=------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- kein Stichwort St Helier Jersey / Channel Islands - NICHT ZUR GÄNZLICHEN ODER TEILWEISEN VERSENDUNG, VERÖFFENTLICHUGN ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB VON JURISDIKTIONEN, IN WELCHEN DIES EINE VERLETZUNG DER ANWENDBAREN GESETZE DARSTELLEN WÜRDE. DIESE MITTEILUNG wurde in englischer und deutscher Sprache erstellt. Bei etwaigen ABWEICHUNGEN zwischen dieser deutschsprachigen Fassung und der englischsprachigen Fassung ist ALLEIN die englischsprachige Fassung verbindlich. Zur sofortigen Veröffentlichung 23. Juli 2019 EMPFOHLENER ERWERB von Atrium European Real Estate Limited durch Nb (2019) B.V. einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited welches im Wege eines Scheme of Arrangement gemäß Artikel 125 des Jersey Companies Law durchgeführt werden soll Zusammenfassung * Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors von Atrium European Real Estate Limited ("Atrium") und das Board of Directors von Nb (2019) B.V. ("Bidco"), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited ("Gazit"), freuen sich, mitteilen zu können, dass sie sich auf die Bedingungen eines durch das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors empfohlenen Erwerbs (der "Erwerb") des gesamten bereits ausgegebenen und etwaig noch auszugebenden Aktienkapitals, das sich nicht bereits direkt oder indirekt im Eigentum von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften (insbesondere Gazit Gaia Limited ("Gaia") oder Gazit Midas Limited ("Midas")) befindet, geeinigt haben. Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors beabsichtigt, den Atrium- Aktionären einstimmig zu empfehlen, in der Anhörung vor Gericht und in der Gesellschafterversammlung für das Scheme abzustimmen. * Gemäß den Bedingungen des Erwerbs hat jeder Scheme-Aktionär Anspruch auf den Erhalt von: EUR 3,75 für jede Scheme-Aktie (der "Erwerbspreis") * Der Erwerbspreis entspricht einer Prämie in Höhe von rund: o 18,3 Prozent auf den Schlusskurs von EUR 3,17 pro Atrium-Aktie am letzten Handelstag; o 18,0 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 3,18 pro Atrium-Aktie für den einmonatigen Zeitraum bis zum letzten Handelstag; und o 15,3 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 3,25 pro Atrium-Aktie für den Zeitraum von drei Monaten bis zum letzten Handelstag. * Der Wert des ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals vom Atrium, das sich nicht bereits im Eigentum von Gazit und ihren Tochtergesellschaften (insbesondere Gaia und Midas) befindet, wird zum Zeitpunkt des Erwerbs mit rund EUR 565 Millionen und das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Aktienkapital von Atrium mit rund EUR 1,4 Milliarden bewertet. * Zum Zeitpunkt der Mitteilung halten Gazit und ihre Tochtergesellschaften Gaia und Midas gemeinsam 60,1% des ausgegebenen Aktienkapitals von Atrium. * Der Erwerbspreis ist in bar zu bezahlen, wobei Atrium beabsichtigt vor dem Wirksamkeitsdatum eine Sonderdividende in Höhe von bis zu EUR 0,60 je Atrium- Aktie an alle Inhaber von Atrium-Aktien auszuzahlen (die "Sonderdividende"). Im Fall, dass die Auszahlung dieser Sonderdividende tatsächlich vor dem Wirksamkeitsdatum erfolgt, wird der von Bidco zu zahlende Erwerbspreis um jenen Betrag reduziert, der dem Betrag der Sonderdividende entspricht. * Außer der Sonderdividende, beabsichtigt Atrium am oder nach dem Datum dieser Mitteilung und vor dem Wirksamkeitsdatum keine Dividenden oder sonstige Ausschüttungen anzukündigen, zu erklären, vorzunehmen oder zu zahlen. Wird eine solche Dividende oder sonstige Ausschüttung während dieser Zeit angekündigt, erklärt, vorgenommen oder ausgezahlt, wird Bidco den Erwerbspreis für jede Atrium-Aktie um jenen Betrag reduzieren, der dem Betrag dieser Dividende oder sonstigen Ausschüttung entspricht, es sei denn, die Scheme- Aktien werden gemäß dem Scheme auf einer Grundlage erworben, die Bidco berechtigt, diese Dividende oder sonstige Ausschüttungen zu erhalten und einzubehalten. Sofern Bidco eine solche Kürzung in Bezug auf eine Dividende oder eine sonstige Ausschüttung vornimmt, sind die Atrium-Aktionäre berechtigt, eine solche Dividende oder sonstige Ausschüttung zu beziehen und einzubehalten. * Es ist geplant, dass der Erwerb im Wege eines vom Gericht zu genehmigendem Scheme of Arrangement gemäß Artikel 125 des Jersey Companies Law durchgeführt wird. * Bidco und Atrium haben ein Implementation Agreement für den Erwerb abgeschlossen. Das Implementation Agreement regelt bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb und enthält eine Go-Shop Klausel. Gemäß der Go- Shop Klausel ist das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors von Atrium für einen Zeitraum von sieben Wochen nach dem Datum dieser Mitteilung berechtigt, alternative Angebote von Dritten einzuholen, die eine Verbesserung gegenüber diesem Angebot darstellen würden. Wenn ein verbessertes Angebot erfolgt, kann das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors unter bestimmten Umständen seine Empfehlung zurückziehen und das verbesserte Angebot empfehlen. Gazit hat Atrium bestätigt, jedes verbesserte Angebot sorgfältig und in gutem Glauben zu prüfen. Unter bestimmten Umständen ist Atrium verpflichtet, Bidco eine Break Fee von EUR 10 Millionen (die "Break Fee") zu zahlen, wenn das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors seine Empfehlung für den Erwerb zurückzieht, verändert oder seine Empfehlung des Erwerbs einschränkt oder nach der erfolgten Genehmigung des Scheme durch die Aktionäre, die notwendigen Dokumente bei Gericht nicht einbringt oder bekanntgibt, dass es den Erwerb nicht länger unterstützt. Weitere Einzelheiten zum Implementation Agreement, zur Go-Shop Klausel und zur Break Fee sind unter Ziffer 7. enthalten. * Der Erwerb wird zu den in Anhang 1 dieser Mitteilung definierten und im Scheme-Dokument dargelegten Bedingungen (samt der Bedingung der Wesentlich Nachteiligen Änderung) und Konditionen erfolgen. Wenn Bidco sich auf die Bedingung der Wesentlich Nachteiligen Änderung beruft, ist Bidco verpflichtet, an Atrium eine Reverse Break Fee von EUR 10 Millionen zu zahlen (die "Reverse Break Fee"). Weitere Einzelheiten zur Reverse Break Fee sind unter Ziffer 7. enthalten. * Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors, hat von UBS eine Fairness Opinion in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Angebots erhalten, welche den darin enthaltenen Bedingungen unterliegt. * Darüber hinaus fungiert Lazard als Finanzberater für das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors im Zusammenhang mit dem Erwerb. * Dementsprechend und unter der Annahme, dass kein verbessertes Angebot vorliegt, bestätigt das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors seine Absicht, den Scheme-Aktionären einstimmig zu empfehlen, in der Anhörung vor Gericht für das Scheme zu stimmen und den Atrium-Aktionären zu empfehlen, in der Gesellschafterversammlung für die notwendigen Beschlüsse zur Implementierung des Scheme zu stimmen, wozu sich das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors, das selber Atrium-Aktien hält, in Bezug auf seinen eigenen Anteilsbesitz von insgesamt 83.691 Atrium-Aktien unwiderruflich verpflichtet hat. Weitere Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen, einschließlich der Umstände, unter denen diese nicht mehr verbindlich sind, sind in Anhang 2 enthalten. * Die Bedingungen des Erwerbs werden den Scheme-Aktionären bei der Anhörung vor Gericht und den Atrium-Aktionären in der Gesellschafterversammlung (die voraussichtlich unmittelbar nach der Anhörung vor Gericht stattfinden wird) zur Genehmigung vorgelegt. Die Anhörung vor Gericht und die Gesellschafterversammlung sollen es den Atrium-Aktionären ermöglichen, das Scheme und dessen Durchführung zu prüfen und insoweit diese als geeignet angesehen werden, dem Scheme und dessen Durchführung zuzustimmen. Um wirksam zu werden, muss das Scheme von einer einfachen Mehrheit, der bei der Anhörung vor Gericht anwesenden und abstimmenden Scheme-Aktionäre genehmigt werden, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zumindest 3/4 der gesamten von diesen Scheme-Aktionären gehaltenen Stimmrechte vertreten. Darüber hinaus muss der Beschluss der Gesellschafterversammlung, der zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Scheme erforderlich ist, mit Zustimmung von Atrium-Aktionären gefasst werden, die mindestens zwei Drittel der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen vertreten. * Die vollständigen Einzelheiten des Erwerbs werden im Scheme-Dokument dargelegt. Es ist beabsichtigt, dass das Scheme-Dokument, das weitere Informationen über den Erwerb, die Anhörung vor Gericht, die Gesellschafterversammlung sowie die Vollmachtsformulare enthält, nach der Go-
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 23, 2019 01:31 ET (05:31 GMT)
© 2019 Dow Jones News