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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-07-19 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 
- 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*Donnerstag, dem 29. August 2019, um 10.00 Uhr* 
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ, Einlass ab 9.00 
Uhr MESZ) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 
42103 Wuppertal, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
    der Lageberichte der GESCO AG und des 
    Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 
    (01.04.2018 bis 31.03.2019) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner 
    Sitzung am 16. Mai 2019 den vom Vorstand 
    vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit 
    ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
    festgestellt. Einer Beschlussfassung durch 
    die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. 
    Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat 
    ebenfalls in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 
    gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 
    AktG hat die Hauptversammlung mithin auch 
    insoweit nicht zu beschließen. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen sowie der 
    erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
    289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung 
    der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Sie liegen auch während der 
    Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
    Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und 
    Aktionäre aus. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
    2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn von 17.716.674,89 EUR wie folgt 
    zu verwenden: 
 
    Zahlung einer Dividende    9.755.549,10 EUR 
    von 0,90 EUR je Stückaktie 
    auf das derzeit 
    dividendenberechtigte 
    Grundkapital (10.839.499 
    Aktien) 
    Einstellung in andere      7.961.125,79 EUR 
    Gewinnrücklagen 
                               17.716.674,89 EUR 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3   Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das am 01.04.2019 
    begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach 
    und Partner PartG mbB, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
    Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum 
    Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am 
    1. April 2019 begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr 
    sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts zum 30. September 2019 
    zu wählen. 
TOP 
6 
    *Änderung von § 3 der Satzung 
    (Geschäftsjahr)* 
 
    Nach derzeitiger Regelung in § 3 der Satzung 
    der Gesellschaft weicht das Geschäftsjahr der 
    GESCO AG vom Kalenderjahr ab; es läuft vom 1. 
    April bis zum 31. März des folgenden Jahres. 
    Um zukünftig einen Gleichlauf zwischen dem 
    Geschäftsjahr der GESCO AG und den 
    Geschäftsjahren der Tochtergesellschaften 
    herzustellen, soll das Geschäftsjahr der 
    GESCO AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 
    auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Für 
    den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. 
    Dezember 2019 soll ein Rumpfgeschäftsjahr 
    gebildet werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 
    der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '§ 3 
    Geschäftsjahr 
 
    Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem 
    1. Januar 2020 das Kalenderjahr. Der Zeitraum 
    vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019 
    ist ein Rumpfgeschäftsjahr.' 
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 
121 Abs. 3 Satz 3 AktG 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen 
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. August 
2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder über das Internet unter Nutzung des 
zugangsgeschützten Investorportals der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugehen. 
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher 
oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die 
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur 
Hauptversammlung werden an die bis zum 15. August 2019 
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und 
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des 
Investorportals ist eine Zugangsberechtigung 
erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu 
unserem Investorportal (Aktionärsnummer und zugehöriges 
Zugangspasswort) werden unseren Aktionärinnen und 
Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung 
übersandt. Die Nutzung des Investorportals ist nur bei 
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 15. August 
2019 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender 
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen 
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem 
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des 
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als 
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die 
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin 
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
23. August 2019 bis einschließlich 29. August 2019 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand 
nach der letzten Umschreibung am 22. August 2019. Der 
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch 
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und 
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der 
Aktien ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der 
Briefwahl* 
 
Aktionärinnen und Aktionären, die nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir die 
Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl im Vorfeld 
der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes Formular 
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen 
mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Das 
Formular für die Briefwahl ist auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine 
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 22. 
August 2019 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben 
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 
27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bei der Gesellschaft eingehen oder bis zum 28. August 
2019 (18.00 Uhr MESZ) über unser Investorportal unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abgegeben werden. 
 
Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

Wege der Briefwahl können unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre - wenn gewünscht - in Textform unter 
vorgenannter Adresse bis zum Ablauf des 27. August 2019 
(24.00 Uhr MESZ) oder über unser Investorportal unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die 
persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin 
oder eines bevollmächtigten Dritten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte / 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht darüber hinaus durch Bevollmächtigte, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des 
Aktionärs bzw. der Aktionärin bis zum 22. August 2019 
(24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 
'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein 
Formular übersandt, dass zur Vollmachtserteilung 
verwendet werden kann. Das Formular ist auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im 
Fall einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. 
Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch eine diesen gemäß § 135 
Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt 
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht 
und ihr Widerruf können entweder gegenüber der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte 
Adresse übermittelt werden. Alternativ kann der 
Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- 
und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. 
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. 
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, 
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution 
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der 
Aktionärin an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von 
der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine solche 
Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten 
hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des 
Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der 
Einlegung von Widersprüchen, werden die 
Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Zur 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen 
bitten wir, das zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandte Vollmachtsformular zu 
verwenden. 
 
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter inklusive Weisungen 
können vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des 27. 
August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) über 
unser Investorportal unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
erteilt werden. 
 
Änderungen hinsichtlich Vollmacht bzw. Weisungen 
können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn 
gewünscht - in Textform unter vorgenannter Adresse bis 
zum Ablauf des 27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) oder 
über unser Investorportal unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die 
persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin 
oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer 
zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. Soweit neben einer an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten 
Vollmacht auch Briefwahlstimmen (siehe oben unter 
'Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der 
Briefwahl') vorliegen, werden stets die 
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet; die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit 
von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch 
machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandt. Diese Informationen sind 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionärinnen und 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen 
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen 
(dies entspricht 500.000 Stückaktien der Gesellschaft), 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich 
erforderlichen Angaben und Nachweise mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 29. Juli 
2019 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Entsprechende Verlangen 
bitten wir an folgende Adresse zu richten: 
 
GESCO AG 
- Vorstand - 
Johannisberg 7 
42103 Wuppertal 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und 
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem 
oder mehreren Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 
14. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) ausschließlich zu 
richten an: 
 
GESCO AG 
Investor Relations 
Johannisberg 7 
42103 Wuppertal 
Telefax: +49 (0)202 2482049 
E-Mail: info@gesco.de 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den 
Aktionärinnen und Aktionären nach Maßgabe der §§ 
126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär bzw. 
jede Aktionärin in der Hauptversammlung vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich 
ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den 
in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die 
Auskunft verweigern darf. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
10.839.499,00 und ist eingeteilt in 10.839.499 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass im 
Zeitpunkt der Einberufung auf der Grundlage der Satzung 
10.839.499 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im 
Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Unterlagen und 
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich 
einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend 
beschriebenen Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG 
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden 
Informationen sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Wuppertal, im Juli 2019 
 
*GESCO AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-07-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: GESCO Aktiengesellschaft 
             Johannisberg 7 
             42103 Wuppertal 
             Deutschland 
E-Mail:      info@gesco.de 
Internet:    http://www.gesco.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
844161 2019-07-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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