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Bund erwägt Anreize zur Netzstabilisierung für Ökostrombetreiber

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat sich offen gezeigt für eine zusätzliche Vergütung von Ökostrombetreibern, wenn diese netzstabilisierende Maßnahmen einleiten. Die sogenannte Blindleistungskommission erarbeite Vorschläge, wie die Anlagenbetreiber zur Bereitstellung von Blindleistung "verpflichtet oder angereizt werden können". Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, in die Dow Jones Newswires Einblick hatte. Demnach erkennt das Ministerium eine hohe Kostenbelastung der Ökostromerzeuger an, will aber auf die Ergebnisse der Kommission in diesem Herbst warten.

Es geht um das Problem, dass es mit dem Ausstieg aus Kohle und Kernkraft schwieriger wird, die nötige Spannung in den Stromnetzen sicherzustellen. Bislang liefern vor allem konventionelle Kraftwerke die sogenannte Blindleistung, die für die Netzstabilität wichtig ist. Die Netzbetreiber tauschen diese Blindleistung meist kostenfrei aus. Wenn Stromerzeuger diese liefern, erhalten sie in der Regel auch keine Vergütung. Dabei sind sie - auch Ökostromhersteller - sogar verpflichtet, entsprechend der technischen Anschlussregeln zur Netzstabilität beizutragen. Ökostrombetreiber können die Leistung aber nicht in die EEG-Vergütung einpreisen. Gleichzeitig sind die technischen Anforderungen in den vergangenen Jahren gestiegen. "Dies führt zu einer Kostensteigerung bei den Erzeugungsanlagen", erklärt das Ministerium.

Minimaler Zubau von 127 bis 248 Anlagen nötig 

Zwischen Erneuerbare-Energien-Erzeugern und Netzbetreibern gärt ein Konflikt: Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums besteht derzeit für die Netzbetreiber "kein Anreiz", in andere Technologien zum Erhalt der Netzstabilität zu investieren. Laut Ministerium wird das Problem mit der Energiewende noch "prägender" und eine Analyse "umfassender und dringlicher". Im Übertragungsnetz brauche es zusätzliche Kompensationsanlagen. Eine Schätzung dazu lieferte der Zweite Netzentwicklungsplan Strom von Mitte April. Darin schätzten die Übertragungsnetzbetreiber, dass für den Erhalt der Netzstabilität eine installierte Leistung von mindestens 38 bis 74 Gigavoltampere notwendig werde. Dies bedeute einen Zubau von mindestens 127 bis 248 Kompensationsanlagen, was die zuletzt drastischen Kostensteigerungen der Energiewende teils erklärt.

Auf Nachfrage der Grünen-Fraktionssprecherin für Energiewirtschaft, Ingrid Nestle, räumte das Ministerium nun ein, nicht zu wissen, wie die Netzbetreiber diese Zahlen ermittelt haben. Der Bundesnetzagentur lägen "keine Informationen über die im Verteilnetz angewandten Berechnungsmethoden vor".

Blindleistungskommission legt Ende September ihre Vorschläge vor 

Das Problem der Netzstabilität soll nun die Blindleistungskommission lösen, die die Regierung vor einem Jahr eingesetzt hat. Ziel sei ein "volkswirtschaftlich effizientes System für die zukünftige Beschaffung von Blindleistung", so das Ministerium. Es soll technologieoffen, diskriminierungsfrei und transparent ausgestaltet werden. Im Gespräch sind auch die besagten finanziellen Anreize, damit Ökostromanbieter stärker investieren und Blindleistung bereitstellen. Die Kommission will Ende September ihren Abschlussbericht vorlegen. Frist für die Umsetzung ist Ende 2020.

Grünen-Politikerin Nestle forderte einen klaren Rechtsrahmen, um die Netzstabilität auch mit der Energiewende sicherzustellen. Die Erneuerbaren Energien könnten viel mehr, als bisher genutzt werde. "Sogar wenn kein Wind weht, können Windanlagen helfen, das Netz zu stabilisieren", erklärte Nestle. "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung die Potenziale der Zukunftstechnik nutzt anstatt den Ausstieg aus dem fossilen Zeitalter zu verzögern." Nestle forderte die Blindleistungskommission auf, in ihrem Bericht klar die neuen Aufgaben für die Verteilnetzbetreiber zu benennen, so dass es nicht zu einem Kompetenzgerangel komme.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/jhe

(END) Dow Jones Newswires

July 26, 2019 11:10 ET (15:10 GMT)

Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.

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