Freiburg (ots) - In einem Parlament soll und muss gestritten werden, auch mal überspitzt und polemisch, doch ein Landtag ist kein Wirtshaus. Es gibt Regeln und eine Geschäftsordnung und Grenzen des Anstands, sonst kann ein Parlament nicht arbeiten. Dass diese Grenzen überschritten waren, als die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon im Dezember im Landtag mit fortgesetzten Zwischenrufen ihren Rauswurf aus einer Plenarsitzung provoziert hatten, hat jetzt das Landesverfassungsgericht bestätigt. (...) Ein Parlament muss sich gegen Provokateure wehren dürfen, die nur den Eklat suchen. (...) http://mehr.bz/yvefy (BZ Plus)
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