BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat angesichts der massiven Strom-Engpässe im Juni reagiert und eine Verschärfung ihrer Bilanzregeln angekündigt. Eine entsprechende Konsultation habe begonnen, teilte die Behörde in Bonn mit. Energieversorgern, Gasimporteuren oder Kraftwerksbetreibern drohen künftig höhere Strafen.
"Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren", erklärte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise - also der virtuellen Konten für Strom- oder Gasmengen - sollen sich nicht lohnen. "Wer Kosten einseitig zu Lasten der Versorgungssicherheit verschiebt, handelt rechtswidrig", so Franke. "Wenn sich der Verdacht solcher Verstöße im Einzelfall erhärtet, werden wir dagegen mit aller Konsequenz vorgehen."
Konkret soll die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises verändert werden. Der Ausgleichsenergiepreis wird im Bilanzkreis errechnet und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gekauften und dem verkauften Strom. Energieversorger müssen künftig ihre Bilanzkreise spätestens 15 Minuten vor Beginn einer Lieferung von Strom oder Gas anmelden und ausgleichen. Bei Unterpreisungen kann ein Zuschlag und bei Überspeisungen ein Abschlag von 50 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro pro Megawattstunde erhoben werden.
Die Behörde forderte die Übertragungsnetzbetreiber auf, einen Reformvorschlag vorzulegen, wie der Ausgleichsenergiepreis berechnet werden könne. Dieser Preis soll durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen. Des Weiteren sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden. Ziel sei, systemgefährdende Leerverkäufe zu verhindern. Auch sollen bestimmte Messwerte schneller an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldet werden, um besser Ursachen für mögliche Probleme zu ermitteln.
Bei pflichtwidrigem Verhalten eines Energielieferanten oder Kraftwerksbetreibers seien die Übertragungsnetzbetreiber gehalten, vertragliche Sanktionen zu ergreifen. Dies kann im äußersten Fall die Kündigung beinhalten.
Im Juni stand das deutsche Stromnetz an drei Tagen vor einem Blackout. Nur durch eine schnelle Zufuhr aus dem Ausland konnte eine Katastrophe verhindert werden.
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July 18, 2019 12:14 ET (16:14 GMT)
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