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DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019 
in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-07-24 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - 
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Freitag, 30. August 2019, 11:00 
Uhr, auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 
10, 45525 Hattingen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Turbon AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   sowie des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Turbon AG und den Konzern mit dem 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 
   5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
2. *Entlastung des Vorstandes* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Holger 
   Brückmann-Turbon und Simon McCouaig sowie dem 
   ausgeschiedenen Mitglied des Vorstands 
   Christian Wernhart Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Aufsichtsrat 
   und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des 
   Vorstands Michael Pages für das Geschäftsjahr 
   2018 keine Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über Änderung der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   § 10 der Satzung wird geändert und insgesamt 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   _'§ 10 Aufsichtsratsmitglieder_ 
 
   _Der Aufsichtsrat besteht aus sechs 
   Mitgliedern, sofern die Regelungen des 
   Gesetzes_ 
   _über die Drittelbeteiligung der 
   Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ('DrittelbG') 
   Anwendung finden._ 
   _Findet das DrittelbG keine Anwendung 
   besteht der Aufsichtsrat aus drei 
   Mitgliedern.'_ 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische 
   Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als 
   Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2019 
   zu bestellen. 
 
   Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen 
   von öffentlichem Interesse neue 
   EU-Vorschriften zur regelmäßigen 
   Ausschreibung der Jahres- und 
   Konzernabschlussprüfung. Die Turbon AG ist 
   als kapitalmarktorientiertes Unternehmen von 
   dieser Regulierung betroffen. Die 
   Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 
   wurde öffentlich ausgeschrieben. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden gemäß der 
   EU-Abschlussprüferverordnung keine 
   Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon 
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1. Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 23.08.2019 bei 
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache 
in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des 
Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 09.08.2019 
(Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu 
erbringen. 
 
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter 
folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
 Turbon AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-BM General Meetings 
 60261 Frankfurt am Main 
 
 Telefax +49 (0) 69 / 136 26351 
 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt. 
 
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten 
die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut 
zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung 
auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das 
entsprechende depotführende Kreditinstitut 
zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch 
das depotführende Institut vorgenommen. 
 
*2. Stimmrechtsvertretung* 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die 
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder 
einer anderen Person besteht. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem 
Formerfordernis können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen. 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 des 
Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die 
Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die 
Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein 
entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.turbon.de/hv 
 
zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos 
bei der Gesellschaft angefordert werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen oder vor dem Tag der Hauptversammlung der 
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie 
folgt übermittelt werden: 
 
Turbon AG 
Sekretariat 
Ruhrdeich 10 
45525 Hattingen 
 
Telefax: +49 (0) 2324 504 156 
 
E-Mail: hv@turbon.de 
 
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service 
an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu 
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den 
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.turbon.de/hv 
 
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu 
verwenden. 
 
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht 
während der Hauptversammlung erteilt werden, 
schriftlich (an: Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10, 
45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504 
156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens bis 
zum 28.08.2019, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
eingegangen sein. 
 
Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung 
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
in der unter 'Teilnahmeberechtigung' beschriebenen Form 
ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den 
Stimmrechtsvertreter. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*IV. Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 

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July 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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