DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2019
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-07-11 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05
ISIN: DE000A11Q059 Ergänzung der Tagesordnung für die
Hauptversammlung
am 07. August 2019
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. Juni
2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der elumeo
SE am Mittwoch, den 07. August 2019, um 10:00 Uhr
(MESZ), in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH,
Portal 3b, 3. OG, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin,
einberufen.
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A.
hat gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO in
Verbindung mit § 50 Absatz 2 SEAG beantragt, die
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 07.
August 2019 um Gegenstände zur Beschlussfassung zu
ergänzen.
Auf Verlangen der Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. wird gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz 2 SEAG die
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 07.
August 2019 um folgende Gegenstände zur
Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
*TAGESORDNUNG*
6. *Beschlussfassung über die Bestellung eines
Sonderprüfers*
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'_Gem. Art. 52, 9 SE-VO in Verbindung mit §
142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer
bestellt zur Prüfung nachfolgender Fragen:_
1. Mit welchem Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) haben die Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) Einfluss
darauf genommen, dass die elumeo SE
('elumeo'), Silverline Distribution Ltd., Rm
1305A, Block 4, Nan Fung lndustrial City, 18
Tin Hau Road, Tuen Mun, Hong Kong,
('Silverline') und / oder Juwelo Deutschland
GmbH, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin,
('Juwelo') der PWK Jewelry Company Ltd., 88
Moo 7 Maharaj Road, Chanthanimit, Muang,
Chanthaburi, 2200, Thailand ('PWK') gegenüber
den vorgenannten Gesellschaften zustehende
Forderungen, insbesondere aus Lieferung und
Leistung aus der Lieferung von Schmuck, im
Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2018 nicht
oder nicht vollständig erfüllt haben?
2. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass die PWK im Zeitraum von 01.01.2018 bis
31.12.2018 nicht Waren von elumeo, Silverline
und / oder Juwelo jedenfalls in einem Umfang
zur Eigenverwertung zurückgegeben wurden, der
es der PWK ermöglicht hätte, ihre sämtlichen
Verbindlichkeiten zu erfüllen und / oder
ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
3. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass bei PWK am 17.09.2018 die Lieferung von
Waren im Wert von 342.908,78 Euro aus
Chanthaburi veranlasst wurde? Wann haben die
Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) Kenntnis davon
und / oder Einfluss darauf genommen, dass die
PWK weder den vereinbarten Lieferpreis noch
die Produktionskosten für die gelieferten
Waren erhielt? Mit welchem Verhalten
(Handlung und / oder Unterlassen) haben die
Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) Vertretern und /
oder Organmitgliedern der PWK vor und / oder
mit der erfolgten Warenbestellung am
17.09.2018 Anlass gegeben, davon auszugehen,
dass die elumeo, die Silverline und / oder
die Juwelo die entsprechende Rechnung für die
beauftragte Lieferung begleichen werden?
4. Lagen den Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) Unterlagen
und / oder sonstige Informationen vor, aus
denen erkennbar war, dass PWK ihren
Geschäftsbetrieb nicht aufrecht erhalten
kann, wenn nicht entweder die offenen
Rechnungen der PWK in erheblichem Umfang an
sie gezahlt und / oder ihr Waren,
insbesondere zur Eigenverwertung,
zurückgegeben werden?
5. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass die PWK im Zeitraum von 01.01.2018 bis
31.12.2018 nicht mit hinreichenden
Finanzmitteln ausgestattet war, um ihre
Verbindlichkeiten gegenüber Driften zu
bezahlen?
6. Welche Kenntnisse / Informationen hatten
die Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) über die
Liquiditätslage und wirtschaftliche Lage von
PWK im Zeitraum von 01.01.2018 bis
31.12.2018? Lagen den Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) Unterlagen
und / oder sonstige Informationen vor, dass
es im Jahr 2018 bei PWK zu Zahlungsstockungen
und einer Häufung von offenen
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten,
insbesondere den Lieferanten, den
Arbeitnehmern und den finanzierenden Banken
der PWK, kam?
7. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass zwischen der Juwelo und Silverline am
oder um den 05.09.2018 ein Subordination
Agreement ("Subordination Agreement")
abgeschlossen wurde? Haben die Herren
Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) die Vertreter
und / oder Organmitgliedern der PWK vor der
erfolgten Warenbestellung am 17.09.2018 über
den Abschluss und Inhalt des Subordination
Agreement informiert?
8. Welche Kenntnisse / Informationen hatten
die Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) über die
Liquiditätslage und wirtschaftliche Lage von
Silverline und / oder Juwelo zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Subordination Agreement?
Wussten die Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) zu diesem
Zeitpunkt insbesondere, dass das
Subordination Agreement bewirkt, dass PWK die
Forderungen gegenüber Silverline aufgrund
deren wirtschaftlicher Lage und / oder
Eigenschaft als reine Zwischenholding nicht
mehr wird durchsetzen können.
9. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass die PWK Ende 2018 ihre Produktion
einstellen und sämtliche Mitarbeiter in
Chanthaburi freistellen musste?
10. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) der Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 11, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) führte dazu,
dass sich die elumeo von der
Schmuckproduktion in Chanthaburi und ihrer
thailändischen Tochtergesellschaft PWK
lossagte?
11. Welches Verhalten (Handlung und / oder
Unterlassen) haben die Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder
Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats
und geschäftsführender Direktor) getätigt,
das dazu führte, dass die PWK die elumeo vor
dem Landgericht Berlin, Az. 29 O 136/19, mit
Teilklage vom 16.05.2019 auf Zahlung von
Schadensersatz i.H. von EUR 10.213.660,19
nebst Zinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem
Basiszinssatz seit dem 28.11.2018 in Anspruch
nimmt?
_12. Hinsichtlich vorstehender Ziffern 1 bis
11 ist ferner zu prüfen, welches Verhalten
(Handlung und / oder Unterlassen) des Herrn
Wolfgang Boyé welches Verhalten (Handlung und
/ oder Unterlassen) der im Zeitraum von
01.01.2018 bis 31.12.2018 amtierenden
Direktoren und Verwaltungsratsmitglieder wie
beeinflusst hat._
13. Hinsichtlich der vorstehenden Ziffern 1
bis 12 ist ferner zu prüfen, welche
wirtschaftliche Auswirkungen das jeweilige
Verhalten (Handlung und / oder Unterlassen)
der Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des
Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des
Verwaltungsrats und geschäftsführender
Direktor) und / oder Thomas Jarmuske
(Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) auf die elumeo,
die PWK, die Juwelo und / oder die Silverline
hat.'
Die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. schlägt vor, als Sonderprüfer
zu bestellen:
_'Herrn Rechtsanwalt_
_Jan Dietrich Bayer_
_c/o Bayerlaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH_
_Thurn-und-Taxis-Platz 6_
_60313 Frankfurt am Main'_
_'Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von
fachlich qualifizierten Personen,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen in
der Buchführung, im Rechnungswesen, im
Aktien- und Steuerrecht, und /oder von
Personen mit Kenntnissen in der Branche der
Gesellschaft heranziehen.'_
*Begründung der Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. *
*zu Tagesordnungspunkt 6:*
Die Sonderprüfung dient der Aufdeckung von
Pflichtwidrigkeiten und Verstößen gegen
das Gesetz durch die Herren Wolfgang Boyé
(Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd
Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) und / oder Thomas
Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats und
geschäftsführender Direktor) sowie der
Aufdeckung der Bestimmung von Direktoren oder
Verwaltungsratsmitgliedern durch Herrn Wolfgang
Boyé unter Benutzung von Einfluss auf die
Gesellschaft, in der Weise, dass diese zum
Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre
handelten. Dabei sind auch mögliche
Schadensersatzansprüche der elumeo gegen die
Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas
Jarmuske zu ermitteln und festzustellen.
Der Zweck des Sonderprüfungsverlangens ergibt
sich aus dem Beschlussgegenstand und dem
Beschlussvorschlag. Es bestehen Anhaltspunkte
dafür, dass die Herren Wolfgang Boyé, Bernd
Fischer und Thomas Jarmuske, im Zusammenhang
mit der PWK ihre Pflichten verletzten und
möglicherweise Schäden zum Nachteil der elumeo
und der Konzerngesellschaft PWK verursachten.
Unter anderem besteht Grund zur Annahme, dass
die [_sic_] die Herren Wolfgang Boyé, Bernd
Fischer und Thomas Jarmuske Handlungen
vorgenommen und unterlassen haben, um ihrer
[_sic_] eigenen Positionen zu sichern, statt
die Vermögensinteressen der elumeo, ihrer
Gruppe und ihrer Aktionäre zu wahren. So haben
die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und
Thomas Jarmuske insbesondere zu Lasten der
Gruppengesellschaften Silverline, der PWK,
sowie der dort tätigen Direktoren und sonstigen
Garantiegeber Handlungen vorgenommen bzw.
unterlassen, die gezielt und gewollt einen
existenzbedrohenden Eingriff in die
Konzerngesellschaften, insbesondere die PWK,
darstellen. Es drängt sich daher der Verdacht
auf, dass die Herren Wolfgang Boyé, Bernd
Fischer und Thomas Jarmuske ausschließlich
zu ihrem eigenen Vorteil die elumeo und ihren
Konzern in wirtschaftliche Schwierigkeiten
gebracht bzw. diese weiter vertieft haben.
Die Überprüfung des Verhaltens der Herren
Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas
Jarmuske im Zusammenhang mit der Beteiligung an
und Geschäftsbeziehung zu der PWK, ist deshalb
zwingend erforderlich.
Nach Ansicht der Aktionärin Ottoman Strategy
Holdings (Suisse) S.A. besteht die erhebliche
Gefahr der Vertuschung der relevanten eigenen
Handlungen und / oder eines Unterlassens der
Überwachung der Herren Wolfgang Boyé,
Bernd Fischer und Thomas Jarmuske, die eine
unabhängige Untersuchung durch einen von der
Hauptversammlung bestellten Sonderprüfer
erforderlich macht.
*Stellungnahme des Verwaltungsrats der elumeo SE zum
Antrag der Aktionärin Ottoman Strategy Holdings
(Suisse) S.A. auf Bestellung eines Sonderprüfers:*
Der Verwaltungsrat empfiehlt, den Antrag zu
Tagesordnungspunkt 6 abzulehnen.
Für die von der Aktionärin Ottoman Strategy
Holdings (Suisse) S.A. beantragte Bestellung
eines Sonderprüfers besteht kein Anlass; sie
liegt nicht im Interesse der elumeo SE oder
deren Aktionäre.
In der Begründung des Sonderprüfungsverlangens
wird unterstellt, dass einzelne Mitglieder des
Verwaltungsrats Maßnahmen ergriffen und
Handlungen veranlasst haben sollen, die gezielt
und gewollt einen existenzbedrohenden Eingriff
in Konzerngesellschaften, insbesondere in die
PWK Jewelry Ltd. dargestellt und zu einem
Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre
geführt haben sollen.
Diese Vorwürfe sind nicht neu und unverändert
grundlos. Sie beruhen auf Unterstellungen und
unzutreffenden Behauptungen. Die Sachverhalte,
die diesen Vorwürfen zugrunde liegen, waren
anlässlich der Prüfung des Jahres- und
Konzernabschlusses 2018 bekannt und haben nicht
zu einer Modifikation des Bestätigungsvermerkes
geführt. Schäden für die elumeo SE, für ihre
Konzerngesellschaften oder für die Aktionäre
sind nicht entstanden. Der Verwaltungsrat hat
zu diesen Vorwürfen bereits auf der
Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 Stellung
genommen und wird diese auf der
Hauptversammlung am 07. August 2019 nochmals im
Einzelnen widerlegen.
Berlin, im Juli 2019
*elumeo SE*
_Der Verwaltungsrat_
2019-07-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: elumeo SE
Erkelenzdamm 59/61
10999 Berlin
Deutschland
E-Mail: bernd.fischer@elumeo.com
Internet: http://www.elumeo.com
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July 11, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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