Überschreitet ein Aktionär die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte bei einem Unternehmen, kann er auf der Hauptversammlung wichtige Entscheidungen im Alleingang durchsetzen. So kann er zum Beispiel einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) erzwingen, so dass die Tochtergesellschaft nunmehr alle ihre Gewinne an das Mutterunternehmen abführen muss, während im Gegenzug die Muttergesellschaft ggf. entstehende Verluste zu ihren Lasten zu tragen und in ihrer Bilanz auszuweisen hat.
Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre ergibt aus dem BuG der Nachteil, dass sie nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre ergibt aus dem BuG der Nachteil, dass sie nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...