Die Digitalisierung erfasst immer neue Lebensbereiche, beispielsweise den Kontakt zwischen Arzt und Patient. So wirbt ein privater Krankenversicherer mit Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibung per App. Das ist ungesetzlich, entschied jetzt das Landgericht München I. Es handelt sich um das erste Urteil in dieser Sache. Von Martin ReimDen vollständigen Artikel lesen ...