Anzeige
Mehr »
Freitag, 04.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
+210 % Kursgewinn Year to Date: Neuausrichtung nimmt Fahrt auf - jetzt exklusives CEO-Interview ansehen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
365 Leser
Artikel bewerten:
(1)

EANS-News: EMPFOHLENER ERWERB von Atrium European Real Estate Limited durch Nb (2019) B.V. einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited- ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
kein Stichwort 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - NICHT ZUR GÄNZLICHEN ODER TEILWEISEN 
VERSENDUNG, VERÖFFENTLICHUGN ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB VON 
JURISDIKTIONEN, IN WELCHEN DIES EINE VERLETZUNG DER ANWENDBAREN GESETZE 
DARSTELLEN WÜRDE. 
DIESE MITTEILUNG wurde in englischer und deutscher Sprache erstellt. Bei 
etwaigen ABWEICHUNGEN zwischen dieser deutschsprachigen Fassung und der 
englischsprachigen Fassung ist ALLEIN die englischsprachige Fassung verbindlich. 
 
Zur sofortigen Veröffentlichung 
 
23. Juli 2019 
 
                               EMPFOHLENER ERWERB 
                                      von 
                      Atrium European Real Estate Limited 
                                     durch 
                                 Nb (2019) B.V. 
einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited 
    welches im Wege eines Scheme of Arrangement gemäß Artikel 125 des Jersey 
                     Companies Law durchgeführt werden soll 
 
Zusammenfassung 
 
* Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors von Atrium 
  European Real Estate Limited ("Atrium") und das Board of Directors von Nb 
  (2019) B.V. ("Bidco"), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft 
  von Gazit-Globe Limited ("Gazit"), freuen sich, mitteilen zu können, dass sie 
  sich auf die Bedingungen eines durch das Komitee der unabhängigen Direktoren 
  des Board of Directors empfohlenen Erwerbs (der "Erwerb") des gesamten bereits 
  ausgegebenen und etwaig noch auszugebenden Aktienkapitals, das sich nicht 
  bereits direkt oder indirekt im Eigentum von Gazit oder ihren 
  Tochtergesellschaften (insbesondere Gazit Gaia Limited ("Gaia") oder Gazit 
  Midas Limited ("Midas")) befindet, geeinigt haben. Das Komitee der 
  unabhängigen Direktoren des Board of Directors beabsichtigt, den Atrium- 
  Aktionären einstimmig zu empfehlen, in der Anhörung vor Gericht und in der 
  Gesellschafterversammlung für das Scheme abzustimmen. 
* Gemäß den Bedingungen des Erwerbs hat jeder Scheme-Aktionär Anspruch auf den 
  Erhalt von: 
 
              EUR 3,75 für jede Scheme-Aktie (der "Erwerbspreis") 
 
* Der Erwerbspreis entspricht einer Prämie in Höhe von rund: 
 
  o 18,3 Prozent auf den Schlusskurs von EUR 3,17 pro Atrium-Aktie am letzten 
    Handelstag; 
  o 18,0 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 3,18 pro 
    Atrium-Aktie für den einmonatigen Zeitraum bis zum letzten Handelstag; und 
  o 15,3 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 3,25 pro 
    Atrium-Aktie für den Zeitraum von drei Monaten bis zum letzten Handelstag. 
 
* Der Wert des ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals vom Atrium, 
  das sich nicht bereits im Eigentum von Gazit und ihren Tochtergesellschaften 
  (insbesondere Gaia und Midas) befindet, wird zum Zeitpunkt des Erwerbs mit 
  rund EUR 565 Millionen und das gesamte ausgegebene und noch auszugebende 
  Aktienkapital von Atrium mit rund EUR 1,4 Milliarden bewertet. 
* Zum Zeitpunkt der Mitteilung halten Gazit und ihre Tochtergesellschaften Gaia 
  und Midas gemeinsam 60,1% des ausgegebenen Aktienkapitals von Atrium. 
* Der Erwerbspreis ist in bar zu bezahlen, wobei Atrium beabsichtigt vor dem 
  Wirksamkeitsdatum eine Sonderdividende in Höhe von bis zu EUR 0,60 je Atrium- 
  Aktie an alle Inhaber von Atrium-Aktien auszuzahlen (die "Sonderdividende"). 
  Im Fall, dass die Auszahlung dieser Sonderdividende tatsächlich vor dem 
  Wirksamkeitsdatum erfolgt, wird der von Bidco zu zahlende Erwerbspreis um 
  jenen Betrag reduziert, der dem Betrag der Sonderdividende entspricht. 
* Außer der Sonderdividende, beabsichtigt Atrium am oder nach dem Datum dieser 
  Mitteilung und vor dem Wirksamkeitsdatum keine Dividenden oder sonstige 
  Ausschüttungen anzukündigen, zu erklären, vorzunehmen oder zu zahlen. Wird 
  eine solche Dividende oder sonstige Ausschüttung während dieser Zeit 
  angekündigt, erklärt, vorgenommen oder ausgezahlt, wird Bidco den Erwerbspreis 
  für jede Atrium-Aktie um jenen Betrag reduzieren, der dem Betrag dieser 
  Dividende oder sonstigen Ausschüttung entspricht, es sei denn, die Scheme- 
  Aktien werden gemäß dem Scheme auf einer Grundlage erworben, die Bidco 
  berechtigt, diese Dividende oder sonstige Ausschüttungen zu erhalten und 
  einzubehalten. Sofern Bidco eine solche Kürzung in Bezug auf eine Dividende 
  oder eine sonstige Ausschüttung vornimmt, sind die Atrium-Aktionäre 
  berechtigt, eine solche Dividende oder sonstige Ausschüttung zu beziehen und 
  einzubehalten. 
* Es ist geplant, dass der Erwerb im Wege eines vom Gericht zu genehmigendem 
  Scheme of Arrangement gemäß Artikel 125 des Jersey Companies Law durchgeführt 
  wird. 
* Bidco und Atrium haben ein Implementation Agreement für den Erwerb 
  abgeschlossen. Das Implementation Agreement regelt bestimmte Maßnahmen im 
  Zusammenhang mit dem Erwerb und enthält eine Go-Shop Klausel. Gemäß der Go- 
  Shop Klausel ist das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of 
  Directors von Atrium für einen Zeitraum von sieben Wochen nach dem Datum 
  dieser Mitteilung berechtigt, alternative Angebote von Dritten einzuholen, die 
  eine Verbesserung gegenüber diesem Angebot darstellen würden. Wenn ein 
  verbessertes Angebot erfolgt, kann das Komitee der unabhängigen Direktoren des 
  Board of Directors unter bestimmten Umständen seine Empfehlung zurückziehen 
  und das verbesserte Angebot empfehlen. Gazit hat Atrium bestätigt, jedes 
  verbesserte Angebot sorgfältig und in gutem Glauben zu prüfen. Unter 
  bestimmten Umständen ist Atrium verpflichtet, Bidco eine Break Fee von EUR 10 
  Millionen (die "Break Fee") zu zahlen, wenn das Komitee der unabhängigen 
  Direktoren des Board of Directors seine Empfehlung für den Erwerb zurückzieht, 
  verändert oder seine Empfehlung des Erwerbs einschränkt oder nach der 
  erfolgten Genehmigung des Scheme durch die Aktionäre, die notwendigen 
  Dokumente bei Gericht nicht einbringt oder bekanntgibt, dass es den Erwerb 
  nicht länger unterstützt. Weitere Einzelheiten zum Implementation Agreement, 
  zur Go-Shop Klausel und zur Break Fee sind unter Ziffer 7. enthalten. 
* Der Erwerb wird zu den in Anhang 1 dieser Mitteilung definierten und im 
  Scheme-Dokument dargelegten Bedingungen (samt der Bedingung der Wesentlich 
  Nachteiligen Änderung) und Konditionen erfolgen. Wenn Bidco sich auf die 
  Bedingung der Wesentlich Nachteiligen Änderung beruft, ist Bidco verpflichtet, 
  an Atrium eine Reverse Break Fee von EUR 10 Millionen zu zahlen (die "Reverse 
  Break Fee"). Weitere Einzelheiten zur Reverse Break Fee sind unter Ziffer 7. 
  enthalten. 
* Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of Directors, hat von UBS 
  eine Fairness Opinion in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des 
  Angebots erhalten, welche den darin enthaltenen Bedingungen unterliegt. 
* Darüber hinaus fungiert Lazard als Finanzberater für das Komitee der 
  unabhängigen Direktoren des Board of Directors im Zusammenhang mit dem Erwerb. 
* Dementsprechend und unter der Annahme, dass kein verbessertes Angebot 
  vorliegt, bestätigt das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of 
  Directors seine Absicht, den Scheme-Aktionären einstimmig zu empfehlen, in der 
  Anhörung vor Gericht für das Scheme zu stimmen und den Atrium-Aktionären zu 
  empfehlen, in der Gesellschafterversammlung für die notwendigen Beschlüsse zur 
  Implementierung des Scheme zu stimmen, wozu sich das Komitee der unabhängigen 
  Direktoren des Board of Directors, das selber Atrium-Aktien hält, in Bezug auf 
  seinen eigenen Anteilsbesitz von insgesamt 83.691 Atrium-Aktien unwiderruflich 
  verpflichtet hat. Weitere Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen, 
  einschließlich der Umstände, unter denen diese nicht mehr verbindlich sind, 
  sind in Anhang 2 enthalten. 
* Die Bedingungen des Erwerbs werden den Scheme-Aktionären bei der Anhörung vor 
  Gericht und den Atrium-Aktionären in der Gesellschafterversammlung (die 
  voraussichtlich unmittelbar nach der Anhörung vor Gericht stattfinden wird) 
  zur Genehmigung vorgelegt. Die Anhörung vor Gericht und die 
  Gesellschafterversammlung sollen es den Atrium-Aktionären ermöglichen, das 
  Scheme und dessen Durchführung zu prüfen und insoweit diese als geeignet 
  angesehen werden, dem Scheme und dessen Durchführung zuzustimmen. Um wirksam 
  zu werden, muss das Scheme von einer einfachen Mehrheit, der bei der Anhörung 
  vor Gericht anwesenden und abstimmenden Scheme-Aktionäre genehmigt werden, die 
  persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zumindest 3/4 der gesamten von 
  diesen Scheme-Aktionären gehaltenen Stimmrechte vertreten. Darüber hinaus muss 
  der Beschluss der Gesellschafterversammlung, der zur Umsetzung bestimmter 
  Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Scheme erforderlich ist, mit Zustimmung von 
  Atrium-Aktionären gefasst werden, die mindestens zwei Drittel der in der 
  Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen vertreten. 
* Die vollständigen Einzelheiten des Erwerbs werden im Scheme-Dokument 
  dargelegt. Es ist beabsichtigt, dass das Scheme-Dokument, das weitere 
  Informationen über den Erwerb, die Anhörung vor Gericht, die 
  Gesellschafterversammlung sowie die Vollmachtsformulare enthält, nach der Go- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2019 01:31 ET (05:31 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.