Berlin (ots) - Dr. Patrick Breyer MdEP erklärt zu der heutigen EuGH-Verhandlung im Fall Schrems gegen Facebook:
"Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus 'strategischen Interessen' heraus verkauft werden darf?"
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"Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus 'strategischen Interessen' heraus verkauft werden darf?"
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