Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen beginnt nicht schon, wenn sein Beitrittsangebot an einer Fondsgesellschaft eintrifft, sondern frühestens, wenn der Beteiligungsvertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist. Das hat der Bundesgerichtshof ...Den vollständigen Artikel lesen ...