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Bayer: Wieder eine Hiobsbotschaft, so geht es für die Aktie jetzt weiter

Nach dem Tod einer Frau, der möglicherweise auf die Einnahme des Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017)-Medikaments Iberogast zurückzuführen ist, ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft offenbar im Umfeld des DAX-Konzerns. Die Frau hatte eine Leberschädigung erlitten und war im vergangenen Jahr an den Komplikationen einer Lebertransplantation gestorben.

Iberogast im Verdacht
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat sich bisher noch nicht zu dem Fall geäußert. Streit um das pflanzliche Magenmittel Iberogast gibt es schon länger. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) forderte bereits 2008, in Gebrauchsinformationen zu vermerken, dass der Iberogast-Bestandteil Schöllkraut leberschädigend sein könne.

Die Stellungnahme von Bayer
In der Schweiz wurde der Pharmakonzern verpflichtet, die Warnhinweise zu drucken. Hierzulande setzte Bayer die Forderung erst 2018 um. Bayer gibt an, den Todesfall intensiv und umfassend analysiert zu haben. Laut Bayer sei ursächlich höchstwahrscheinlich eine idiosynkratische Reaktion, also eine äußerst seltene, dosisunabhängige Reaktion auf Substanzen, die in der Regel von Menschen sicher toleriert werden.

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