Stuttgart (ots) - Jetzt ist also höchstrichterlich bestätigt: Die sächsische AfD hat sich nicht nur als unfähig erwiesen, ordnungsgemäß eine Kandidatenliste für die Landtagswahl aufzustellen. Sie ist auch unfähig, eine formgerechte Verfassungsbeschwerde einzureichen, um den Ausschluss ihrer illegitimen Wahlbewerber abzuwenden. Wer den doppelten Lapsus jedoch mit einem Triumph des Rechtsstaats verwechselt, verkennt die Folgen. Natürlich ist es Unsinn, von einem "Komplott" des politischen Systems zu schwadronieren, wie die AfD das tut. Die Verschwörungstheorie könnte ihr aber am Wahltag nutzen.
OTS: Stuttgarter Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/48503 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_48503.rss2
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung Redaktionelle Koordination Telefon: 0711 / 72052424 E-Mail: spaetdienst@stzn.de http://www.stuttgarter-zeitung.de
OTS: Stuttgarter Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/48503 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_48503.rss2
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung Redaktionelle Koordination Telefon: 0711 / 72052424 E-Mail: spaetdienst@stzn.de http://www.stuttgarter-zeitung.de