DGAP-News: Vapiano SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Vapiano SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-07-10 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Vapiano SE Köln - Wertpapierkennnummer A0WMNK - - ISIN DE000A0WMNK9 - Einladung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 21. August 2019 um 11.00 Uhr im Dorint Hotel am Heumarkt, Raum Pipin, Pipinstr. 1, 50667 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. _Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vapiano SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die Vapiano SE und des Konzern-Lageberichts für den Vapiano-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018_ Die genannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.vapiano.com dort unter 'Hauptversammlungen', zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. _Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018_ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. _Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018_ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. _Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019_ Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses - vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehene Erklärung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. _Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung_ Das in Ziffer 4.3 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital 2017 ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 geschaffen und in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Die Ausübung des Genehmigten Kapitals 2017 ist bis zum 29. Mai 2022 befristet. Das Genehmigte Kapital 2017 wurde durch entsprechenden Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 23. Oktober 2018 in Höhe von insgesamt EUR 2.033.418,00 teilweise ausgenutzt und das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf gegenwärtig insgesamt EUR 26.063.251,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 24. Oktober 2018 in das Handelsregister eingetragen. Nach dieser zwischenzeitlichen teilweisen Ausnutzung der Ermächtigung besteht das Genehmigte Kapital 2017 nur noch in Höhe von EUR 2.643.443,00. Um der Gesellschaft auch künftig die Möglichkeit zu erhalten, die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft flexibel und nachhaltig nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten anpassen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2019 ersetzt werden. Das Genehmigte Kapital 2019 soll die gesetzliche Maximalhöhe von 50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, d.h. EUR 13.031.625,00 haben und bis zum 20. August 2024 ausgeübt werden können, wobei die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter dieser Ermächtigung auf insgesamt nicht mehr als 10 % des auf die Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß Ziffer 4.3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017) mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird ein genehmigtes Kapital durch Neufassung von Ziffer 4.3 der Satzung wie folgt neu geschaffen: "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 20. August 2024 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 13.031.625,00 (in Worten: dreizehn Millionen einunddreißigtausendsechshundertfünfun dzwanzig Euro) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist nach § 186 Abs. 5 AktG auch gewahrt, wenn die neuen Aktien von Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: (i) wenn die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - sofern dieser Betrag geringer ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt; (ii) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere um die neuen Aktien Dritten beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, von Lizenz- oder gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen anbieten zu können; (iii) _soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;_ (iv) _um Inhabern von Wandel- oder Optionsrechten bezogen auf Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht zu gewähren; und_ (v) für bis zu 1.303.163 neue Stückaktien (entspricht 5 % des Grundkapitals am 21. August 2019),
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July 10, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)