Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 17.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Paukenschlag in den USA - diese Aktien könnten profitieren
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
926 Leser
Artikel bewerten:
(3)

DGAP-HV: Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-07-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MOLOGEN AG Berlin Stammaktien 
- Wertpapierkennnummer A2LQ90 - 
- ISIN DE000A2LQ900 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der 
am *29. August 2019*, 10:00 Uhr, 
in den Räumlichkeiten des Sofitel Berlin Kurfürstendamm, 
Augsburger Straße 41 in 10789 Berlin 
stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
    gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, 
    des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des 
    Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB, jeweils für 
    das zum 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits 
    gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 
    Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur 
    Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht 
    erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
    Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 
    1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne 
    dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer 
    Beschlussfassung bedarf. 
2.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Dr. Matthias Baumann wird für seine 
       Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    b) Herrn Dr. Ignacio Faus wird für seine 
       Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    c) Herrn Walter Miller wird für seine 
       Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    d) Frau Dr. Mariola Söhngen wird für ihre 
       Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
    Einzelabstimmung über die Entlastung der 
    Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Herrn Oliver Krautscheid wird für seine 
       Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    b) Herrn Dr. Michael Schultz wird für seine 
       Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    c) Herrn Dr. Stefan Manth wird für seine 
       Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt; 
    d) Frau Susanne Klimek wird für ihre 
       Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
       Geschäftsjahr 2018 die Entlastung 
       erteilt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
    Einzelabstimmung über die Entlastung der 
    Aufsichtsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 
    und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende 
    prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im 
    Geschäftsjahr 2019 sowie eines Zwischenfinanzberichts 
    zum 31. März 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
     Die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, 
     wird zum Abschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwa 
     vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
     Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 
     2019 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 
     31. März 2020 gewählt. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer 
    ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch 
    bestanden keine Regelungen, die die 
    Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl 
    eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
    bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung 
    der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
 
    Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der 
    Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance 
    Kodex (DCGK) vorgesehenen Erklärung der Baker Tilly 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, zu deren 
    Unabhängigkeit eingeholt. 
5.  *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
    Der Aufsichtsrat der MOLOGEN AG setzt sich nach §§ 
    95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus 
    Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und 
    besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
    werden. 
 
    Herr Dr. Stefan Manth hatte sein Amt als Mitglied des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 
    2019 niedergelegt. Das zuständige Amtsgericht 
    Charlottenburg, Berlin, hat Herrn Gerhard Greif mit 
    Wirkung zum 17. Juni 2019 zum neuen Mitglied des 
    Aufsichtsrats der MOLOGEN AG bestellt und zwar für 
    die Dauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 29. August 2019. 
 
    Die damit mit Ablauf der am heutigen 29. August 2019 
    stattfindenden Hauptversammlung vakant werdende 
    Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu 
    beschließen: 
 
     Frau Dr. Friederike Zahm, wohnhaft in 
     Freiburg, Beraterin im Pharma-, Biotech- 
     und Lifescience-Bereich, 
     wird ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
     für die Zeit bis zur Beendigung der 
     Hauptversammlung, die über die Entlastung 
     der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
     vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
     Amtszeit beschließt, wobei das 
     Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
     nicht mitgerechnet wird, in den 
     Aufsichtsrat gewählt. 
 
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
    ist Frau Dr. Zahm weder Mitglied eines gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsrats, noch Mitglied eines 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. 
 
    Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
    zwischen Frau Dr. Friederike Zahm und der MOLOGEN AG 
    und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich 
    an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine 
    maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
    DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. Zahm 
    zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK 
    vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden 
    Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
    Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit der vom 
    Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG 
    festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil im 
    Aufsichtsrat. Danach soll der Frauenanteil im 
    Aufsichtsrat bis zum 28. Februar 2022 mindestens 30 % 
    betragen. 
 
    Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter 
 
    www.mologen.com 
 
    unter dem weiterführenden Link 'Investoren', 
    'Hauptversammlungen' als weitere Information zu der 
    Kandidatin ein kurzer Überblick über den 
    Werdegang von Frau Dr. Friederike Zahm zugänglich 
    gemacht. 
6.  *Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2018 
    und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019, 
    Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der 
    Aktionäre und Satzungsänderung* 
 
    Nach teilweiser Ausnutzung des von der 
    Hauptversammlung am 8. Juni 2018 beschlossenen 
    Genehmigten Kapitals 2018 (§ 4 Absatz 3 der Satzung) 
    besteht dieses nur noch in Höhe von EUR 22.078,00. Um 
    sicherzustellen, dass die Gesellschaft auch künftig 
    jederzeit in der Lage ist, ihre 
    Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden 
    Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und 
    nachhaltig anpassen zu können, wird vorgeschlagen, 
    das derzeit noch bestehende genehmigte Kapital 
    aufzuheben und durch ein neu zu schaffendes 
    genehmigtes Kapital zu ersetzen (Genehmigtes Kapital 
    2019). Das neu zu schaffende Genehmigte Kapital 2019 
    soll wiederum die gesetzlich zulässige Höhe von 50 
    Prozent des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft 
    (d.h. EUR 6.162.941,00) haben und bis zum 31. August 
    2020 ausgeübt werden können. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 
 
       Das derzeit gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung 
       bestehende Genehmigte Kapital 2018 wird mit 
       Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
       des in den nachfolgenden Buchstaben b) und c) 
       bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2019 
       aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des 
       Wirksamwerdens der Aufhebung des derzeit 
       geltenden Genehmigten Kapitals 2018 bleiben der 
       Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, die 
       derzeit bestehende Ermächtigung im Rahmen ihrer 
       Grenzen auszuüben. 
    b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

KI-Champions: 3 Top-Werte, die Ihr Portfolio revolutionieren
Fordern Sie jetzt den brandneuen kostenfreien Sonderreport an und erfahren Sie, wie Sie von den enormen Wachstumschancen im Bereich Künstliche Intelligenz profitieren können - 100 % kostenlos.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.