BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom
Bei "StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen
angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix
Unter anderem diese "Videodrossel" stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme eben nicht gleichbehandelt würden. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: "Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen."/wdw/DP/fba
ISIN US64110L1061 DE0005557508
AXC0155 2019-07-15/14:53