DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-07-24 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 30. August 2019, 11:00 Uhr, auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 2. *Entlastung des Vorstandes* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Holger Brückmann-Turbon und Simon McCouaig sowie dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstands Christian Wernhart Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Michael Pages für das Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung des Aufsichtsrates* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über Änderung der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 10 der Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: _'§ 10 Aufsichtsratsmitglieder_ _Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, sofern die Regelungen des Gesetzes_ _über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ('DrittelbG') Anwendung finden._ _Findet das DrittelbG keine Anwendung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.'_ 5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen von öffentlichem Interesse neue EU-Vorschriften zur regelmäßigen Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung. Die Turbon AG ist als kapitalmarktorientiertes Unternehmen von dieser Regulierung betroffen. Die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. *II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *III. Teilnahme an der Hauptversammlung* *1. Teilnahmeberechtigung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 23.08.2019 bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 09.08.2019 (Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle): Turbon AG c/o Commerzbank AG GS-BM General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax +49 (0) 69 / 136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen. *2. Stimmrechtsvertretung* Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder vor dem Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: Turbon AG Sekretariat Ruhrdeich 10 45525 Hattingen Telefax: +49 (0) 2324 504 156 E-Mail: hv@turbon.de Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu verwenden. Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, schriftlich (an: Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504 156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens bis zum 28.08.2019, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden nicht berücksichtigt. Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der unter 'Teilnahmeberechtigung' beschriebenen Form ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den Stimmrechtsvertreter. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *IV. Weitere Rechte der Aktionäre* *1. Ergänzung der Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
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July 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)