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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Wild Bunch AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wild Bunch AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.08.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-07-22 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wild Bunch AG Berlin WKN A2TSU2; ISIN DE000A2TSU21 
WKN A2TSLZ; ISIN DE000A2TSLZ0 Wir laden unsere 
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer 
Gesellschaft am Mittwoch, den 28. August 2019, 10:00 
Uhr, in das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, 
Salon Opéra, 
Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des für die Wild Bunch AG und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 
   1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die 
   gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den 
   genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   abrufbar. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den 
   Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert 
   werden. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Herrn Vincent Grimond wird für seine 
      Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   b) Herrn Brahim Chioua wird für seine 
      Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   c) Herrn Max Sturm wird für seine 
      Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   d) Herrn Vincent Maraval wird für seine 
      Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Herrn Hans Mahr wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   b) Herrn Tarek Malak wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   c) Herrn Pierre Tattevin wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   d) Herrn Benjamin Waisbren wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   e) Herrn Michael Edelstein wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   f) Herrn Kai Diekmann wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   g) Herrn Dr. Georg Kofler wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenberichten oder sonstiger unterjähriger 
   Finanzinformationen bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 
   Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
   von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl 
   für einzelne, von ihr zu wählende Mitglieder 
   oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren 
   Zeitraum beschließt, werden die 
   Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 10 Abs. 3 
   Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Jahr, in welchem die 
   Amtszeit beginnt, wird nach § 10 Abs. 3 Satz 2 
   der Satzung nicht mitgerechnet. Die Wahl des 
   Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit 
   ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest 
   der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (§ 
   10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung), sofern die 
   Hauptversammlung nicht eine andere Amtszeit 
   beschließt. 
 
   Herr Michael Edelstein sowie Herr Benjamin 
   Waisbren haben ihre Ämter als 
   Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. 
 
   Daher sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Arjun 
   Metre*, Head of Sports, Media & Entertainment 
   bezogene Investments bei Tennor Holding B.V., 
   Schiphol, Niederlande , wohnhaft in Santa 
   Clara, Kalifornien, USA, gemäß § 10 Abs. 
   3 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit, das ist - da das 
   Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, jeweils 
   nicht mitgerechnet wird - das Geschäftsjahr 
   2023, beschließt, zum 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
   Herr *Arjun Metre* ist nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und kein Mitglied in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Ein Kurzlebenslauf von Herrn Arjun Metre ist 
   auf der Internetseite der Wild Bunch AG unter 
 
   www.wildbunch.eu 
 
   im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
   'Termine' und dort unter 'Hauptversammlungen' 
   zugänglich. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
   Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Wahl 
   in den Aufsichtsrat zwischen Herrn Metre 
   einerseits und den Gesellschaften des Wild 
   Bunch-Konzerns oder den Organen der 
   Gesellschaft keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Im Hinblick auf eine geschäftliche 
   Beziehung zu einem mit mehr 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär wird darauf hingewiesen, 
   dass Herr Arjun Metre Mitarbeiter des 
   größten Aktionärs der Gesellschaft ist. 
6. *Beschlussfassung zur Einberufung von 
   Hauptversammlungen sowie Satzungsänderungen (§ 
   1 der Satzung)* 
 
   Um der Gesellschaft Flexibilität bei der 
   Einberufung der Hauptversammlung zu 
   ermöglichen und um die Satzung an die 
   geänderte Nummerierung des 
   Wertpapierhandelsgesetzes anzupassen schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende 
   Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
   § 1 Absatz 4 der Satzung wird nach Satz 2 wie 
   folgt ergänzt: 
 
   'Die Übermittlung der Mitteilung nach § 
   125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute ist auf 
   den Weg elektronischer Kommunikation 
   beschränkt. Gleiches gilt, soweit die 
   Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 WpHG erfüllt 
   sind, für die Übermittlung von 
   Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 125 
   Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, 
   Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; 
   ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.' 
 
   § 1 Absatz 5 der Satzung wird an die geänderte 
   Nummerierung des Gesetzes über den 
   Wertpapierhandel (WpHG) angepasst und wird wie 
   folgt geändert: 
 
   '§ 43 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den 
   Wertpapierhandel (WpHG) finden keine 
   Anwendung.' 
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
23.942.755 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
23.942.755 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 60 
eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte 
zustehen. 
 
III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
einschließlich Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 
Satz 2 AktG und dessen Bedeutung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch einen Vertreter - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben: 
 
Wild Bunch AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis ihrer Berechtigung erfolgt durch Vorlage 
eines von ihrem depotführenden Institut (Kreditinstitut 
oder sonstiges, auch ausländisches 
Finanzdienstleistungsinstitut) erstellten besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes der sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 7. 
August 2019, 00:00 Uhr (MESZ), bezieht 
(Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis 
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen und der Gesellschaft spätestens bis zum 21. 
August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorab 
genannten Adresse zugehen. 
 
Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und 
Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem 
Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag bleibt möglich, d.h., der 
Nachweisstichtag führt zu keiner 
Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem 
Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das im 
Verhältnis zur Gesellschaft bestehende Recht zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts. Aktien, die nach dem Nachweisstichtag 
erworben werden, gewähren hingegen im Verhältnis zur 
Gesellschaft nicht das Recht, als Aktionär an der 
Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht 
auszuüben; die Möglichkeit zur Teilnahme und Ausübung 
des Stimmrechts aufgrund einer entsprechenden 
Bevollmächtigung oder Ermächtigung durch den 
Veräußerer dieser Aktien bleibt unberührt. 
 
Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf etwaige 
Bezugsrechte. 
 
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und 
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Anders als die 
Anmeldung zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten 
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Institute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
depotführendes Institut zu wenden und dabei 
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung zu bestellen. 
 
IV. Verfahren für die Teilnahme oder Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und der 
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß 
den Bestimmungen unter Ziffer III. erforderlich. 
Vollmachten können bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung erteilt werden. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die 
Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem 
gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 
10, 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder 
einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Person erteilt wird und zudem nicht unter § 135 Abs. 1 
Satz 5 AktG fällt. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen 
gleichgestellten Instituten und Unternehmen (§§ 135 
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG), von Aktionärsvereinigungen 
oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Personen sind Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur 
Verfügung stellt. Es wird den Aktionären nach form- und 
fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zusammen mit 
der Eintrittskarte übersandt. Das Formular steht auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.wildbunch.eu 
 
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und 
dort unter 'Hauptversammlungen' zum Download bereit. 
Die Verwendung eines von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. 
Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Der Nachweis der Vollmacht kann entweder am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den 
Bevollmächtigten erfolgen oder durch Übermittlung 
an folgende Adresse: 
 
Wild Bunch AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Gesellschaft weist insbesondere auf die Möglichkeit 
der elektronischen Übermittlung durch E-Mail hin. 
Die vorgenannten Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung für den Widerruf von Vollmachten und für die 
Erteilung von Vollmachten durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft. 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Die Wild Bunch AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung 
ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in 
der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur 
weisungsgebunden aus. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
werden, so gilt eine Weisung zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt entsprechend für jeden 
Punkt der Einzelabstimmung. Aktionäre, die den von der 
Wild Bunch AG benannten Stimmrechtsvertretern eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich nach den 
vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet 
haben. Für die Bevollmächtigung eines von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das 
mit der Eintrittskarte übersandte Formular zur 
Erteilung von Vollmachten und Weisungen verwendet 
werden. Das Formular steht auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.wildbunch.eu 
 
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Termine' und 
dort unter 'Hauptversammlungen' zum Download bereit. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter und die dafür notwendige Erteilung 
von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind in 
Textform an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
Wild Bunch AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Beauftragung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zur Widerspruchserklärung sowie 
zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Für 
die Erteilung von Vollmachten und Weisungen in der 
Hauptversammlung kann ein Formular verwendet werden, 
das dazu in der Hauptversammlung bereitgehalten wird. 
 
V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
zugegangen sein, wobei der Tag der Versammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Das Verlangen 
muss der Gesellschaft also bis zum 28. Juli 2019, 24:00 
Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bitte richten Sie etwaige 
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
Wild Bunch AG 
- Vorstand - 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
Außerdem müssen die antragstellenden Aktionäre 
nachweisen, dass sie hinsichtlich des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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