DGAP-News: Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-07-22 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MOLOGEN AG Berlin Stammaktien - Wertpapierkennnummer A2LQ90 - - ISIN DE000A2LQ900 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *29. August 2019*, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41 in 10789 Berlin stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Dr. Matthias Baumann wird für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; b) Herrn Dr. Ignacio Faus wird für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; c) Herrn Walter Miller wird für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; d) Frau Dr. Mariola Söhngen wird für ihre Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Herrn Oliver Krautscheid wird für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; b) Herrn Dr. Michael Schultz wird für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; c) Herrn Dr. Stefan Manth wird für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt; d) Frau Susanne Klimek wird für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsmitglieder entscheiden zu lassen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2019 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2019 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2020 gewählt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehenen Erklärung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat der MOLOGEN AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Dr. Stefan Manth hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2019 niedergelegt. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, hat Herrn Gerhard Greif mit Wirkung zum 17. Juni 2019 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der MOLOGEN AG bestellt und zwar für die Dauer bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2019. Die damit mit Ablauf der am heutigen 29. August 2019 stattfindenden Hauptversammlung vakant werdende Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen: Frau Dr. Friederike Zahm, wohnhaft in Freiburg, Beraterin im Pharma-, Biotech- und Lifescience-Bereich, wird ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat gewählt. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist Frau Dr. Zahm weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats, noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Frau Dr. Friederike Zahm und der MOLOGEN AG und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. Zahm zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit der vom Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. Danach soll der Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 28. Februar 2022 mindestens 30 % betragen. Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link 'Investoren', 'Hauptversammlungen' als weitere Information zu der Kandidatin ein kurzer Überblick über den Werdegang von Frau Dr. Friederike Zahm zugänglich gemacht. 6. *Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung* Nach teilweiser Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 8. Juni 2018 beschlossenen Genehmigten Kapitals 2018 (§ 4 Absatz 3 der Satzung) besteht dieses nur noch in Höhe von EUR 22.078,00. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft auch künftig jederzeit in der Lage ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig anpassen zu können, wird vorgeschlagen, das derzeit noch bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital zu ersetzen (Genehmigtes Kapital 2019). Das neu zu schaffende Genehmigte Kapital 2019 soll wiederum die gesetzlich zulässige Höhe von 50 Prozent des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft (d.h. EUR 6.162.941,00) haben und bis zum 31. August 2020 ausgeübt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals Das derzeit gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung bestehende Genehmigte Kapital 2018 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des in den nachfolgenden Buchstaben b) und c) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2019 aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des derzeit geltenden Genehmigten Kapitals 2018 bleiben der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, die derzeit bestehende Ermächtigung im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben. b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019
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July 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)