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DGAP-HV: Gateway Real Estate AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Gateway Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Gateway Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Gateway Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.08.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-07-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Gateway Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN DE000A0JJTG7 / WKN 
A0JJTG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
Mittwoch, dem 21. August 2019, um 10:00 Uhr im Hilton Frankfurt 
Airport Hotel, The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Gateway Real 
Estate AG ein. 
 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway 
    Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten 
    Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
    Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
    vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
    Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen 
    Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt 
    werden, sieht das Gesetz generell lediglich die 
    Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur 
    Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung vor. 
 
    Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Bericht 
    des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der 
    Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
    Gesellschaft (Am Flughafen, The Squaire 13, 60549 
    Frankfurt am Main) aus und werden auch in der 
    Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen zudem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    https://gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem 
    Aktionär kostenlos übersandt. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
    für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gateway 
    Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
    19.156.410,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 
    0,10 je dividenden-berechtigter Stückaktie (insgesamt EUR 
    18.676.404,00) zu verwenden und den Restbetrag von EUR 
    480.006,00 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der 
    Aktionäre auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für 
    den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
    GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
    Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum 
    Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 
    AktG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Satzung aus fünf 
    Mitgliedern. Derzeit sind nur drei Aufsichtsratsmitglieder 
    bestellt. Daher ist eine Wahl zum Aufsichtsrat 
    erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden nach §§ 
    96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 AktG von der Hauptversammlung 
    gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an 
    Wahlvorschläge gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
     Jan Hendrik Hedding, Chief Operating 
     Officer (COO) der Sayano Family Office AG, 
     wohnhaft in Zürich, Schweiz, 
 
     und 
     Marcellino Graf von und zu Hoensbroech, 
     Unternehmer, wohnhaft in Horgen, Schweiz, 
 
    für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
    beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    a) Jan Hendrik Hedding 
 
    Jan Hendrik Hedding ist bei den nachfolgend unter (i) 
    aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) 
    aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremiums eines 
    Wirtschaftsunternehmens: 
 
    (i)  Mitglied des Aufsichtsrats bei der: 
 
         * Development Partner AG, 
         * Gerchgroup AG, 
         * Peires AG. 
    (ii) Mitglied des Verwaltungsrats bei der: 
 
         * Real Estate Portfolio Consulting AG, 
           Schweiz, 
         * Hereco Holdings AG, Schweiz, 
         * bloxxter AG, Schweiz, 
         * Real Estate Financing AG, Schweiz, 
         * Areal Will Zug AG, Schweiz, 
         * Areal Herzogenbuchsee Zug AG, Schweiz, 
         * unicorn two AG, Schweiz. 
 
    *Lebenslauf* 
 
    Herr Hedding ist seit 2017 Chief Operating Officer (_COO_) 
    bei der Sayano Family Office AG und verantwortet dort die 
    Bereiche Beteiligungsmanagement, M&A und Real Estate. 
 
    Zuvor war Herr Hedding von 2013 bis 2017 Geschäftsführer 
    und Investment Manager bei der GIG Grundbesitz Gruppe. Er 
    war dort in den Bereichen Real Estate Investment Banking 
    sowie M&A tätig. Von 2012 bis 2013 war Herr Hedding 
    wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent des 
    Akademischen Direktors bei der Munich Business School 
    GmbH. 
 
    Herr Hedding studierte von 2007 bis 2010 
    Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und 
    schloss das Studium als Bachelor of Science (Bsc) ab. 
    2010/2011 studierte er Internationale 
    Betriebswirtschaftslehre an der University of St. Andrews 
    in Schottland und erwarb einen Abschluss als Master of 
    Letters (MLitt). Im Anschluss nahm er ein 
    berufsbegleitendes Postgraduiertenstudium Real Estate Law 
    an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf, das 
    er mit dem Erwerb des Titels Master of Law (LL.M.) 
    abschloss. 
 
    Herr Jan Hedding ist Chief Operating Officer (_COO_) bei 
    der Sayano Family Office AG, dem Family Office der Familie 
    Ketterer. Herr Norbert Ketterer ist Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der Gateway Real Estate AG und die von ihm 
    kontrollierte SN Beteiligungen AG ist Hauptaktionärin der 
    Gateway Real Estate AG. Herr Hedding ist zudem Direktor 
    der SN Beteiligungen AG, der SKE Immobilien Holding AG, 
    der Ketom AG, der Helvetic Private Investments AG, der 
    Real Estate Fund Invest AG sowie der Sayano Family Office 
    AG. Hierbei handelt es sich um mit Herrn Norbert Ketterer 
    bzw. der SN Beteiligungen AG verbundene Unternehmen, die 
    zum Teil auch geschäftliche Beziehungen zur Gateway Real 
    Estate AG unterhalten. 
 
    b) Marcellino Graf von und zu Hoensbroech 
 
    Marcellino Graf von und zu Hoensbroech ist bei keiner 
    weiteren Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsrats. Er ist bei den im folgenden 
    Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren ausländischen 
    Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
 
    * BB Beteiligungen AG, Schweiz, 
    * PTS Master AG, Schweiz, 
    * Luxemburg Capital Value AG, Luxemburg, 
    * Alpha Industrial Holding AG, Luxemburg, 
    * Shanghai Investment Trust AG, Luxemburg, 
    * Splendidestiny LDA, Portugal, 
    * LBP Luxco Sarl, Luxemburg, 
    * Urban Power SL, Spanien, 
    * Marlin Housing Investments SL, Spanien, 
    * South Shore Investments LDA, Portugal, 
    * Sunrise Properties Ltd, UK, 
    * Parklane Zug AG, Schweiz, 
    * DNK Invest AG, Schweiz, 
    * Helvetic Financial Service AG, Schweiz. 
 
    *Lebenslauf* 
 
    Marcellino Graf von und zu Hoensbroech ist als Unternehmer 
    insbesondere im Immobiliensektor tätig. Zuvor war er 13 
    Jahre lang als Managing Director bei CarVal Investors, 
    einem globalen Fondsmanagement-Unternehmen in London, 
    tätig. Graf von und zu Hoensbroech war dort verantwortlich 
    für die Bereiche Real Estate und Corporate Investments in 
    Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie für das 
    None Performing Loans Business in Frankreich und 
    Deutschland. Vor seiner Tätigkeit für CarVal Investors war 
    Graf von und zu Hoensbroech sieben Jahre lang bei Arthur 
    Andersen im Beratungsgeschäft tätig. 
 
    Graf von und zu Hoensbroech studierte 
    Wirtschaftswissenschaften an der International Business 
    School (IBS) in Nürnberg. Er hat die Akkreditierung als 
    Chartered Surveyor und die Akkreditierung als Approved 
    Person durch die Financial Services Authority (FCA) in 
    Großbritannien erhalten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Marcellino Graf von und zu Hoensbroech ist Partner der 
    Sayano Family Office AG einem mit der SN Beteiligungen AG 
    verbundenen Unternehmen. Er unterhält zudem verschiedene 
    geschäftliche Beziehungen zu Herrn Norbert Ketterer. Herr 
    Ketterer ist Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gateway 
    Real Estate AG und die von ihm kontrollierte SN 
    Beteiligungen AG ist Hauptaktionärin der Gateway Real 
    Estate AG. Graf von und zu Hoensbroech übt etwa 
    Organfunktionen bei der South Shore Investments LDA, der 
    Sunrise Properties Ltd, der Parklane Zug AG, der DNK 
    Invest AG und der Helvetic Financial Service AG aus, die 
    jeweils einen geschäftlichen Bezug zu Herrn Ketterer 
    haben. 
 
    c) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
       verfügt Herr Jan Hendrik Hedding über 
       hinreichenden Sachverstand auf den 
       Gebieten Rechnungslegung und der 
       Abschlussprüfung. Zudem sind nach 
       Auffassung des Aufsichtsrats die 
       gegenwärtigen Mitglieder des 
       Aufsichtsrats zusammen mit den zur Wahl 
       vorgeschlagene Kandidaten in ihrer 
       Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die 
       Gesellschaft tätig ist, hinreichend 
       vertraut im Sinne von § 100 Absatz 5 
       AktG. Der Aufsichtsrat hat sich 
       vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
       Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
       aufbringen können. 
7.  *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten 
    Kapitals 2019/I, über die Ermächtigung zum Ausschluss des 
    Bezugsrechts sowie über die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Das von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. August 
    2018 beschlossene Genehmigte Kapital 2018/I wurde im April 
    2019 teilweise in Anspruch genommen und beträgt seither 
    noch EUR 67.914.196,00. Um dem Vorstand weiterhin ein 
    genehmigtes Kapital in Höhe des gesetzlich zulässigen 
    Höchstvolumens von 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
    zur Verfügung zu stellen, soll ein zusätzliches 
    genehmigtes Kapital im Umfang von EUR 25.467.824,00 
    geschaffen werden ('*Genehmigtes Kapital 2019/I*'). Damit 
    soll der Vorstand weiterhin in die Lage versetzt werden, 
    das Grundkapital kurzfristig ohne weiteren Beschluss der 
    Hauptversammlung in einem angemessenen Umfang erhöhen zu 
    können. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
       2019/I* 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. 
       August 2024 gegen Bar- und/oder 
       Sacheinlagen einmal oder mehrmals, 
       insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 
       25.467.824,00 durch Ausgabe von bis zu 
       25.467.824 neuen auf den Inhaber lautenden 
       Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen 
       ('*Genehmigtes Kapital 2019/I*'). Die neuen 
       Aktien sind den Aktionären grundsätzlich 
       zum Bezug anzubieten; sie können auch von 
       einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder 
       einem oder mehreren ihnen gleichgestellten 
       Institut(en) mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie den Aktionären zum 
       Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
       Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats das 
       gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
       folgenden Fällen auszuschließen: 
 
       aa) soweit dies zum Ausgleich von 
           Spitzenbeträgen erforderlich ist; 
       bb) wenn die Kapitalerhöhung gegen 
           Bareinlagen erfolgt und der auf die 
           neuen Aktien, für die das 
           Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
           insgesamt entfallende anteilige 
           Betrag des Grundkapitals 10 % weder 
           des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
           noch des im Zeitpunkt der Ausübung 
           dieser Ermächtigung vorhandenen 
           Grundkapitals übersteigt und der 
           Ausgabebetrag den Börsenpreis der 
           bereits notierten Aktien gleicher 
           Gattung und Ausstattung zum 
           Zeitpunkt der endgültigen Festlegung 
           des Ausgabebetrags nicht wesentlich 
           im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 
           186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
           unterschreitet. Auf diese Begrenzung 
           auf 10 % des Grundkapitals ist 
           derjenige anteilige Betrag des 
           Grundkapitals anzurechnen, der auf 
           Aktien entfällt, die während der 
           Laufzeit dieser Ermächtigung in 
           unmittelbarer, sinngemäßer oder 
           entsprechender Anwendung von § 186 
           Absatz 3 Satz 4 AktG unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts 
           ausgegeben oder veräußert 
           werden. Auf die Begrenzung auf 10 % 
           des Grundkapitals ist ferner 
           derjenige anteilige Betrag des 
           Grundkapitals anzurechnen, der auf 
           Aktien entfällt, die zur Bedienung 
           von Schuldverschreibungen mit 
           Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. 
           zur Erfüllung von Wandlungs- oder 
           Optionspflichten aus Wandel- 
           und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen, welche 
           während der Laufzeit dieser 
           Ermächtigung unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre 
           gemäß §§ 221 Absatz 4 Satz 2, 
           186 Absatz 3 Satz 4 AktG begeben 
           werden, auszugeben sind; 
       cc) bei Kapitalerhöhungen gegen 
           Sacheinlagen zur Gewährung von 
           Aktien zum Zweck des Erwerbs von 
           Immobilien, Immobilienportfolios, 
           Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
           Beteiligungen an Unternehmen sowie 
           zum Erwerb von sonstigen 
           Vermögensgegenständen 
           einschließlich Forderungen; 
       dd) soweit dies erforderlich ist, um im 
           Falle eines an alle Aktionäre 
           gerichteten Angebots oder bei einer 
           Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den 
           Inhabern von Options- oder 
           Wandelschuldverschreibungen der 
           Gesellschaft oder einer 
           Konzerngesellschaft in dem Umfang 
           Aktien zu gewähren, in dem diese 
           Inhaber nach Ausübung des Options- 
           oder Wandlungsrechts oder der 
           Erfüllung der entsprechenden Pflicht 
           ein Bezugsrecht auf Aktien der 
           Gesellschaft hätten. 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der 
       jeweiligen Aktienrechte, die sonstigen 
       Bedingungen der Aktienausgabe sowie die 
       weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
       Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
       Kapital 2019/I festzulegen. 
 
       Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang 
       der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
       Kapital 2019/I zu ändern. 
    b) *Satzungsänderung* 
 
       § 5 der Satzung erhält folgenden neuen 
       Absatz 5: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. 
       August 2024 gegen Bar- und/oder 
       Sacheinlagen einmal oder mehrmals, 
       insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 
       25.467.824,00 durch Ausgabe von bis zu 
       25.467.824 neuen auf den Inhaber lautenden 
       Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen 
       (Genehmigtes Kapital 2019/I). Die neuen 
       Aktien sind den Aktionären grundsätzlich 
       zum Bezug anzubieten; sie können auch von 
       einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder 
       einem oder mehreren ihnen gleichgestellten 
       Institut(en) mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie den Aktionären zum 
       Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
       Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats das 
       gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
       folgenden Fällen auszuschließen: 
 
       aa) _soweit dies zum Ausgleich von 
           Spitzenbeträgen erforderlich ist;_ 
       bb) wenn die Kapitalerhöhung gegen 
           Bareinlagen erfolgt und der auf die 
           neuen Aktien, für die das 
           Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
           insgesamt entfallende anteilige 
           Betrag des Grundkapitals 10 % weder 
           des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
           noch des im Zeitpunkt der Ausübung 
           dieser Ermächtigung vorhandenen 
           Grundkapitals übersteigt und der 
           Ausgabebetrag den Börsenpreis der 
           bereits notierten Aktien gleicher 
           Gattung und Ausstattung zum 
           Zeitpunkt der endgültigen Festlegung 
           des Ausgabebetrags nicht wesentlich 
           im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 
           186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
           unterschreitet. Auf diese Begrenzung 
           auf 10 % des Grundkapitals ist 
           derjenige anteilige Betrag des 
           Grundkapitals anzurechnen, der auf 
           Aktien entfällt, die während der 
           Laufzeit dieser Ermächtigung in 
           unmittelbarer, sinngemäßer oder 
           entsprechender Anwendung von § 186 
           Absatz 3 Satz 4 AktG unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts 
           ausgegeben oder veräußert 
           werden. Auf die Begrenzung auf 10 % 
           des Grundkapitals ist ferner 
           derjenige anteilige Betrag des 

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July 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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