DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.08.2019 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-07-19 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201
-
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
*Donnerstag, dem 29. August 2019, um 10.00 Uhr*
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ, Einlass ab 9.00
Uhr MESZ) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40,
42103 Wuppertal, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
der Lageberichte der GESCO AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019
(01.04.2018 bis 31.03.2019) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner
Sitzung am 16. Mai 2019 den vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.
Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat
ebenfalls in seiner Sitzung am 16. Mai 2019
gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2
AktG hat die Hauptversammlung mithin auch
insoweit nicht zu beschließen.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der
erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§
289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglich. Sie liegen auch während der
Hauptversammlung im Versammlungssaal zur
Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und
Aktionäre aus.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von 17.716.674,89 EUR wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende 9.755.549,10 EUR
von 0,90 EUR je Stückaktie
auf das derzeit
dividendenberechtigte
Grundkapital (10.839.499
Aktien)
Einstellung in andere 7.961.125,79 EUR
Gewinnrücklagen
17.716.674,89 EUR
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3 Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4 Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5 Konzernabschlussprüfers für das am 01.04.2019
begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach
und Partner PartG mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum
Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am
1. April 2019 begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr
sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. September 2019
zu wählen.
TOP
6
*Änderung von § 3 der Satzung
(Geschäftsjahr)*
Nach derzeitiger Regelung in § 3 der Satzung
der Gesellschaft weicht das Geschäftsjahr der
GESCO AG vom Kalenderjahr ab; es läuft vom 1.
April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
Um zukünftig einen Gleichlauf zwischen dem
Geschäftsjahr der GESCO AG und den
Geschäftsjahren der Tochtergesellschaften
herzustellen, soll das Geschäftsjahr der
GESCO AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020
auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Für
den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31.
Dezember 2019 soll ein Rumpfgeschäftsjahr
gebildet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3
der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'§ 3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem
1. Januar 2020 das Kalenderjahr. Der Zeitraum
vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019
ist ein Rumpfgeschäftsjahr.'
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach §
121 Abs. 3 Satz 3 AktG
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. August
2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
GESCO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder über das Internet unter Nutzung des
zugangsgeschützten Investorportals der Gesellschaft
unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugehen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur
Hauptversammlung werden an die bis zum 15. August 2019
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des
Investorportals ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu
unserem Investorportal (Aktionärsnummer und zugehöriges
Zugangspasswort) werden unseren Aktionärinnen und
Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung
übersandt. Die Nutzung des Investorportals ist nur bei
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 15. August
2019 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom
23. August 2019 bis einschließlich 29. August 2019
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 22. August 2019. Der
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der
Aktien ausüben.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der
Briefwahl*
Aktionärinnen und Aktionären, die nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir die
Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl im Vorfeld
der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes Formular
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen
mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Das
Formular für die Briefwahl ist auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 22.
August 2019 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts').
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des
27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der
Adresse
GESCO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft eingehen oder bis zum 28. August
2019 (18.00 Uhr MESZ) über unser Investorportal unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
abgegeben werden.
Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-
Wege der Briefwahl können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn gewünscht - in Textform unter vorgenannter Adresse bis zum Ablauf des 27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) oder über unser Investorportal unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin oder eines bevollmächtigten Dritten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte / Stimmrechtsvertreter* Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht darüber hinaus durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs bzw. der Aktionärin bis zum 22. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein Formular übersandt, dass zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Fall einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse GESCO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Alternativ kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine solche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der Einlegung von Widersprüchen, werden die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen bitten wir, das zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter inklusive Weisungen können vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des 27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der nachstehenden Adresse GESCO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) über unser Investorportal unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung erteilt werden. Änderungen hinsichtlich Vollmacht bzw. Weisungen können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn gewünscht - in Textform unter vorgenannter Adresse bis zum Ablauf des 27. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) oder über unser Investorportal unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung bis zum 28. August 2019 (18.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Soweit neben einer an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht auch Briefwahlstimmen (siehe oben unter 'Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl') vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Diese Informationen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung zugänglich. *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 29. Juli 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Entsprechende Verlangen bitten wir an folgende Adresse zu richten: GESCO AG - Vorstand - Johannisberg 7 42103 Wuppertal *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 14. August 2019 (24.00 Uhr MESZ) ausschließlich zu richten an: GESCO AG Investor Relations Johannisberg 7 42103 Wuppertal Telefax: +49 (0)202 2482049 E-Mail: info@gesco.de Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionärinnen und Aktionären nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.839.499,00 und ist eingeteilt in 10.839.499 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung auf der Grundlage der Satzung 10.839.499 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Hinweise zum Datenschutz* Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
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July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Unterlagen und
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich
einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend
beschriebenen Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden
Informationen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglich.
Wuppertal, im Juli 2019
*GESCO AG*
_Der Vorstand_
2019-07-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GESCO Aktiengesellschaft
Johannisberg 7
42103 Wuppertal
Deutschland
E-Mail: info@gesco.de
Internet: http://www.gesco.de
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844161 2019-07-19
(END) Dow Jones Newswires
July 19, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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