DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-07-19 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201
-
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
*Donnerstag, dem 29. August 2019, um 10.00 Uhr*
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ, Einlass ab 9.00
Uhr MESZ) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40,
42103 Wuppertal, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
der Lageberichte der GESCO AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019
(01.04.2018 bis 31.03.2019) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner
Sitzung am 16. Mai 2019 den vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.
Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat
ebenfalls in seiner Sitzung am 16. Mai 2019
gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2
AktG hat die Hauptversammlung mithin auch
insoweit nicht zu beschließen.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der
erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§
289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglich. Sie liegen auch während der
Hauptversammlung im Versammlungssaal zur
Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und
Aktionäre aus.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von 17.716.674,89 EUR wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende 9.755.549,10 EUR
von 0,90 EUR je Stückaktie
auf das derzeit
dividendenberechtigte
Grundkapital (10.839.499
Aktien)
Einstellung in andere 7.961.125,79 EUR
Gewinnrücklagen
17.716.674,89 EUR
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3 Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4 Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5 Konzernabschlussprüfers für das am 01.04.2019
begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach
und Partner PartG mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum
Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am
1. April 2019 begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr
sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. September 2019
zu wählen.
TOP
6
*Änderung von § 3 der Satzung
(Geschäftsjahr)*
Nach derzeitiger Regelung in § 3 der Satzung
der Gesellschaft weicht das Geschäftsjahr der
GESCO AG vom Kalenderjahr ab; es läuft vom 1.
April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
Um zukünftig einen Gleichlauf zwischen dem
Geschäftsjahr der GESCO AG und den
Geschäftsjahren der Tochtergesellschaften
herzustellen, soll das Geschäftsjahr der
GESCO AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020
auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Für
den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31.
Dezember 2019 soll ein Rumpfgeschäftsjahr
gebildet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3
der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'§ 3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem
1. Januar 2020 das Kalenderjahr. Der Zeitraum
vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019
ist ein Rumpfgeschäftsjahr.'
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach §
121 Abs. 3 Satz 3 AktG
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. August
2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
GESCO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder über das Internet unter Nutzung des
zugangsgeschützten Investorportals der Gesellschaft
unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugehen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur
Hauptversammlung werden an die bis zum 15. August 2019
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des
Investorportals ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu
unserem Investorportal (Aktionärsnummer und zugehöriges
Zugangspasswort) werden unseren Aktionärinnen und
Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung
übersandt. Die Nutzung des Investorportals ist nur bei
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 15. August
2019 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom
23. August 2019 bis einschließlich 29. August 2019
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 22. August 2019. Der
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der
Aktien ausüben.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der
Briefwahl*
Aktionärinnen und Aktionären, die nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir die
Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl im Vorfeld
der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes Formular
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen
mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Das
Formular für die Briefwahl ist auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 22.
August 2019 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts').
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des
27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der
Adresse
GESCO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft eingehen oder bis zum 28. August
2019 (18.00 Uhr MESZ) über unser Investorportal unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
abgegeben werden.
Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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