DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019
in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-07-24 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre zu der am Freitag, 30. August 2019, 11:00
Uhr, auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich
10, 45525 Hattingen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Turbon AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018
sowie des zusammengefassten Lageberichts für
die Turbon AG und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr.
5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
2. *Entlastung des Vorstandes*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Holger
Brückmann-Turbon und Simon McCouaig sowie dem
ausgeschiedenen Mitglied des Vorstands
Christian Wernhart Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands Michael Pages für das Geschäftsjahr
2018 keine Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2018 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
§ 10 der Satzung wird geändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
_'§ 10 Aufsichtsratsmitglieder_
_Der Aufsichtsrat besteht aus sechs
Mitgliedern, sofern die Regelungen des
Gesetzes_
_über die Drittelbeteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ('DrittelbG')
Anwendung finden._
_Findet das DrittelbG keine Anwendung
besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern.'_
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische
Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2019
zu bestellen.
Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen
von öffentlichem Interesse neue
EU-Vorschriften zur regelmäßigen
Ausschreibung der Jahres- und
Konzernabschlussprüfung. Die Turbon AG ist
als kapitalmarktorientiertes Unternehmen von
dieser Regulierung betroffen. Die
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019
wurde öffentlich ausgeschrieben.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von
einer ungebührlichen Einflussnahme durch
Dritte. Auch bestanden gemäß der
EU-Abschlussprüferverordnung keine
Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung beschränkt hätten.
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung*
*1. Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises
ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 23.08.2019 bei
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache
in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des
Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 09.08.2019
(Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu
erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter
folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69 / 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch
stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten
die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut
zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung
auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das
entsprechende depotführende Kreditinstitut
zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch
das depotführende Institut vorgenommen.
*2. Stimmrechtsvertretung*
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder
einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem
Formerfordernis können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 des
Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die
Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die
Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein
entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv
zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos
bei der Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen oder vor dem Tag der Hauptversammlung der
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie
folgt übermittelt werden:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur
Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.turbon.de/hv
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu
verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht
während der Hauptversammlung erteilt werden,
schriftlich (an: Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10,
45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504
156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens bis
zum 28.08.2019, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden
nicht berücksichtigt.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
in der unter 'Teilnahmeberechtigung' beschriebenen Form
ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den
Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*IV. Weitere Rechte der Aktionäre*
*1. Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
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July 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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