
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Frankreich Informationen zur Identität von mutmaßlich in Frankreich steuerpflichtigen UBS-Kunden erteilen. Das entschied das Schweizer Bundesgericht nach einem Amtshilfeersuchen Frankreichs, das sich auf Listen mit rund 40.000 Konten- und anderen Banknummern stützt.
Die französische Direction Générale des Finances Publiques (DGFP) hatte im Mai 2016 ein Ersuchen um Amtshilfe in Steuersachen an die Steuerverwaltung in der Schweiz geschickt. Die DGFP stützte sich dabei auf Listen, die 2012 und 2013 bei deutschen Zweigniederlassungen der UBS beschlagnahmt und später an Frankreich übermittelt worden waren. Die Listen enthalten rund 40.000 Konten- und andere Banknummern von mutmaßlich in Frankreich steuerpflichtigen Personen. Die Franzosen forderten von der Schweiz Informationen zu Namen, Geburtsdaten, den letzten bekannten Adressen der Konteninhaber und zu den Kontenständen.
Die UBS selbst hat nach der Herausgabe der Daten nichts zu befürchten. In Frankreich läuft ein Strafverfahren gegen die Bank. Die Bundesverwaltung der Schweiz hat aber von den französischen Behörden entsprechende Garantien erhalten, dass die Informationen nicht gegen die UBS in dem Verfahren verwendet werden.
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July 26, 2019 10:31 ET (14:31 GMT)
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