BERLIN (Dow Jones)--Bis zur Jahresmitte 2020 soll nach dem Willen der Bundesregierung das Gesetz beschlossen sein, dass der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Aufsicht über die knapp 38.000 freien Finanzanlagenvermittler in Deutschland gibt. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens dazu solle "spätestens Mitte 2020" erfolgen, heißt es in einem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Eckpunktepapier. Ein Gesetzentwurf ist demnach im Herbst 2019 geplant. Zum 1. Januar 2021 sollen die Finanzanlagenvermittler dann in die Zuständigkeit der Bafin überführt werden.
Derzeit wird die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern je nach Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Hieraus folge "nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht", was zu Lasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen könne. Die Regierung hatte im Koalitionsvertrag eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die Bafin vereinbart. Die bei den Ländern frei werdenden Aufsichtskapazitäten sollen demnach "zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden".
Voraussetzungen für eine Erlaubnis sollen laut den Eckpunkten wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis der Sachkunde sein. Bestehende Genehmigungen nach der Gewerbeordnung sollen zunächst grundsätzlich weitergelten, sie sollen dann aber in einem "risikoorientieren Nachweisverfahren" durch die Bafin überprüft werden. Ihr sollen dafür Auskunftsrechte gegenüber den Finanzanlagendienstleistern eingeräumt werden.
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July 29, 2019 09:20 ET (13:20 GMT)
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