DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-07-22 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Wild Bunch AG Berlin WKN A2TSU2; ISIN DE000A2TSU21 WKN A2TSLZ; ISIN DE000A2TSLZ0 Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 28. August 2019, 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Salon Opéra, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert werden. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Vincent Grimond wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. b) Herrn Brahim Chioua wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. c) Herrn Max Sturm wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. d) Herrn Vincent Maraval wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Herrn Hans Mahr wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. b) Herrn Tarek Malak wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. c) Herrn Pierre Tattevin wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. d) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. e) Herrn Michael Edelstein wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. f) Herrn Kai Diekmann wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. g) Herrn Dr. Georg Kofler wird für seine Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten oder sonstiger unterjähriger Finanzinformationen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. 5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne, von ihr zu wählende Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nach § 10 Abs. 3 Satz 2 der Satzung nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (§ 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung), sofern die Hauptversammlung nicht eine andere Amtszeit beschließt. Herr Michael Edelstein sowie Herr Benjamin Waisbren haben ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. Daher sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Arjun Metre*, Head of Sports, Media & Entertainment bezogene Investments bei Tennor Holding B.V., Schiphol, Niederlande , wohnhaft in Santa Clara, Kalifornien, USA, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das ist - da das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, jeweils nicht mitgerechnet wird - das Geschäftsjahr 2023, beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Herr *Arjun Metre* ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Ein Kurzlebenslauf von Herrn Arjun Metre ist auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter www.wildbunch.eu im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' zugänglich. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Metre einerseits und den Gesellschaften des Wild Bunch-Konzerns oder den Organen der Gesellschaft keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Im Hinblick auf eine geschäftliche Beziehung zu einem mit mehr 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wird darauf hingewiesen, dass Herr Arjun Metre Mitarbeiter des größten Aktionärs der Gesellschaft ist. 6. *Beschlussfassung zur Einberufung von Hauptversammlungen sowie Satzungsänderungen (§ 1 der Satzung)* Um der Gesellschaft Flexibilität bei der Einberufung der Hauptversammlung zu ermöglichen und um die Satzung an die geänderte Nummerierung des Wertpapierhandelsgesetzes anzupassen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: § 1 Absatz 4 der Satzung wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt: 'Die Übermittlung der Mitteilung nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Gleiches gilt, soweit die Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 WpHG erfüllt sind, für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.' § 1 Absatz 5 der Satzung wird an die geänderte Nummerierung des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) angepasst und wird wie folgt geändert: '§ 43 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) finden keine Anwendung.' II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 23.942.755 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum
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July 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)