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DGAP-HV: De Raj Group AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: De Raj Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: De Raj Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
De Raj Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.08.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-07-19 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
De Raj Group AG Köln ISIN DE000A2GSWR1 
Wertpapier-Kenn-Nr. A2GSWR Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Dienstag, den 27. August 2019, um 
11:00 Uhr (MESZ) in Design Offices 
Köln Dominium 
Training Room I 
Tunisstr. 19-23 
50667 Köln 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine 
   Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2018 gemäß §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen damit nicht vor. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
   der De Raj Group AG, Robert-Perthel-Str. 79, 
   50739 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus, 
   sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.thederajgroup.com 
 
   unter der Rubrik 
   'investor-relations/hauptversammlung/ordentlich 
   e-hauptversammlung-2019/' zugänglich und liegen 
   auch während der Hauptversammlung zur Einsicht 
   der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
4. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für die 
   Geschäftsjahre 2019 und 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision 
   und Treuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin 
   (Danziger Straße 64,10435 Berlin), zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte (Einzel- und Konzernebene) im 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Des Weiteren 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die bdp Revision 
   und Treuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte (Einzel- und 
   Konzernebene) im Geschäftsjahr 2020 bis zur 
   nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der bdp 
   Revision und Treuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Der 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 
   6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, die 
   durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Herr Carlo 
   Arachi hat sein Mandat am 16. Mai 2019 mit 
   sofortiger Wirkung niedergelegt. Vor diesem 
   Hintergrund ist eine Neuwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    _'Frau Chew Mei Ying, wohnhaft in Selangor, 
    Malaysia, Beruf: Leitende Direktorin im 
    Bereich Investment Management bei TAEL 
    Partners, Singapur,_ 
 
    wird mit Ablauf dieser Hauptversammlung in 
    den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
    Die Wahl erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 der 
    Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung 
    der ordentlichen Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
    nach Beginn der mit dieser Bestellung 
    beginnenden Amtszeit beschließt. Dabei 
    wird das bei Beginn der Amtszeit laufende 
    Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.' 
 
   Frau Chew Mei Ying bekleidet in den folgenden 
   Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: Institution of American 
   Education Joint Stock Company, Victoria 
   Healthcare System Ltd, Victoria Healthcare 
   Vietnam, Ltd and R.C. Real Estate Development 
   and Finance Corporation. Im Übrigen 
   bekleidet Frau Chew Mei Ying keine weiteren 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Frau 
   Chew Mei Ying nicht in nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zu der De Raj Group 
   AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der De Raj Group AG oder einem wesentlich an 
   der De Raj Group AG beteiligten Aktionär. Zudem 
   hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Chew Mei 
   Ying versichert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Frau Chew Mei Ying hält keine Aktien an der De 
   Raj Group AG. 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung ist 
   zusammen mit dieser Einberufung im Internet 
   unter der Rubrik 
   'investor-relations/hauptversammlung/ordentlich 
   e-hauptversammlung-2019/' ein Lebenslauf der 
   zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin 
   einschließlich weiterer für die 
   vorgeschlagene Wahl in den Aufsichtsrat 
   relevante Angaben zugänglich. 
6. *Satzungsänderungen* 
 
   6.1 Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren 
       Geschäftsgegenstand zu erweitern und 
       nunmehr auch im Bereich der regenerativen 
       Energien sowie im Bereich Infrastruktur 
       und Wasserversorgung tätig zu werden. Vor 
       diesem Hintergrund soll der 
       Geschäftsgegenstand der Gesellschaft in § 
       2.1 der Satzung erweitert werden. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
       vor, § 2.1 der Satzung der Gesellschaft 
       wie folgt neu zu fassen: 
 
        'Unternehmensgegenstand ist die 
        Verwaltung von eigenem Vermögen und der 
        Erwerb, die Verwaltung und Verwertung 
        von Beteiligungen an Unternehmen in den 
        Geschäftsbereichen (i) Energie, und 
        zwar sowohl im Bereich der fossilen 
        Energie wie Öl und Gas, namentlich 
        im Bereich der Öl- und 
        Gasexploration- und -förderung als auch 
        im Bereich der Öl- und 
        Gasverarbeitung und -verwendung, z.B. 
        im Rahmen von Öl- und 
        Erdgaskraftwerken, als auch die 
        Beteiligung an Unternehmen im Bereich 
        regenerativer Energien, sowie (ii) der 
        Infrastruktur und (iii) 
        Wasserversorgung. Gegenstand des 
        Unternehmens ist ferner die etwaige 
        aktive Leitung und Finanzierung der 
        vorgenannten Unternehmensbeteiligungen 
        im Rahmen eines Konzerns sowie die 
        Erbringung von Beratungsleistungen 
        aller Art. Die Gesellschaft kann auch 
        jedwede Tätigkeit der vorgenannten 
        Geschäftsfelder selbst betreiben. Die 
        Gesellschaft darf ferner 
        Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
        gründen.' 
   6.2 Vorstand und Aufsichtsrat halten es für 
       ratsam, die Ermächtigungen für den 
       Aufsichtsrat zur Bestimmung der 
       Vertretungsbefugnis des Vorstands 
       gemäß § 9.2 der Satzung der 
       Gesellschaft dahingehend zu erweitern, 
       dass der Aufsichtsrat auch ermächtigt 
       ist, zu bestimmen, dass 
       Vorstandsmitglieder die Gesellschaft nur 
       mit bestimmten anderen 
       Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich 
       vertreten können. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
       vor, § 9.2 der Satzung wie folgt neu zu 
       fassen: 
 
        'Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, 
        allgemein oder im Einzelfall einzelnen, 
        mehreren oder sämtlichen 
        Vorstandsmitgliedern 
        Einzelvertretungsmacht einzuräumen und 
        kann allgemein oder im Einzelfall 
        einzelne, mehrere oder sämtliche 
        Mitglieder des Vorstands von dem Verbot 
        der Mehrfachvertretung (§ 181 2. 
        Alternative BGB) befreien. § 112 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat ist 
        ferner ermächtigt, allgemein oder im 
        Einzelfall zu bestimmen, dass einzelne, 
        mehrere oder sämtliche 
        Vorstandsmitglieder die Gesellschaft 
        nur gemeinsam mit jeweils einem 
        bestimmten Mitglied des Vorstands 
        vertreten.' 
 
*Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 35.000.000,00 
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
eingeteilt in 35.000.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus 
eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 35.000.000. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG sowie 
Erklärung von dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich unter der folgenden 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der 
 
De Raj Group AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
126b BGB) zur Teilnahme angemeldet und als Aktionär 
legitimiert haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf 
des 20. August 2019 (24:00 Uhr, MESZ) unter der 
vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist des Weiteren der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, der sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d.h. auf den 6. August 2019 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen 
muss. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss 
bei der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 20. August 2019 
(24:00 Uhr, MESZ) eingehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - 
neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär 
sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten 
bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten 
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und 
bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, 
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern 
nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, 
Unternehmen und Personen bevollmächtigt werden. Bei 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen 
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei 
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir 
bitten Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere der nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen und Personen 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des 
Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten gemäß 
§§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz hingewiesen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. 
Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
De Raj Group AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der 
Vollmacht. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.thederajgroup.com 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2019/' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine 
ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die 
Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiter, 
dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im 
Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht 
bevollmächtigt sind und diesbezüglich auch keine 
Weisungen an diese erteilt werden können. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.thederajgroup.com 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2019/' zum Download zur Verfügung. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens bis 
zum 22. August 2019 (24:00 Uhr, (MESZ)) in Textform (§ 
126b BGB) bei der nachfolgend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein: 
 
De Raj Group AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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