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FPSB Deutschland erläutert: Was das neue EU-Ehegüterrecht für die Vermögensverhältnisse in der Ehe bedeutet

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts023/16.07.2019/14:00) - Der Name mag ein wenig sperrig und 
bürokratisch klingen, aber hinter dem Begriff "EU-Güterrechtsverordnung" 
verbirgt sich Brisanz. Denn die seit dem 29. Januar 2019 geltende Vorgabe 
beinhaltet neue grenzüberschreitende Bestimmungen bei Ehen und eingetragenen 
Partnerschaften in der Europäischen Union. 
 
"Das neue Recht sollte binationalen Paaren oder solchen, die dauerhaft im 
Ausland leben, Anlass dazu geben, über eine Rechtswahl nachzudenken oder bereits 
bestehende Regelungen zu überprüfen. Haben Ehegatten zwei verschiedene 
Staatsangehörigkeiten oder leben sie gemeinsam in einem Staat, dem sie nicht 
angehören, stellt sich häufig die Frage, welches Recht auf ihre güterrechtlichen 
Beziehungen anwendbar, welches Gericht für eine vermögensrechtliche 
Auseinandersetzung zuständig ist und wie die Vollstreckung von Entscheidungen 
erfolgt", erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). 
 
"Besonders im Fokus stehen dabei Themen wie Ehe und Ehevertrag, Güteraufteilung 
bei Trennung und ähnliche strittige Punkte." Professionelle Unterstützung bei 
diesem komplexen Thema bieten die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED 
FINANCIAL PLANNER® und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals. 
 
Die Fachleute sind sich einig. Die EU-Güterrechtsverordnung ist wichtig, um 
künftig Streitfälle beim Ehegüterrecht und beim Güterrecht eingetragener 
Partnerschaften zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern zu regeln. Denn 
bislang gab es häufig Streitigkeiten, wenn bei unterschiedlichen Nationalitäten 
unterschiedliches Recht angewandt werden konnte. "Internationale Paare in allen 
Eheformen werden von mehr Rechtssicherheit profitieren", sagt Prof. Tilmes. Und 
der Bedarf einer klaren Regelung ist da. Nach Schätzungen der EU-Kommission 
leben in der EU immerhin rund 16 Millionen Paare mit grenzüberschreitendem 
Bezug. 
 
Rechtssicherheit für Ehepaare mit internationalem Bezug 
 
Bislang musste in solchen Fällen immer geklärt werden, ob deutsches oder anderes 
nationales Recht anzuwenden ist. Das ändert sich nun. Die europäischen 
Güterrechtsverordnungen regelt somit Fragen des ehelichen Güterstands 
(gedanklich angelehnt an die EU-Erbverordnung, die seit dem 17.08.2015 gilt). An 
den europäischen Güterrechtsverordnungen nehmen alle EU-Staaten mit Ausnahme des 
Vereinigten Königreichs, Irlands, Dänemarks, Estlands, Lettlands, Litauens, 
Polens, Rumäniens, der Slowakei und Ungarns teil. 
 
Die Verordnung gilt dabei ausschließlich für Fragen des ehelichen 
Güterrechts, also für vermögensrechtliche Regelungen zwischen den Ehegatten. Die 
neue Verordnung klärt, welche Rechtsordnung für das sogenannte eheliche 
Güterrecht greift und welches Gericht zuständig ist. Diese Klärung, nach welcher 
nationalen Rechtsordnung sich das Ehegüterrecht richtet, ist deshalb von 
erheblicher Bedeutung. Die Verordnung ersetzt nationale Bestimmungen und führt 
zu einer (Teil-)Vereinheitlichung hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, 
dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen 
im internationalen Kontext. 
 
Die neue EU-Güterrechtsverordnung gilt jedoch nur für Ehen und eingetragene 
Partnerschaften, die nach dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden oder werden. 
Hinzu kommt: Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Güterstand, 
 also das Vermögen. Fragen zu Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, 
Ehegattenerbrecht oder das Sorgerecht für die Kinder sind nicht Gegenstand der 
EU-Vorgabe. 
 
Gilt als Beispiel deutsches Recht für die Ehe, lebt ein Ehepaar im Güterstand 
der Zugewinngemeinschaft, falls in einem Ehevertrag nichts anderes geregelt 
wurde. Bei einer grenzüberschreitenden Ehe oder bei einer Eheschließung im 
Ausland muss jedoch festgestellt werden, ob überhaupt deutsches Recht oder das 
eines anderen Staates anzuwenden ist und ob ein deutsches oder ausländisches 
Gericht zuständig ist. 
 
Haben als Beispiel zwei Deutsche vor dem 29. Januar 2019 geheiratet und zum 
Zeitpunkt der Eheschließung und danach gemeinsam in Madrid gelebt, so gilt 
aus deutscher Sicht für ihre Ehe aufgrund der gleichen Staatsangehörigkeit 
grundsätzlich deutsches Güterrecht. Haben die beiden stattdessen am 29. Januar 
2019 oder später geheiratet und ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt 
nach der Eheschließung in Spanien begründet, gilt für die Ehe spanisches 
Güterrecht. Wenn jedoch die Eheleute stattdessen deutsches Güterrecht für ihre 
Ehe wünschen, besteht die Möglichkeit des Wahlrechtes. Dann muss das Paar einen 
Ehevertrag machen und deutsches Güterrecht wählen. 
 
Somit sieht die EU-Güterrechtsverordnung eine weitgehende Rechtswahlmöglichkeit 
der Ehegatten für das Güterrecht vor. Die Rechtswahl kann vor, aber auch noch 
nach der Eheschließung erfolgen und geändert werden. Die Mindestanforderung 
ist grundsätzlich die Schriftform, orientiert an den jeweiligen rechtlichen 
Begebenheiten eines jeden Landes. 
 
Schon länger verheiratete Paare sind, wie oben beschrieben, von der 
Rechtsänderung im Hinblick auf die Bestimmungen zum anwendbaren Recht nur dann 
betroffen, wenn sie nach dem 29. Januar 2019 eine neue Rechtswahl treffen. Wurde 
somit früher für das anwendbare Güterrecht primär auf die gemeinsame 
Staatsangehörigkeit bei Eheschließung abgestellt, so knüpften die 
Verordnungen nun vorrangig an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der 
Ehegatten nach Eheschließung an. 
 
Unterstützung durch Finanz- und Nachfolgeplaner 
 
"Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig es ist, bei einer Trennung 
rechtzeitig die Beratungsleistung eines professionellen Finanz- und 
Nachfolgeplaners in Anspruch zu nehmen", sagt FPSB-Vorstand Tilmes, der neben 
seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance 
Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist. 
"Das gilt umso mehr, wenn europäisches Recht betroffen ist." 
 
Mit Hilfe eines professionellen und auch mediativ tätigen Finanz- und 
Nachfolgeplaners können die künftigen wirtschaftlichen und persönlichen 
Verhältnisse überschaubarer dargestellt werden. Und die Zertifikatsträger 
fungieren als Schnittstelle zwischen den Vermögensinhabern sowie potenziellen 
weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern. 
 
+++ 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 27 Mitgliedsländern und mehr als 181.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt am Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen 
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater 
Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter 
http://www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die 
Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs 
verschiedene Lebensphasen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 69 9055938-0 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190716023 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 16, 2019 08:00 ET (12:00 GMT)

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