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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-07-19 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 
- 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*Donnerstag, dem 29. August 2019, um 10.00 Uhr* 
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ, Einlass ab 9.00 
Uhr MESZ) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 
42103 Wuppertal, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
    der Lageberichte der GESCO AG und des 
    Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 
    (01.04.2018 bis 31.03.2019) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner 
    Sitzung am 16. Mai 2019 den vom Vorstand 
    vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit 
    ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
    festgestellt. Einer Beschlussfassung durch 
    die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. 
    Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat 
    ebenfalls in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 
    gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 
    AktG hat die Hauptversammlung mithin auch 
    insoweit nicht zu beschließen. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen sowie der 
    erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
    289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung 
    der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Sie liegen auch während der 
    Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
    Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und 
    Aktionäre aus. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
    2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn von 17.716.674,89 EUR wie folgt 
    zu verwenden: 
 
    Zahlung einer Dividende    9.755.549,10 EUR 
    von 0,90 EUR je Stückaktie 
    auf das derzeit 
    dividendenberechtigte 
    Grundkapital (10.839.499 
    Aktien) 
    Einstellung in andere      7.961.125,79 EUR 
    Gewinnrücklagen 
                               17.716.674,89 EUR 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3   Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das am 01.04.2019 
    begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach 
    und Partner PartG mbB, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
    Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum 
    Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am 
    1. April 2019 begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr 
    sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts zum 30. September 2019 
    zu wählen. 
TOP 
6 
    *Änderung von § 3 der Satzung 
    (Geschäftsjahr)* 
 
    Nach derzeitiger Regelung in § 3 der Satzung 
    der Gesellschaft weicht das Geschäftsjahr der 
    GESCO AG vom Kalenderjahr ab; es läuft vom 1. 
    April bis zum 31. März des folgenden Jahres. 
    Um zukünftig einen Gleichlauf zwischen dem 
    Geschäftsjahr der GESCO AG und den 
    Geschäftsjahren der Tochtergesellschaften 
    herzustellen, soll das Geschäftsjahr der 
    GESCO AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 
    auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Für 
    den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. 
    Dezember 2019 soll ein Rumpfgeschäftsjahr 
    gebildet werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 
    der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '§ 3 
    Geschäftsjahr 
 
    Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem 
    1. Januar 2020 das Kalenderjahr. Der Zeitraum 
    vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019 
    ist ein Rumpfgeschäftsjahr.' 
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 
121 Abs. 3 Satz 3 AktG 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen 
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. August 
2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder über das Internet unter Nutzung des 
zugangsgeschützten Investorportals der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugehen. 
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher 
oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die 
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur 
Hauptversammlung werden an die bis zum 15. August 2019 
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und 
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des 
Investorportals ist eine Zugangsberechtigung 
erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu 
unserem Investorportal (Aktionärsnummer und zugehöriges 
Zugangspasswort) werden unseren Aktionärinnen und 
Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung 
übersandt. Die Nutzung des Investorportals ist nur bei 
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 15. August 
2019 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender 
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen 
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem 
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des 
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als 
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die 
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin 
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
23. August 2019 bis einschließlich 29. August 2019 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand 
nach der letzten Umschreibung am 22. August 2019. Der 
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch 
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und 
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der 
Aktien ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der 
Briefwahl* 
 
Aktionärinnen und Aktionären, die nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir die 
Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl im Vorfeld 
der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes Formular 
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen 
mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Das 
Formular für die Briefwahl ist auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine 
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 22. 
August 2019 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben 
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 
27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bei der Gesellschaft eingehen oder bis zum 28. August 
2019 (18.00 Uhr MESZ) über unser Investorportal unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abgegeben werden. 
 
Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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