Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Ein erst späterer Einzug führt nur in Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim. Den vollständigen Artikel lesen ...