Nigeria hat vor dem Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in einer am 06. Juli 2019 verkündeten Entscheidung in einem Fall, den die Schweiz gegen den afrikanischen Staat vorgebracht hat, einen wichtigen Sieg errungen.
Die einstweilige Anordnung des Gerichtshofs im Fall M/T "San Padre Pio" (Schweiz gegen Nigeria) bestätigte, dass Nigeria bei der Verhaftung und Festhaltung des Öltankers unter Schweizer Flagge, seiner Crew und Ladung aufgrund eines Verstoßes gegen nigerianisches Recht durch die Übertragung von Schweröl von einem Schiff auf ein anderes zur Nutzung in der Kohlenwasserstoffproduktion in nigerianischen Gewässern ohne die notwendigen Genehmigungen und Befugnisse im Recht war.
Im Mai 2019 focht die Schweiz Nigerias Maßnahmen zur Durchsetzung durch ein Schiedsverfahren im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) an. Die Schweiz forderte außerdem, der Gerichtshof mit Sitz in Hamburg solle die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Kapitän und Offizieren des Schiffs und ihre Freilassung und die des Schiffs anordnen.
In seiner Anordnung wies der Gerichtshof den Antrag der Schweiz auf Einstellung des Verfahrens zurück und stellte die Freigabe des Schiffs und der Angeklagten unter die Bedingung, dass die Schweiz eine Bürgschaft in Höhe von 14 Mio. USD bereitstellen und in Form einer laut internationalem Recht bindenden Verpflichtungserklärung unmissverständlich zusichern sollte, dass sich die Angeklagten im Falle einer Entscheidung für Nigeria im Schiedsverfahren für das Verfahren wieder in Nigeria einfinden würden.
Der Generalstaatsanwalt der Föderation und ständige Sekretär des nigerianischen Bundesjustizministeriums Dayo Apata begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs als "Rehabilitierung des Rechts Nigerias, diese ernsten Verstöße gegen nigerianische Gesetze verfolgen zu dürfen ein entscheidender Bestandteil im Kampf gegen Verbrechen auf See im Golf von Guinea".
Nigeria wurde im Verfahren vor dem Gerichtshof durch die Bevollmächtigte Stella Anukam und ihre Gehilfen Chinwe Uwandu und Amb. Yusuf Maitama Tuggar sowie durch ein Rechtsteam vertreten, das unter anderem Professor Dapo Akande von der Universität Oxford, drei Partner von Foley Hoag LLP Andrew Loewenstein, Tafadzwa Pasipanodya und Derek Smith und die Foley-Hoag-Anwälte Arsalan Suleman, Tracy Roosevelt, Peter Tzeng und Alejandra Torres Camprúbi umfasste.
Foley Hoag ist auf die Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen souveränen Staaten spezialisiert, auch Angelegenheiten laut UNCLOS. Laut der Aussage von Chambers Global 2019 gilt: "In Sachen Seerecht gibt es keine bessere Anwaltskanzlei als Foley Hoag."
Über Foley Hoag LLP
Foley Hoag bietet privaten, öffentlichen und Regierungsmandanten innovative, strategische Rechtsdienstleistungen. Wir verfügen über erstklassige Kompetenzen in den Biowissenschaften, dem Gesundheitswesen, der Technologiebranche, der Energiebranche, professionellen Dienstleistungen, dem Investmentmanagement und grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen. Unsere Mitarbeiter sind Experten in der Erbringung hervorragender Senior-Level-Dienstleistungen für Klienten von Startups über multinationale Unternehmen bis hin zu souveränen Staaten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.foleyhoag.com oder folgen Sie @FoleyHoag auf Twitter.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20190709005917/de/
Contacts:
Audra Callanan
Foley Hoag LLP
617.832.7010
acallanan@foleyhoag.com