Berlin (ots) - Ein heute veröffentlichter Vanilleeistest der Stiftung Warentest weist einmal mehr auf eine Problematik hin, die vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Eiscremekauf nicht bewusst ist:
Hersteller von industriell gefertigtem Speiseeis fügen Ihren Produkten im Produktionsprozess häufig sehr viel Luft hinzu. So wird das Speiseeis besonders cremig, doch vor allem wird auf diese Weise an teuren Zutaten gespart. "Verbraucher werden so an der Nase herumgeführt und Hersteller von besonders hochwertigem Speiseeis, die auf übermäßigen Lufteinschlag verzichten, werden benachteiligt", sagt Olaf Höhn, Sprecher der Allianz für Qualitätsspeiseeis.
Da der Grundpreis von Speiseeis in Deutschland aufgrund einer nationalen Ausnahmeregelung nach Volumen angegeben wird, wirkt stark "aufgeblasenes" Speiseeis besonders günstig im Vergleich zu qualitativ hochwertigem Speiseeis. Olaf Höhn: "Diese Verbrauchertäuschung muss ein Ende haben. Als Allianz für Qualitätsspeiseeis setzen wir uns deshalb für eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht ein, wie sie bereits in vielen anderen europäischen Ländern Praxis ist."
Eine Chance für mehr Transparenz bei der Speiseeiskennzeichnung bietet die laufende Überarbeitung der Fertigpackungsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. "Wir hoffen hier auf eine verbraucherfreundliche Lösung", so Olaf Höhn.
Allianz für Qualitätsspeiseeis
Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der Anspruch an höchste Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Unser Speiseeis stellen wir aus wenigen ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem Lufteinschlag her. In Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher für die Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von Verbraucherschützern, dass ein sinnvoller Produktvergleich von Speiseeis für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann möglich ist, wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das Produktgewicht bezieht.
OTS: Allianz für Qualitätsspeiseeis newsroom: http://www.presseportal.de/nr/135006 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_135006.rss2
Pressekontakt: Allianz für Qualitätsspeiseeis c/o Interel Ansprechpartnerin: Sabrina Göddertz Karlplatz 7, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 288 829 21 E-Mail: sabrina.goeddertz@interelgroup.com
Hersteller von industriell gefertigtem Speiseeis fügen Ihren Produkten im Produktionsprozess häufig sehr viel Luft hinzu. So wird das Speiseeis besonders cremig, doch vor allem wird auf diese Weise an teuren Zutaten gespart. "Verbraucher werden so an der Nase herumgeführt und Hersteller von besonders hochwertigem Speiseeis, die auf übermäßigen Lufteinschlag verzichten, werden benachteiligt", sagt Olaf Höhn, Sprecher der Allianz für Qualitätsspeiseeis.
Da der Grundpreis von Speiseeis in Deutschland aufgrund einer nationalen Ausnahmeregelung nach Volumen angegeben wird, wirkt stark "aufgeblasenes" Speiseeis besonders günstig im Vergleich zu qualitativ hochwertigem Speiseeis. Olaf Höhn: "Diese Verbrauchertäuschung muss ein Ende haben. Als Allianz für Qualitätsspeiseeis setzen wir uns deshalb für eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht ein, wie sie bereits in vielen anderen europäischen Ländern Praxis ist."
Eine Chance für mehr Transparenz bei der Speiseeiskennzeichnung bietet die laufende Überarbeitung der Fertigpackungsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. "Wir hoffen hier auf eine verbraucherfreundliche Lösung", so Olaf Höhn.
Allianz für Qualitätsspeiseeis
Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der Anspruch an höchste Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Unser Speiseeis stellen wir aus wenigen ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem Lufteinschlag her. In Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher für die Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von Verbraucherschützern, dass ein sinnvoller Produktvergleich von Speiseeis für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann möglich ist, wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das Produktgewicht bezieht.
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