DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
DO & CO Aktiengesellschaft:
2019-07-18 / 18:46
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
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*DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802*
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und §§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 VeröffentlichungsV
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft,
Wien, wurde am 18. Juli 2019 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender
Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 18. Juli 2019, sohin
bis 17. Jänner 2022, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und
zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu
einem niedrigsten Gegenwert von
EUR 2,-- (Euro zwei) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 145,--
(Euro einhundertfünfundvierzig) je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der DO & CO
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt
werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere
Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228
Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm
§ 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
e) Die mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juli 2017 zum 7. Punkt der
Tagesordnung erteilte Ermächtigung, von welcher der Vorstand bislang keinen
Gebrauch gemacht hat, wird widerrufen.
Wien, im Juli 2019 Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft
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1010 Wien
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Telefon: +43 (1) 535 0644 1010
Fax: +43 (1) 74000-1089
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Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Wiener Börse (Amtlicher
Handel)
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July 18, 2019 12:46 ET (16:46 GMT)
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