*dd) Erwerbszeiträume*
Optionsrechte können in mehreren Tranchen
bis zum 11. August 2024, frühestens jedoch
nach Eintragung des bedingten Kapitals
I/2019 im Handelsregister, ausgegeben
werden. Der Ausgabetag muss in dem
Zeitraum von 60 Tagen nach der
Veröffentlichung eines freiwilligen
Konzernquartalsfinanzberichts für das
dritte Quartal entsprechend den Vorgaben
von §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und
4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
oder einer Konzernquartalsmitteilung im
Sinne von § 53 Abs. 1 Börsenordnung für
die Frankfurter Wertpapierbörse für das
dritte Quartal oder eines
Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§
114, 117 Nr. 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes liegen.
*ee) Weitere Ausgestaltung*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats sowie - nur
betreffend Gruppen C und D - mit der ggf.
rechtlich erforderlichen Zustimmung von
Gremien bei dem jeweiligen verbundenen
Unternehmen die weiteren Einzelheiten der
Optionsbedingungen sowie der Ausgabe der
Bezugsaktien festzulegen. Soweit die
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
betroffen sind, werden die weiteren
Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie
der Ausgabe der Bezugsaktien jedoch vom
Aufsichtsrat festgelegt. Weitere
Einzelheiten im Sinne der vorstehenden
Sätze sind insbesondere:
* Durchführung des Programms sowie
Bedingungen der Gewährung und Ausübung
der Optionsrechte,
* Modalitäten bei Beendigung des Dienst-
bzw. Arbeitsverhältnisses,
* Ausgabe der Bezugsaktien in
Übereinstimmung mit den
rechtlichen Vorgaben,
* Regelungen betreffend die
Übertragbarkeit von
Optionsrechten und die Behandlung von
Optionsrechten in Sonderfällen wie
z.B. Übernahme der Gesellschaft
durch Dritte, Elternzeit oder Tod des
Bezugsberechtigten und
* etwaige Änderungen des Programms,
die aufgrund geänderter
Rahmenbedingungen, insbesondere einer
Änderung der Kapitalverhältnisse,
notwendig werden.
*ff) Berichtspflicht*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden
über die gewährten Optionsrechte und deren
Ausübung für jedes Geschäftsjahr nach
Maßgabe der anwendbaren Vorschriften
im Anhang zum Jahresabschluss, im
Konzernanhang oder im Geschäftsbericht
berichten.
c) *Teilweise Aufhebung des bedingten
Kapitals I/2014, Satzungsänderung*
Das von der Hauptversammlung am 29. April
2014 beschlossene und in § 5 Abs. (8) der
Satzung der Gesellschaft enthaltene
bedingte Kapital (bedingtes Kapital
I/2014) wird insoweit aufgehoben, als es
einen Betrag von EUR 142.332 übersteigt.
§ 5 Abs. (8) der Satzung der Gesellschaft
wird aufgehoben.
§ 5 Abs. (6) der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
"(6) Das Grundkapital der Gesellschaft
ist um insgesamt bis zu EUR 142.332
durch Ausgabe von insgesamt bis zu
142.332 neuen nennbetragslosen auf
den Namen lautenden Stammaktien
(Stückaktien) bedingt erhöht
(bedingtes Kapital I/2014). Das
bedingte Kapital 1/2014 dient
ausschließlich der Gewährung
neuer Aktien an die Inhaber von
Optionsrechten, die gemäß
Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 29. April 2014
( Tagesordnungspunkt 9 lit. b))
durch die Gesellschaft ausgegeben
werde. Die Ausgabe der Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe
des vorstehend bezeichneten
Beschlusses jeweils festzulegenden
Ausübungspreis. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur
durchgeführt, soweit die Inhaber
der Optionsrechte von diesen
Gebrauch machen. Die Aktien nehmen
- sofern sie bis zum Beginn der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft entstehen - vom Beginn
des vorhergehenden Geschäftsjahres,
ansonsten vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie
entstehen, am Gewinn teil."
d) *Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
I/2019, Satzungsänderung*
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um
bis zu EUR 540.000 (in Worten: Euro
fünfhundertvierzigtausend) durch Ausgabe
von bis zu 540.000 (in Worten:
fünfhundertvierzigtausend) neuen
nennbetragslosen auf den Namen lautenden
Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht
(bedingtes Kapital I/2019). Das bedingte
Kapital I/2019 dient ausschließlich
der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber
von Optionsrechten, die gemäß dem
Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 12. August 2019
(Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die
Gesellschaft ausgegeben werden. Die
Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach
Maßgabe des vorstehend bezeichneten
Beschlusses jeweils festzulegenden
Ausübungspreis. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt,
soweit die Inhaber der Optionsrechte von
diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen
- sofern sie bis zum Beginn der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft entstehen - vom Beginn des
vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten
vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem
sie entstehen, am Gewinn teil.
§ 5 Abs. (7) der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
"(7) Das Grundkapital der Gesellschaft
ist um bis zu EUR 540.000 (in
Worten: Euro
fünfhundertvierzigtausend) durch
Ausgabe von bis zu 540.000 (in
Worten: fünfhundertvierzigtausend)
neuen nennbetragslosen auf den
Namen lautenden Stammaktien
(Stückaktien) bedingt erhöht
(bedingtes Kapital I/2019). Das
bedingte Kapital I/2019 dient
ausschließlich der Gewährung
neuer Aktien an die Inhaber von
Optionsrechten, die gemäß dem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -3-
Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 12. August
2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b))
durch die Gesellschaft ausgegeben
werden. Die Ausgabe der Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe
des vorstehend bezeichneten
Beschlusses jeweils festzulegenden
Ausübungspreises. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur
durchgeführt, soweit die Inhaber
der Optionsrechte von diesen
Gebrauch machen. Die Aktien nehmen
- sofern sie bis zum Beginn der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft entstehen - vom Beginn
des vorhergehenden Geschäftsjahrs,
ansonsten vom Beginn des
Geschäftsjahrs an, in dem sie
entstehen, am Gewinn teil."
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit
der All you need GmbH*
Die Delticom AG als herrschende Gesellschaft und
Organträgerin und die All you need GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB 136134 B, ("*AYN*") als
beherrschte Gesellschaft und Organgesellschaft
haben am 25. Juni 2019 einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag ("*BEAV*")
abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung von
AYN wird dem BEAV kurzfristig nach der
Hauptversammlung der Delticom AG die Zustimmung
erteilen, sofern die Hauptversammlung der
Delticom AG dem Abschluss des BEAV zustimmt.
Der BEAV hat folgenden wesentlichen Inhalt:
* AYN unterstellt ihre Leitung der Delticom
AG. Die Delticom AG ist damit berechtigt,
der Geschäftsführung von AYN Weisungen
hinsichtlich der Leitung von AYN zu
erteilen, und die Geschäftsführung von AYN
ist verpflichtet, diesen Weisungen Folge
zu leisten. Es ist jedoch nicht zulässig,
die Weisung zu erteilen, den BEAV zu
ändern, aufrechtzuerhalten oder zu
beenden. Die Delticom AG kann von der
Geschäftsführung der AYN jederzeit
Auskünfte über die rechtlichen,
geschäftlichen und verwaltungsmäßigen
Angelegenheiten von AYN verlangen und
jederzeit Einsicht in deren
Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen
nehmen.
* AYN verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn
an die Delticom AG abzuführen.
Maßgeblich für den Umfang der
Gewinnabführung ist § 301 des
Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen
Fassung. Danach ist derzeit, vorbehaltlich
einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen
gemäß den Vorschriften des BEAV, der
ohne die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen
etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr
sowie um den gemäß § 268 Abs. 8 des
Handelsgesetzbuchs ausschüttungsgesperrten
Betrag, abzuführen. Der Anspruch auf
Gewinnabführung entsteht erstmalig für das
ganze Geschäftsjahr, in dem der BEAV
wirksam wird, und immer am jeweiligen
Bilanzstichtag von AYN. Zu diesem
Zeitpunkt wird der Anspruch auch fällig
und ist bis zu seiner Erfüllung mit einem
Zinssatz in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe für beiderseitige Handelsgeschäfte -
derzeit 5 % p.a. - zu verzinsen, wobei
Ansprüche aus einem etwaigen
Zahlungsverzug unberührt bleiben.
* AYN kann während der Laufzeit des BEAV mit
Zustimmung der Delticom AG Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen
einstellen, soweit dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Andere Gewinnrücklagen, die
während der Laufzeit des BEAV gebildet
werden, sind auf Verlangen der Delticom AG
aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als
Gewinn an die Delticom AG abzuführen. Vor
und während der Laufzeit des BEAV
gebildete sonstige Rücklagen,
Gewinnrücklagen, die vor der Laufzeit des
Vertrags gebildet wurden, sowie ein aus
dieser Zeit bestehender Gewinnvortrag
dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
verwendet werden.
* Für die Verlustübernahmeverpflichtung der
Delticom AG gegenüber AYN findet die
Vorschrift des § 302 AktG in ihrer jeweils
gültigen Fassung insgesamt entsprechende
Anwendung. Der Anspruch auf
Verlustausgleich entsteht jeweils am
Bilanzstichtag von AYN und wird zu diesem
Zeitpunkt auch fällig. Er ist bis zu
seiner Erfüllung mit einem Zinssatz in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe für
beiderseitige Handelsgeschäfte - derzeit 5
% p.a. - zu verzinsen, wobei Ansprüche aus
einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt
bleiben.
* Der BEAV wurde unter den aufschiebenden
Bedingungen der Zustimmung der
Hauptversammlung der Delticom AG und der
Gesellschafterversammlung von AYN
abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlung von AYN wird dem
BEAV kurzfristig nach der Hauptversammlung
der Delticom AG die Zustimmung erteilen,
sofern die Hauptversammlung der Delticom
AG dem Abschluss des BEAV zustimmt. Der
BEAV wird wirksam mit Eintragung im
Handelsregister für AYN. Der BEAV gilt -
mit Ausnahme seiner
beherrschungsvertraglichen Komponente,
welche ab Eintragung in das
Handelsregister gilt - erstmalig ab Beginn
des zum Zeitpunkt der Eintragung im
Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
von AYN.
* Der BEAV wird für eine feste Laufzeit von
fünf Zeitjahren, also sechzig Monaten, ab
dem Beginn des Geschäftsjahres von AYN, in
dem er im Handelsregister für AYN
eingetragen wird, abgeschlossen. Während
dieses Zeitraums ist er nicht ordentlich
kündbar. Fällt das Ende dieser festen
Laufzeit nicht auf das Ende eines
Geschäftsjahres von AYN, verlängert sich
der BEAV automatisch bis zum Ende des zu
diesem Zeitpunkt laufenden Geschäftsjahres
von AYN. Wird der BEAV nicht spätestens
drei Monate vor seinem Ablauf von einer
der Parteien ordentlich gekündigt,
verlängert er sich jeweils um ein weiteres
Geschäftsjahr von AYN.
* Von diesen Regelungen bleibt das Recht zur
Kündigung des BEAV aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
unberührt. Als wichtige Gründe gelten für
beide Parteien nach dem BEAV insbesondere
eine Veräußerung oder Einbringung von
Anteilen an der AYN durch die Delticom AG,
die zur Folge hat, dass die
Voraussetzungen einer finanziellen
Eingliederung von AYN gegenüber der
Delticom AG nicht mehr vorliegen, eine
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
der Delticom AG oder eine formwechselnde
Umwandlung (mit Ausnahme des Formwechsels
in eine andere Kapitalgesellschaft),
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
von AYN sowie sonstige Umstände, die zum
Zeitpunkt ihres Eintretens nach deutschem
Steuerrecht einen wichtigen Grund für die
steuerlich unschädliche Beendigung eines
Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf seiner
steuerlichen Mindestlaufzeit darstellen.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund
ist AYN lediglich zur Abführung der
anteiligen Gewinne bzw. Delticom lediglich
zum Ausgleich der anteiligen Verluste von
AYN, die bis zum Wirksamwerden dieser
Kündigung entstanden sind, verpflichtet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei Beendigung des Vertrages hat die
Delticom AG den Gläubigern von AYN
Sicherheit zu leisten, wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür
erfüllt sind. § 303 des Aktiengesetzes
gilt insoweit in seiner jeweils
anwendbaren Fassung entsprechend.
Die Delticom AG ist direkt zu 100 % an AYN
beteiligt. Deshalb muss der BEAV weder
Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für
außenstehende Gesellschafter von AYN
vorsehen. Eine Prüfung des BEAV ist aus diesem
Grund entsprechend § 293b Abs. 1 des
Aktiengesetzes ebenfalls nicht erforderlich.
Der Vorstand der Delticom AG und die
Geschäftsführung von AYN haben einen gemeinsamen
Bericht gemäß § 293a des Aktiengesetzes
über den BEAV erstattet, der zusammen mit den
weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
unter
www.delti.com/HV
zugänglich ist, in den Geschäftsräumen der
Delticom AG, Brühlstraße 11, 30169
Hannover, und in den Geschäftsräumen der All you
need GmbH, Friedrichstraße 210, 10969
Berlin, ausliegt und auch in der
Hauptversammlung der Delticom AG zugänglich
gemacht wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der Delticom AG und der All you need
GmbH vom 25. Juni 2019 zuzustimmen.
*Berichte an die Hauptversammlung*
*Zu Punkt 6 der Tagesordnung berichten wir wie
folgt:*
Nach der derzeit bestehenden Ermächtigung
gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. April 2014 ist der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, bzw. der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -4-
Aufsichtsrat an Stelle des Vorstands, soweit
Optionsrechte an Vorstandsmitglieder gewährt
werden, ermächtigt, bis zum 28. April 2019
einmalig oder mehrmalig Optionsrechte zum Bezug
von insgesamt bis zu 540.000 neuen
nennbetragslosen auf den Namen lautenden
Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der
Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und
Mitglieder der Geschäftsführung von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben
("*Ermächtigung 2014*").
Von der Ermächtigung wurde teilweise durch
Ausgabe von 142.332 Optionsrechten Gebrauch
gemacht.
Da die Ermächtigung abgelaufen ist, soll sie,
soweit nicht von ihr Gebrauch gemacht wurde,
durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. Dem
Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit
gegeben werden, Mitarbeiter der Gesellschaft und
verbundener Unternehmen sowie Geschäftsführer
verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu
motivieren und langfristig an die Gesellschaft
zu binden. Ebenso sollen dem Aufsichtsrat auch
in Zukunft Aktienoptionen als ein möglicher
Bestandteil variabler Vorstandsvergütung zur
Verfügung stehen.
Um die Bedienung dieser Optionsrechte im Fall
ihrer Ausübung sicherzustellen, ist die
Schaffung eines bedingten Kapitals in
ausreichendem Umfang erforderlich. Das
bestehende bedingte Kapital I/2014 soll
aufgehoben werden, soweit es nicht mehr benötigt
wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die Möglichkeit zu schaffen, Aktienoptionen mit
Optionsrechten zum Erwerb von bis zu 540.000
neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden
Stückaktien der Gesellschaft auszugeben. Zur
Absicherung dieser Rechte soll ein bedingtes
Kapital I/2019 in Höhe von EUR 540.000
geschaffen werden. Die maximal ausgebbaren
Aktienoptionen verteilen sich auf die
bezugsberechtigten Gruppen wie folgt:
* Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
(Gruppe A): maximal 150.000 Optionsrechte
zum Bezug von bis zu 150.000 Aktien,
* Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe B):
maximal 150.000 Optionsrechte zum Bezug
von bis zu 150.000 Aktien,
* Mitglieder der Geschäftsführung von mit
der Gesellschaft verbundenen Unternehmen
(Gruppe C): maximal 120.000 Optionsrechte
zum Bezug von bis zu 120.000 Aktien,
* Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen (Gruppe D):
maximal 120.000 Optionsrechte zum Bezug
von bis zu 120.000 Aktien.
Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht aufgrund
der Zweckgebundenheit des bedingten Kapitals im
Sinne von § 192 Abs. 2 Nr. 3 des Aktiengesetzes
bereits kraft Gesetzes nicht.
Der bei Ausübung eines Optionsrechts zum Bezug
einer Aktie zu zahlende Ausübungspreis
entspricht dem ungewichteten Durchschnitt der
Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den
fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag des
Optionsrechts. Dabei bedeutet "*Schlusspreis*",
im Hinblick auf jeden einzelnen dieser fünf
Börsenhandelstage, den im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse in der
Schlussauktion ermittelten Schlusskurs oder,
wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden
Handelstag nicht ermittelt wird, den letzten im
fortlaufenden Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter
Wertpapierbörse ermittelten Preis der Aktie der
Gesellschaft. Immer ist aber mindestens der
geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1
des Aktiengesetzes als Ausübungspreis zu zahlen.
Die Optionsrechte haben jeweils eine Laufzeit
von maximal 10 Jahren ab dem Tag des Entstehens
des jeweiligen Optionsrechts, dem sogenannten
Ausgabetag. Die Optionsrechte können in einer
Tranche oder mehreren Tranchen oder auch -
soweit ausgegebene Optionsrechten verfallen oder
sonst erlöschen - wiederholt bis zum 11. August
2024 ausgegeben werden. Frühestens kann dies
nach Eintragung des bedingten Kapitals I/2019 im
Handelsregister geschehen.
In Übereinstimmung mit § 193 Abs. 2 Nr. 4
des Aktiengesetzes können die Optionsrechte
frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier
Jahren, die am Ausgabetag beginnt, ausgeübt
werden.
Ferner sind bestimmte Ausübungszeiträume
festgelegt: Die Optionsrechte dürfen nur jeweils
in einem Zeitraum von sechs Wochen nach
Veröffentlichung eines
Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß §§
115, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes,
eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts
für das dritte Quartal entsprechend den Vorgaben
von §§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4, 117
Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer
Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Abs.
1 Börsenordnung für die Frankfurter
Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder
eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§
114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
ausgeübt werden. Jedoch ist eine Ausübung
innerhalb von zwei Wochen vor dem Ende eines
Geschäftsjahres der Gesellschaft und in einem
Zeitraum beginnend mit dem Tag, an dem die
Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum
Bezug neuer Aktien oder von
Schuldverschreibungen mit Wandel- oder
Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht,
und endend mit dem Tag, an dem die Aktien der
Gesellschaft erstmals an der Frankfurter
Wertpapierbörse oder einer anderen Börse "ex
Bezugsrecht" notiert werden, ausgeschlossen.
Eine Ausübung der Optionsrechte ist nur möglich,
wenn der ungewichtete Durchschnitt der
Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den
fünf Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des
jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem die Option
ausgeübt wird, mindestens 130 % des
Ausübungspreises beträgt (Erfolgsziel). Sofern
diese Voraussetzung für einen bestimmten
Ausübungszeitraum vorliegt, ist die Ausübung
während dieses Ausübungszeitraums unabhängig von
der weiteren Kursentwicklung der Aktie der
Gesellschaft möglich.
Die Ausgabe der Optionsrechte kann jeweils in
dem Zeitraum von 60 Tagen nach der
Veröffentlichung eines freiwilligen
Konzernquartalsfinanzberichts für das dritte
Quartal entsprechend den Vorgaben von §§ 115
Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4, 117 Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes oder einer
Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Abs.
1 Börsenordnung für die Frankfurter
Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder
eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§
114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
erfolgen.
Die weiteren Einzelheiten und Bedingungen des
Aktienoptionsprogramms soll der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen; soweit
es um die Gewährung von Aktienoptionen an
Mitglieder des Vorstands geht, soll dies allein
durch den Aufsichtsrat erfolgen. Sofern
betreffend die Gruppen C und D im Einzelfall die
Zustimmung sonstiger Gremien von verbundenen
Unternehmen rechtlich erforderlich sein sollte,
wird dies beachtet.
Zur Bedienung der Optionsrechte aus den
Aktienoptionen soll ein bedingtes Kapital I/2019
in Höhe von EUR 540.000, eingeteilt in 540.000
Aktien, geschaffen werden.
Das bedingte Kapital I/2014, das derzeit noch
EUR 540.000 beträgt und zur Gewährung neuer
Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die
gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 29. April 2014 unter
Tagesordnungspunkt 9 b) ausgegeben wurden,
dient, soll insoweit aufgehoben werden als es
nicht mehr zur etwaigen Bedienung ausgegebener,
aber noch nicht ausgeübter Optionsrechte
benötigt wird. Es soll daher zukünftig nur noch
EUR 142.332 betragen.
Nach Umsetzung dieser Änderungen wird die
Summe aller dann bestehenden bedingten Kapitalia
(bedingtes Kapital I/2014 und bedingtes Kapital
I/2019) etwa 5,47 % des derzeit im
Handelsregister eingetragenen Grundkapitals
betragen; dies entspricht auch dem Anteil der
Summe der gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 des
Aktiengesetzes beschlossenen bedingten Kapitalia
(bedingtes Kapital I/2014 und bedingtes Kapital
I/2019) am derzeit im Handelsregister
eingetragenen Grundkapital. Die Höchstgrenzen
des Aktiengesetzes (50 % bzw. 10 % des
Grundkapitals) werden damit eingehalten.
Nach Überzeugung von Vorstand und
Aufsichtsrat ist die Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals in Höhe von EUR 540.000 zur
Absicherung der Optionsrechte, die auf Grundlage
des Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, im
Hinblick auf die mit einem Aktienoptionsprogramm
verbundenen positiven Auswirkungen für die
Gesellschaft, nämlich der Incentivierung und
langfristigen Bindung von Geschäftsleitern und
Mitarbeitern, gerechtfertigt. Das gilt auch
unter Berücksichtigung des Verwässerungseffekts,
der bei einer Inanspruchnahme des bedingten
Kapitals eintritt, zumal die Schaffung des
bedingten Kapitals I/2019 mit der Aufhebung von
bedingtem Kapital in Höhe von EUR 397.668
einhergeht, so dass sich die Summe aller
bedingten Kapitalia nur um EUR 142.332 erhöhen
wird.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
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July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -5-
der Einberufung der Hauptversammlung* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 12.463.331 nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 12.463.331 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), maßgeblich, weil vom 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bis 13. August 2019, 00:00 Uhr (MESZ), aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Abs. 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 12. August 2019 als Aktionär nur gilt, wer als solcher am 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen ist, hat derjenige, der danach Aktien erwirbt, in der Hauptversammlung am 12. August 2019 kein Teilnahme- und Stimmrecht, wenn ihn der Veräußerer nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt oder ermächtigt. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes. Die Anmeldung des Aktionärs hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu erfolgen: Delticom AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Straße 31 51149 Köln Bundesrepublik Deutschland Telefax: + 49 2203 2022911 E-Mail: delticom2019@aaa-hv.de Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die am 28. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der Aktionärsnummer und seines vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen und aus dem dem Aktionär zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich. Auch neue Aktionäre, die nach dem 28. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bis 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich unter Nennung ihres vollständigen Namens bzw. ihrer vollständigen Firma, ihres Wohnorts bzw. ihrer Geschäftsanschrift und ihrer Aktionärsnummer zumindest in Textform unter Verwendung der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden: Delticom AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Straße 31 51149 Köln Bundesrepublik Deutschland Telefax: + 49 2203 2022911 E-Mail: delticom2019@aaa-hv.de Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 des Aktiengesetzes nicht etwas anderes ergibt (siehe unten). Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung der Gesellschaft noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 des Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen. Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in der Hauptversammlung der Delticom AG vertreten bzw. anwesend sein wird. In diesem Fall wird empfohlen, die Vollmacht direkt an das Kreditinstitut, an die Aktionärsvereinigung, an die Institution oder an die Person und so rechtzeitig zu erteilen, dass der Vollmachtsempfänger den Aktionär fristgerecht bis 5. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung anmelden kann. Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes) nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet. Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten wird den am 28. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Es kann
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -6-
zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert
werden. Außerdem befindet sich auf dem
Stimmkartenbogen, der bei Einlass zur Hauptversammlung
ausgehändigt wird, ein Formular zur Bevollmächtigung
während der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft
ausgestellten Eintrittskarten enthalten auf der
Rückseite ebenfalls ein Formular zur
Vollmachtserteilung. Ein entsprechendes Formular steht
ferner über die Internetadresse
www.delti.com/HV
zum Abruf zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere
Bevollmächtigte zurückweisen, sofern noch ein
Bevollmächtigter übrig bleibt.
*Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreterin*
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre
Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren
Weisungen durch die Mitarbeiterin der Delticom AG Frau
Sabine Petrovac als von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreterin ausüben zu lassen. Auch in
diesem Fall muss sich der Aktionär frist- und
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden.
Wenn ein Aktionär Frau Petrovac bevollmächtigen möchte,
muss er ihr zu jedem Tagesordnungspunkt, über den
abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll; Frau Petrovac ist verpflichtet,
nach Maßgabe der ihr erteilten Weisungen
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreterin darf das
Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im
Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, (zum
Beispiel bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In
diesen Fällen wird sie sich der Stimme enthalten oder
nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt
bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne
ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zur Erklärung
von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder
Fragen ist nicht möglich.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin hat
zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuches) an die oben für die Erteilung von
Vollmachten genannte Anschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Gleiches gilt für den Widerruf einer an die von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin erteilten
Vollmacht.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreterin ist nicht erforderlich.
Ein Formular zur Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin und zur
Weisungserteilung an diese wird den am 28. Juli 2019,
24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister
eingetragenen Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung per Post übersandt und kann
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein
entsprechendes Formular steht auch über die
Internetadresse
www.delti.com/HV
zum Abruf zur Verfügung.
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreterin
der Gesellschaft ist vor der Hauptversammlung nur bis
zum 9. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Die
Erteilung oder Änderung von Weisungen wird
berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft bis zum 9.
August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugeht.
Während der Hauptversammlung können Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreterin durch Nutzung des dafür
vorgesehenen den Stimmkartenbögen beigefügten Formulars
erfolgen.
*Rechte der Aktionäre*
*Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung
muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum 12. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 des Bürgerlichen
Gesetzbuches) an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten. Die Anschrift lautet:
Delticom AG
Vorstand
Brühlstraße 11
30169 Hannover
Bundesrepublik Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des
Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung Vorstands über das Verlangen
halten.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in
der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw.
Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der
Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung
oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
www.delti.com/HV
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens
14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 28. Juli
2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgend genannte
Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
Delticom AG
Hauptversammlung
Herrn Alexander Gebler
Herrn Eduard Weber
Brühlstraße 11
30169 Hannover
E-Mail: HV@delti.com
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
bis 7 des Aktiengesetzes vorliegt. Eine Begründung
eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 des
Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf
und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder
oder Prüfer oder die Angabe über die Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes enthalten.
*Auskunftsrecht*
Gemäß § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes ist jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Außerdem sind zu Tagesordnungspunkt 7 entsprechend
§ 293g Abs. 3 des Aktiengesetzes jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über alle für den Abschluss des Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags mit der All you need GmbH
wesentlichen Angelegenheiten der All you need GmbH zu
geben.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 des Aktiengesetzes
genannten Gründen absehen.
Ferner bestimmt § 16 Abs. (3) der Satzung der
Gesellschaft, dass der Vorsitzende ermächtigt ist, das
Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen
zu beschränken.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind alsbald
nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.delti.com/HV
zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung,
* eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu
dem in der Hauptversammlung kein Beschluss
gefasst werden soll,
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen:
- der festgestellte Jahresabschluss der
Delticom AG zum 31. Dezember 2018,
- der gebilligte Konzernabschluss der
Delticom AG zum 31. Dezember 2018,
- der Lagebericht der Delticom AG für das
Geschäftsjahr 2018,
- der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2018,
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches,
- der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018,
- der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des im Geschäftsjahr 2018
erzielten Bilanzgewinns,
* der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt
6,
* die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7:
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden festgestellten Jahresabschluss
der Delticom AG zum 31. Dezember 2018 auch
die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2017 und zum
31. Dezember 2016,
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden Lagebericht der Delticom AG für
das Geschäftsjahr 2018 auch die
Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2017 und 2016,
- der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der All you need GmbH vom
25. Juni 2019,
- die Jahresabschlüsse der All you need GmbH
zum 31. Dezember 2018, 31. Oktober 2018,
31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016,
- die Lageberichte der All you need GmbH für
die am 31. Dezember 2018 und 31. Oktober
2018 endenden Geschäftsjahre der All you
need GmbH,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
- der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der
All you need GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den
Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der All you need GmbH vom
25. Juni 2019,
* der unter anderem den Vergütungsbericht
enthaltende Geschäftsbericht 2018,
* die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung,
* die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet
werden können,
* nähere Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und
Auskunftsrecht.
Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen
ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
in den Geschäftsräumen der Delticom AG,
Brühlstraße 11, 30169 Hannover, und in der
Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.
In den Geschäftsräumen der All you need GmbH,
Friedrichstraße 210, 10969 Berlin, liegen vom Tag
der Einberufung der Hauptversammlung zudem aus:
* die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2018, zum 31.
Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016,
* die Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2018, 2017 und 2016,
* der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der All you need GmbH vom 25.
Juni 2019,
* die Jahresabschlüsse der All you need GmbH zum
31. Dezember 2018, 31. Oktober 2018, 31.
Dezember 2017 und 31. Dezember 2016,
* die Lageberichte der All you need GmbH für die
am 31. Dezember 2018 und 31. Oktober 2018
endenden Geschäftsjahre der All you need GmbH,
* der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der All
you need GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der All you need GmbH vom 25.
Juni 2019.
Die Lageberichte der All you need GmbH für die am 31.
Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 endenden
Geschäftsjahre werden nicht ausgelegt, da die All you
need GmbH für diese Geschäftsjahre die Befreiung
gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen hat
und daher für diese Geschäftsjahre keine Lageberichte
erstellt wurden.
*Hinweis zum Datenschutz*
Um Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme
an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte
vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen,
muss die Delticom AG personenbezogene Daten von
Aktionären und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Der
Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme
Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.
In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
anlässlich der Hauptversammlung an einer Stelle
zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie
unter
www.delti.com/HV
Hannover, im Juli 2019
_Der Vorstand_
2019-07-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Brühlstraße 11
30169 Hannover
Deutschland
E-Mail: HV@delti.com
Internet: https://www.delti.com/Investor_Relations/hauptversammlung_ir.html
ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
837093 2019-07-05
(END) Dow Jones Newswires
July 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
