DJ DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019
in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-07-24 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre zu der am Freitag, 30. August 2019, 11:00
Uhr, auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich
10, 45525 Hattingen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Turbon AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018
sowie des zusammengefassten Lageberichts für
die Turbon AG und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr.
5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
2. *Entlastung des Vorstandes*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Holger
Brückmann-Turbon und Simon McCouaig sowie dem
ausgeschiedenen Mitglied des Vorstands
Christian Wernhart Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands Michael Pages für das Geschäftsjahr
2018 keine Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2018 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
§ 10 der Satzung wird geändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
_'§ 10 Aufsichtsratsmitglieder_
_Der Aufsichtsrat besteht aus sechs
Mitgliedern, sofern die Regelungen des
Gesetzes_
_über die Drittelbeteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ('DrittelbG')
Anwendung finden._
_Findet das DrittelbG keine Anwendung
besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern.'_
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische
Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2019
zu bestellen.
Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen
von öffentlichem Interesse neue
EU-Vorschriften zur regelmäßigen
Ausschreibung der Jahres- und
Konzernabschlussprüfung. Die Turbon AG ist
als kapitalmarktorientiertes Unternehmen von
dieser Regulierung betroffen. Die
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019
wurde öffentlich ausgeschrieben.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von
einer ungebührlichen Einflussnahme durch
Dritte. Auch bestanden gemäß der
EU-Abschlussprüferverordnung keine
Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung beschränkt hätten.
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung*
*1. Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises
ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 23.08.2019 bei
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache
in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des
Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 09.08.2019
(Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu
erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter
folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69 / 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch
stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten
die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut
zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung
auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das
entsprechende depotführende Kreditinstitut
zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch
das depotführende Institut vorgenommen.
*2. Stimmrechtsvertretung*
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder
einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem
Formerfordernis können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 des
Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die
Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die
Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein
entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv
zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos
bei der Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen oder vor dem Tag der Hauptversammlung der
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie
folgt übermittelt werden:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur
Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.turbon.de/hv
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare zu
verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht
während der Hauptversammlung erteilt werden,
schriftlich (an: Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10,
45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504
156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens bis
zum 28.08.2019, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden
nicht berücksichtigt.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
in der unter 'Teilnahmeberechtigung' beschriebenen Form
ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den
Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*IV. Weitere Rechte der Aktionäre*
*1. Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro (Letzteres entspricht 159.433 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am 30.07.2019 bis
24:00 Uhr, zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht
mitzurechnen. Ergänzungsverlangen werden nur
berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsvorschläge bitten wir an folgende
Adresse zu richten:
Turbon AG
Vorstand
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden zudem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv
veröffentlicht.
*2. Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen eine
Begründung enthalten und sind bis zum 14. Tag vor der
Versammlung, d.h. bis zum Ende des 15.08.2019
ausschließlich zu richten an:
Turbon AG
Vorstand
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv
veröffentlichen.
Das Recht, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
bestimmten Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
und/oder fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für
Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach
§ 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher
Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären müssen jedoch
nicht begründet zu werden. Das Recht, während der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch
ohne vorherige und/oder fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon
unberührt.
*3. Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Gemäß § 131 Abs. 3 AktG darf der Vorstand in den
dort genannten Fällen die Auskunft verweigern. Zudem
kann der Vorsitzende der Hauptversammlung gemäß §
22 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann
insbesondere den zeitlichen Rahmen des
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder
Fragebeitrags angemessen festsetzen
*V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die in § 124a AktG genannten Informationen,
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die
der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
und weitere Informationen im Zusammenhang mit
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.turbon.de/hv
*VI. Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25.
Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister.
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die
Dienstleister verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten gespeichert und
anschließend gelöscht.
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den
gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein
Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese
Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse
hv@turbon.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht
werden:
Turbon AG
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax-Nummer: +49 (0) 2324 504 156
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77
DSGVO ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
*Hattingen, im Juli 2019*
*Turbon AG*
_Der Vorstand_
_Organisatorische Hinweise:_
Die ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG findet
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10,
45525 Hattingen statt.
Eine Anfahrtskizze entnehmen Sie bitte unser
Internetseite
www.turbon.de/hv
Kostenlose Parkplätze sind vorhanden.
2019-07-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Turbon AG
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Deutschland
Telefon: +49 2324 504-161
Fax: +49 2324 504-156
E-Mail: hv@turbon.de
Internet: https://www.turbon.de
WKN: 750450
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July 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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